RN/31

11.27

Bundesrat Markus Steinmaurer (FPÖ, Oberösterreich): Herr Vizepräsident! Werte Frau Staatssekretärin! Liebe Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Zuseher zu Hause und hier im Bundesratssaal! Liebe Österreicher! Zu TOP 2: Die Einführung neuer Strafbefugnisse und Aufsichtsbefugnisse der FMA als zuständige Behörde werden unterstützt. Vereinfachungen, Vereinheitlichungen, Anpassungen der bestehenden Strafbefugnisse sind sinnvoll. Der Änderung des Börsegesetzes 2018 und des Wertpapieraufsichtgesetzes 2018 wird zugestimmt.

Zu TOP 3: Dieses Finanzmarktinfrastrukturgesetz dient der Umsetzung der Richtlinien und der Verordnungen. Maßnahmen wie die Erweiterung der Strafbestimmungen, Änderungen der Obergrenze des Konzentrationsrisikos, Schaffung einer Aufsichtsstruktur der Lieferungs- und Abwicklungsdienstleistung und die Verbesserung der Abwicklungsdisziplin werden begrüßt und unterstützt.

Zu TOP 4: Im Jahr 2021 wurde die letzte Gesetzesnovelle beim Immobilien-Investmentfondsgesetz vorgenommen. Dabei wurde die Mindesthaltefrist und eine Rückgabefrist für Kleinanleger eingeführt. Diese einjährige Schutzfrist war bisher ein Vorteil für Kleinanleger, da sie innerhalb einer bestimmten Zeitspanne die Möglichkeit zur Rückgabe beziehungsweise zum Verkauf der Anteile hatten. Mit dieser Gesetzesnovelle wird die zwölfmonatige Schutzfrist auf drei Monate verkürzt, dies ist somit eine definitive Schlechterstellung. 

In Österreich sind die Immobilienpreise regelrecht explodiert und haben sich in den letzten 15 Jahren verdoppelt. Im gleichen Zeitraum sind die Löhne um rund 50 Prozent gestiegen, das heißt, die Leistbarkeit von Immobilien ist zurückgegangen. 

Infolge der Finanzkrise 2008 wurden die Banken von den Ländern unterstützt beziehungsweise sogar gerettet. Am 1. Jänner 2015 wurde die MREL-Richtlinie eingeführt und somit ein Mindestbetrag an Eigenkapital, den ein Unternehmen vorhalten muss. Die Quote betrug im ersten Quartal 2025 2,8 Prozent. In der Ausschusssitzung am Dienstag stellte ich die Frage bezüglich der Finanzierung dieser Änderung, wie diese erfolgt, wer die Kosten trägt. – Mit großer Sicherheit werden diese Kosten wiederum auf Kontoinhaber, Kreditnehmer, sprich den Endkunden, aufgerechnet. Mit jeder Erhöhung, mit jeder neuen Auflage wird alles noch teurer und somit unleistbar. 

Ein wesentlicher Faktor, warum wir in Österreichs Bauwirtschaft mit dieser Auftragslage zu kämpfen haben, ist und war die KIM-Verordnung – nicht zu vergessen: Diese KIM-Verordnung wurde unter Schwarz-Grün eingeführt. (Beifall bei der FPÖ.) Gott sei Dank ist sie mit Ende Juni 2025 ausgelaufen, aber die Folgen werden wir in Österreich leider noch viele Jahre spüren. Durch diese sinnlose und nachweislich schädigende Vorschrift wurde großer Schaden in Österreich verursacht, speziell in der Bauwirtschaft und im Baunebengewerbe. Aber noch viel schlimmer ist die entstandene Situation, dass sich zurzeit in Österreich kein normal Arbeitender eine Eigentumswohnung, ein Reihenhaus oder gar ein eigenes Haus leisten kann. Der Wunsch jeder Familie nach einem Eigenheim mit Garten ist nachvollziehbar und sinnvoll. 

Ich habe diese finanzielle Situation mit einem Sachverständigen aus Wels im Detail besprochen. Es ist besorgniserregend, wie die Kosten am Bau explodiert sind. So kostet in Oberösterreich ein Einfamilienhaus mit rund 150 Quadratmeter Wohnfläche bis zu 800 000 Euro. Wenn jetzt eine junge Familie sehr sparsam ist und sparsam war, eventuell das Glück einer finanziellen Unterstützung durch die Eltern hat, bleiben immer noch mindestens 400 000 Euro zu finanzieren. Bei dieser Summe ist mit rund 5 Prozent Zinsen, 1 Prozent Nebengebühren und einer sinnvollen Kapitalrückzahlung mit einer Rate von rund 4 000 Euro monatlich zu rechnen. Laut KIM-Verordnung dürfen diese 4 000 Euro maximal 40 Prozent des Nettoeinkommens ausmachen, und das bedeutet, es ist ein Nettoeinkommen von 10 000 Euro nötig. Bitte, wer in Österreich verdient diese Summe? In welcher Fantasiewelt leben da die Grünen? (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Eine syrische Familie!) 

Diese KIM-Verordnung ist Gott sei Dank Geschichte. Aber jetzt kommt es: Man glaubt es kaum, die Grünen haben es immer noch nicht kapiert und stellten im Nationalrat einen Entschließungsantrag für die Beibehaltung der KIM-Verordnung. Die Grünen halten das Auslaufen der KIM-Verordnung wörtlich für „unvernünftig“. Das ist so weit weg von der Realität, das kann kein arbeitender Österreicher verstehen. Nur die Klientel der grünen Gutmenschen befürwortet solche Vorschriften.

Im Wohnbau sind die Preisexplosionen am stärksten. Die Aufrechterhaltung des sozialen Wohnbaus ist nur in Oberösterreich gelungen, und es ist zu einer Herausforderung geworden. Besorgniserregend ist die Tatsache, dass immer mehr Familien auf eine Wohnbeihilfe angewiesen sind, und das wiederum schmälert die finanziellen Möglichkeiten im sozialen Wohnbau. Und ja, es ist nicht zu glauben, diese ganzen Vorschriften sind noch immer nicht genug: Da kommt eine neue EU-Richtlinie, die sogenannte OIB-Richtlinie 6. Diese neue Richtlinie beendet in Österreich den sozialen Wohnbau. Die Umsetzung ist weder für die öffentliche Hand noch – und schon gar nicht – für die privaten Haushalte leistbar. Da kommt noch eine Menge an Problemen auf uns zu! Mit dieser Richtlinie wird der Wohnraum noch teurer, die finanziellen Möglichkeiten der Familien werden noch mehr eingeschränkt. 

Abschließend: Die ständigen EU-Vorgaben und Vorschriften sind nicht nachvollziehbar. Die Strafzahlungsdrohungen der EU sind eine Frechheit. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Richtig!) Die falsche Sichtweise der Regierung ist in der Regierungsvorlage – in den Hauptgesichtspunkten des Gesetzentwurfes – schriftlich festgehalten und lautet: „Die Änderungen verbessern die Rechtssicherheit, vermindern den Verwaltungsaufwand und vereinheitlichen Prozesse“. 

Mein Zugang dazu ist: Diese Änderungen verbessern nichts, sind unnötig und bringen keinerlei Verbesserung für die Österreicher. Um die Kleinanleger und Konsumenten zu schützen, werden wir Freiheitliche dieser Novelle nicht zustimmen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

11.35

Vizepräsident Günther Ruprecht: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Christian Fischer. Ich erteile es ihm.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.