RN/35
11.50
Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Vielen Dank. – Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste – willkommen hier im Hohen Haus! Wir haben es eh schon gehört: Ich möchte auf das Auslaufen der KIM-Verordnung eingehen, was ja von manchen – und ich würde jetzt sagen, von der neoliberalen Hälfte der Politik – gefeiert wird, weil es damit angeblich in Österreich leichter werden wird, einen Immobilienkredit zu bekommen, und Wohnraum nun für viele wieder in greifbare Nähe rücken könnte.
Die Realität sieht aber leider anders aus. Der Zugang zu Eigentum bleibt für viele, für viel zu viele Österreicher:innen unerreichbar, aber nicht, weil die Kreditregeln zu streng wären, sondern weil der Wohnungsmarkt längst aus dem Gleichgewicht geraten ist.
Seit der Finanzkrise steigen die Preise und die Investitionen in das sogenannte Betongold, und damit steigt naturgemäß die Spekulation, die größtenteils ungeregelt bleibt, beziehungsweise wird zu wenig davon abgeschöpft.
Wohnen aber ist ein Grundrecht, und daher sollte Wohnraum weder Ware noch Spekulationsobjekt sein. Ich erinnere mich jetzt, weil die FPÖ so für leistbares Wohnen gesprochen hat, an die Forderungen der Wiener FPÖ, den Gemeindebau zu privatisieren. Wer heute bauen oder kaufen will, scheitert eben nicht an der Bonitätsprüfung, sondern an den völlig überzogenen Grundstückspreisen und Baukosten. Die geringen Kreditvergaben oder die hohen Baukosten sind nicht auf die KIM-Verordnung zurückzuführen, die die Konsument:innen und auch den Finanzmarkt schützt, sondern sie sind auf die hohen Kreditzinsen in den letzten Jahren zurückzuführen, wie auch die Staatssekretärin schon erwähnt hatte.
Gerade aber im Bereich der Wohnraumfinanzierung braucht es Schutzmechanismen für Kreditnehmer:innen und für Banken. Das ist auch extrem wichtig für die Stabilität der gesamten Volkswirtschaft. So sehen das die Oesterreichische Nationalbank, das Finanzmarktstabilitätsgremium, die Europäische Zentralbank und der Internationale Währungsfonds, und das sind ja nicht irgendwelche Kritiker:innen.
Deshalb setzen wir uns dafür ein, zentrale Elemente der KIM-Verordnungsregelungen weiterhin gesetzlich zu verankern. Die Bundesrät:innen Elisabeth Kittl und Kolleg:innen bringen daher folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Bundesrät:innen MMag. Elisabeth Kittl, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „gesetzliche Implementierung der KIM-VO-Regeln“
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat und dem Bundesrat ein Gesetz mit den wesentlichen Kreditregeln der KIM-VO als dauerhafte Schutzmaßnahme für den Finanzplatz und Bankkund:innen zuzuleiten. Dies betrifft insbesondere die Beleihungshöchstquote von 90 Prozent, eine Schuldenquote von maximal 40 Prozent des Nettoeinkommens, eine maximale Laufzeit von 35 Jahren, sowie adäquate Ausnahmeregeln für Banken für bis zu 20 Prozent des Neukreditvolumens.“
Noch etwas leider Unerfreuliches passt zu diesen Tagesordnungspunkten, und es ist auch gerade sehr aktuell: eine der größten Unternehmenspleiten der Republik, die für den Staat, also für die Steuerzahlenden, Milliardenverluste bedeutet, und das, weil die Gesetze nicht stark genug sind, um gegen eine mutmaßlich steuerhinterziehende Unternehmensführung vorzugehen.
Unsere grüne Nationalratskollegin Nina Tomaselli hat unzählige Anträge dazu eingebracht: für empfindliche Strafen für das Nichteinreichen von Bilanzen, für die verpflichtende Einleitung eines Amtslöschungsverfahrens bei mehrjähriger Nichtveröffentlichung des Jahres- oder Konzernabschlusses oder für verbesserte Transparenzregeln für Privatstiftungen. – Nichts davon wurde angenommen oder gar umgesetzt, genauso wenig, wie die politische Nähe zu mutmaßlichen Steuerhinterzieher:innen aufgearbeitet wurde.
Es sind leider immer die braven Steuerzahler:innen, die für die Pleiten der Milliardäre einspringen müssen. Lernen wir aus den finanziellen und gesetzlichen Pleiten der letzten Jahre, denken Sie, sehr geehrte Frau Staatssekretärin, mehr an die redlichen Leute, und stopfen Sie die Schlupflöcher der Steuerhinterzieher:innen! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
11.54
Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:
RN/35.1
Vizepräsident Günther Ruprecht: Vielen Dank. – Der von den Bundesrät:innen, MMag.a Elisabeth Kittl und ihren Kolleg:innen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend gesetzliche Implementierung der KIM-Verordnungsregeln ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.
Nun ist Herr Bundesrat Sebastian Stark zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.