RN/46

12.50

Bundesrätin Barbara Prügl (ÖVP, Oberösterreich): Vielen Dank, geschätzter Vizepräsident! Werter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseher:innen im Saal; aus einem Besucher sind jetzt mehr geworden, er hat nämlich Damen zu seiner Linken und Rechten hinzubekommen, jetzt ist es umso besser hier bei uns im Saal. Sehr geehrte Damen und Herren! Sicherheit entsteht nicht durch Zufall, sondern durch bewusste Entscheidungen. Mit der Gefährderüberwachung treffen wir heute eine definitiv richtige Entscheidung für die Sicherheit Österreichs, für die Bürgerinnen und Bürger. Es geht um Gefahrenabwehr: um Leben zu retten, aber genauso, um die Behörden handlungsfähig zu machen. 

Warum braucht es diese Überwachung? Ich weiß, wir haben das jetzt schon einige Male gehört, aber wie wir wissen, wiederholt sich die FPÖ auch ständig und führt gerne in die Irre, deswegen braucht es Fakten dazu (Bundesrätin Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.]: So ein Schmarrn!), warum wir sie wirklich brauchen. Die Realität hat sich nämlich verschoben: Die Gefährder tauschen sich, wie bekannt, heute über Messengerdienste aus und radikalisieren sich nicht mehr über klassische Telefonate oder physische Treffen. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Nicht die Realität hat sich verschoben; ihr habt die Realität verschoben, das ist das Problem!) Wie wir wissen, sind Brieföffnung oder Telefonabhörung rechtlich möglich. Wenn wir jetzt aber weiterdenken, wissen wir natürlich, dass diese rechtlichen Möglichkeiten im digitalen Raum nicht greifen. Selbst ein Telefongespräch über einen Messengerdienst ist nicht abhörbar. 

Was ist also vorgesehen? Um den Zugriff auf Messengerdienste wie etwa Whatsapp, Telegram, Signal – oder wie auch immer die Messengerdienste heißen oder heißen wollen oder werden – zu ermöglichen, braucht es den rechtlichen Rahmen, also ein modernes und zeitgemäßes Werkzeug für die Polizei und den Verfassungsschutz, um Gefahrenquellen im digitalen Raum überwachen zu dürfen. 

Lassen Sie mich ganz klar betonen: Das ist keine unbegrenzte Überwachung. Wir reden definitiv nicht von Massenüberwachung, nicht von willkürlichem Abhören. Es sind maximal 30 Fälle pro Jahr möglich, ab dem 31. Fall muss der Ständige Unterausschuss des Innenausschusses informiert werden, das ist definitiv festgelegt. Die Anwendung erfolgt ausschließlich bei terroristischen und verfassungsgefährdenden Bedrohungen und nur im konkreten Verdachtsfall oder wenn nachrichtendienstliche Informationen anderer Staaten an uns übermittelt werden. Dahinter steht eine strenge gesetzliche Auflage, es muss alles dokumentiert und nachvollziehbar sein. Zusätzlich gibt es noch den Richtersenat, es ist also quasi ein Mehraugenprinzip, das das garantiert. 

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die es vielleicht noch immer nicht verstanden haben, ich erkläre euch das in anderen Worten: Die Gefährderüberwachung ist quasi eine digitale Zutrittsgenehmigung für eine Hausdurchsuchung, eben für den digitalen Raum. Wir wissen: Für unsere über neun Millionen Einwohner passiert das nicht, dass im Endeffekt einfach durch das Haus marschiert wird, ohne zu fragen. Das geschieht schon nach einem gewissen Regelwerk und einer rechtlichen Möglichkeit. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Reisinger [SPÖ/OÖ].)

Wenn jetzt also von Überwachungsfantasien, Massenüberwachung, Bürgerbespitzelungssoftware, Spähprogrammen und so weiter die Rede ist, dann ist es höchst an der Zeit, einen nüchternen Blick auf die Realität zu werfen: Im internationalen Vergleich hatten die österreichischen Ermittlungsbehörden bisher wenige Befugnisse. Bei dem geplanten Anschlag auf das Taylor-Swift-Konzert etwa war das Eingreifen nur möglich, weil ein Hinweis eines ausländischen Dienstes kam, wodurch die furchtbare Tat dann tatsächlich verhindert werden konnte. Sich damit zufriedenzugeben, dass ausländische Dienste ohnehin überwachen und hoffentlich rechtzeitig die notwendigen Informationen weitergeben, ist definitiv naiv. In diesem Fall ist Hoffnung keine Strategie. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der SPÖ.)

Fakt ist: Jeder verhinderte Anschlag ist es wert, dieses notwendige Werkzeug zu nutzen. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ihr kriegt E-Mails und könnt es nicht verhindern! ) Uns ist natürlich bewusst, dass es immer eine große Abwägung zwischen der Privatsphäre, also dem Datenschutz und der Sicherheit gibt. Terrorismus findet im digitalen Raum statt – zur Erinnerung – und macht leider nicht Halt vor der österreichischen Cloud. 

Sehr geehrte Damen und Herren, neue Bedrohungen brauchen zeitgemäße Antworten. Mit der Messengerüberwachung geben wir der Polizei und dem Verfassungsschutz die richtigen Schlüssel in die Hand, um die Extremisten aus den digitalen Schattenräumen zu holen. Diese Maßnahmen treffen nicht die vielen, sondern die wenigen, die wirklich gefährlich sind. Die Gefährderüberwachung ist keine Massenüberwachung, das ist gezieltes Handeln, streng kontrolliert und zeitgemäß, für die Sicherheit in unserem Land. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

12.55

Vizepräsident Michael Wanner: Danke schön.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Werner Gradwohl. Ich erteile es ihm. 

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.