RN/30

Berichterstatter Dr. Manfred Mertel: Sehr geschätzte Frau Staatssekretärin! Sehr geschätzter Herr Vizepräsident! – Eine steirische Connection heute schon im Einsatz. – Ich darf die Berichte über die Punkte 2 bis 4 bringen.

Zunächst bringe ich den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz 2018 und das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 geändert werden. 

Der Bericht dazu liegt Ihnen schriftlich vor, ich komme daher sogleich zur Antragstellung: 

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Weiters erstatte ich Bericht über den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Investmentfondsgesetz 2011 und weitere Gesetze geändert werden. 

Auch dieser Bericht liegt Ihnen schriftlich vor, ich komme daher sogleich zur Antragstellung: 

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Außerdem bringe ich den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Immobilien-Investmentfondsgesetz und das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz geändert werden. 

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor und ich komme ebenfalls sogleich zur Antragstellung:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Günther Ruprecht: Vielen Dank, Herr Bundesrat.

Wir gehen nun in die Debatte ein. 

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Markus Steinmaurer. Ich erteile es ihm.