RN/46

13.20

Bundesrätin Irene Partl (FPÖ, Tirol): Danke, Herr Vizepräsident! Frau Ministerin! Geschätzte Kollegen! Liebe Zuseher! Ich melde mich zu Wort, um unsere Ablehnung der Novellierung des Universitätsgesetzes 2002 und des Bildungsdokumentationsgesetzes 2020 zu begründen. Wir erkennen zwar das Anliegen, die Hochschulgesetzgebung an internationale Entwicklungen und die zunehmende Digitalisierung anzupassen, doch in der praktischen Umsetzung des Gesetzesvorhabens sehen wir erhebliche Probleme.

Erstens: massive Datenschutzbedenken beim Studentenregister. – Die geplanten Änderungen im § 10 sehen eine umfangreiche Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten wie Lichtbilder, akademische Grade und Studienverläufe vor. Besonders kritisch ist die Speicherung dieser sensiblen Daten für bis zu 99 Jahre. Das steht in keinerlei Verhältnis zum ursprünglichen Zweck und widerspricht klar dem Grundsatz der Datenminimerung gemäß Datenschutz-Grundverordnung. Da wird Vertrauen verspielt statt Transparenz geschaffen.

Zweitens: Bevorzugung von Forschern aus den USA. – Die geplanten Zugangserleichterungen sehen vor, dass zentrale Bestimmungen des Personalrechts umgangen werden können, wenn es sich um Wissenschaftler aus den USA handelt. Das schafft nicht nur eine massive Ungleichbehandlung, sondern auch einen problematischen Präzedenzfall hinsichtlich fairer und transparenter Personalprozesse an unseren Hochschulen.

Drittens: der digitale Studentenausweis. – Die Einführung eines digitalen Ausweises mag vordergründig zeitgemäß erscheinen, doch sie birgt ebenfalls Risiken. Der digitale Ausweis ersetzt physische Dokumente und bedeutet für Studenten einen faktischen Zwang, sich einer digitalen Infrastruktur zu unterwerfen, die nicht ausreichend kritisch hinterfragt wurde. Was ist, wenn das Stromnetz zusammenbricht und digitale oder physische Server ausfallen, wenn die Daten gestört werden? Was passiert dann mit meinem Studienverlauf, mit meinen Noten? Solche Maßnahmen dürfen nicht ohne fundierte Folgenabschätzung umgesetzt werden.

Viertens: die Verwendung von Fremdsprachen in Lehrveranstaltungen. Die stärkere Verankerung von Fremdsprachen – insbesondere Englisch – ist sicherlich sinnvoll. Für uns ist dabei jedoch klar: Die deutsche Sprache muss im universitären Bereich erhalten bleiben und weiterhin einen hohen Stellenwert einnehmen. (Beifall bei der FPÖ.) Finanziell belastet der Vorschlag zudem den Bundeshaushalt mit über 2 Millionen Euro, während für Länder und Gemeinden keine Mittel vorgesehen sind.

Geschätzte Damen und Herren! In der Summe überwiegen die Risiken und Ungleichgewichte gegenüber den möglichen Vorteilen. Digitalisierung ja, aber mit Augenmaß, rechtsstaatlichen Prinzipien und echter Beteiligung aller Betroffenen. (Beifall bei der FPÖ.)

13.24

Vizepräsident Markus Stotter, BA: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Sebastian Stark. Ich erteile dieses.