RN/78

11. Punkt bis 13. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2025 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Mongolei über soziale Sicherheit (119 d.B. und 173 d.B. sowie 11678/BR d.B.)

Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2025 betreffend ein Rahmenabkommen zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst (110 d.B. und 182 d.B. sowie 11661/BR d.B.)

Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2025 betreffend ein Rahmenabkommen zwischen der Republik Österreich und Ungarn über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst (111 d.B. und 183 d.B. sowie 11662/BR d.B.)

Vizepräsident Günther Ruprecht: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 11 bis 13, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Berichterstatterin zu Punkt 11 ist Frau Bundesrätin Amelie Muthsam. Berichterstatter zu den Punkten 12 und 13 ist Herr Bundesrat Sandro Beer. – Ich bitte um die Berichte.

RN/79

Berichterstatterin Amelie Muthsam: Danke schön. 

Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2025 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Mongolei über soziale Sicherheit.

Der Bericht dazu liegt Ihnen schriftlich vor, ich komme daher zur Antragstellung:

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

RN/80

Berichterstatter Sandro Beer: Werter Herr Vizepräsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2025 betreffend ein Rahmenabkommen zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst. 

Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor, ich komme daher sogleich zur Antragstellung: 

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, 

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Weiters bringe ich den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2025 betreffend ein Rahmenabkommen zwischen der Republik Österreich und Ungarn über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst. 

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich darf daher ebenfalls gleich zur Antragstellung kommen:

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, 

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen. 

Herzlichen Dank.

Vizepräsident Günther Ruprecht: Wir gehen in die Debatte ein. 

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Andreas Guggenberger. Ich erteile ihm das Wort.

RN/81

15.33

Bundesrat Andreas Guggenberger (FPÖ, Wien): Danke, Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Frau Minister! Liebe Kollegen! Werte Zuhörer im Saale und vor den Bildschirmen! Das, was wir heute auf dem Tisch haben, ist kein harmloses Verwaltungsdokument, es ist ein weiterer Angriff auf die Eigenständigkeit unseres österreichischen Sozialstaats, getarnt als Abkommen über soziale Sicherheit mit der Mongolei.

Wie absurd ist das eigentlich? – Das ist ein Land, das über 6 000 Kilometer entfernt liegt, mit dem wir kaum wirtschaftliche, kulturelle oder soziale Verflechtungen haben, und wir sollen hier ernsthaft ein Abkommen unterzeichnen, das den Zugang zum österreichischen Pensionssystem ermöglicht? (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Das ist ein Wahnsinn!) Das ist nicht solidarisch, das ist naiv oder vorsätzlich gegen die Interessen der Österreicher gerichtet. Dieses Abkommen bedeutet konkret: Jemand aus der Mongolei, der ein paar Jahre hier arbeitet, kann später eine österreichische Pension beziehen, auch wenn er oder sie sich längst wieder in Ulaanbaatar befindet – und das zahlt dann wie immer der österreichische Beitragszahler. 

Meine Damen und Herren, unsere eigenen Pensionisten kämpfen mit der Teuerung, mit explodierenden Lebenshaltungskosten, mit einem Gesundheitswesen, das am Limit ist, das alles bei Pensionskürzungen – und wir sollen jetzt ernsthaft Pensionsansprüche ins Ausland exportieren, in ein Land, das keinerlei Beitrag zu unserem Sozialsystem leistet! Dieses Abkommen ist ein Migrationsanreiz, es ist eine Einladung zur Systemnutzung und ein weiterer Schritt in Richtung internationalisierter Sozialstaat, in dem der österreichische Bürger immer mehr zahlt, aber immer weniger bekommt.

Ich frage Sie und sage Ihnen ganz offen: Wo ist der Nutzen für Österreich? Wo ist der Vorteil für unsere Menschen in den Bundesländern? – Ich sehe keinen. Ich sehe aber eher Risken (Beifall bei der FPÖ): Missbrauch, weil wir nie kontrollieren können, was in der Mongolei tatsächlich passiert; einen Verwaltungsaufwand, der in keinem Verhältnis dazu steht; und vor allem eine Signalwirkung, dass Österreich weiter bereit ist, für fremde Systeme mitzuzahlen. 

Wir Freiheitliche sagen ganz klar: So geht es nicht weiter. Wir brauchen keinen globalen Sozialstaat, wir brauchen einen starken österreichischen. (Beifall bei der FPÖ.

Wir brauchen kein Pensionsabkommen mit der Mongolei, wir brauchen faire Pensionen für unsere eigenen Landsleute. Sieht man sich an, was Österreich jetzt schon alles an heimischen Geldern ins Ausland schafft und wie lädiert unser Budget ist, kann man der ganzen Idee überhaupt nichts abgewinnen. Rund 300 Millionen Euro jährlich gehen an Kinder, die nicht in Österreich leben, sondern im Ausland. Österreich zahlt jedes Jahr rund 280 Millionen Euro an Pensionen ins Ausland an Menschen, die früher in Österreich gearbeitet haben, aber jetzt im Ausland leben. 

Es wurden auch Missbrauchsfälle dokumentiert, bei denen Arbeitslose ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt haben, aber weiter Leistungen beziehen. (Bundesrätin Gruber-Pruner [SPÖ/W]: Ja, aber die haben ja ... gearbeitet! – Zwischenruf des Bundesrates Reisinger [SPÖ/OÖ].) Es sind Fälle bekannt, in denen Personen nur kurz in Österreich gelebt haben, aber langfristig Pflegegeld und Mindestsicherung beziehen, oft ohne ausreichende Beitragsjahre. 

Deshalb sagen wir als FPÖ: Stopp diesem Abkommen mit dem Selbstbedienungsladen Österreich! Wer bekommt, muss auch gegeben haben; und das ist in diesen Fällen inklusive der Mongolei nicht der Fall. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Bundesrates Reisinger [SPÖ/OÖ].) Stopp dem Ausverkauf unseres Sozialstaates, es braucht endlich wieder Politik mit Hausverstand für unser Österreich! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf der Bundesrätin Gruber-Pruner [SPÖ/W].)

15.38 

Vizepräsident Günther Ruprecht: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Christoph Matznetter. Ich erteile es ihm.

RN/82

15.38

Bundesrat Dr. Christoph Matznetter (SPÖ, Wien): Danke, Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Mehr oder weniger geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Es ist schon eine wahrhaft sonderbare Vorstellung, die wir hier von meinem Vorredner Guggenberger gehört haben. Ich habe manchmal das Gefühl, es gibt schon Ewiggestrige, aber sich 1 500 Jahre später vor den Mongolen zu fürchten, ist vielleicht doch etwas übertrieben. Ich meine, Dschingis Khan war sicher kein Ausnahmefall, aber ich darf Sie darüber aufklären: Die Mongolei ist sehr groß, aber sehr dünn besiedelt. Das Risiko, das Sie sehen, nämlich dass hier die Mongolenmassen über unser Sozialsystem herfallen, scheint mir doch etwas aus der Luft gegriffen zu sein. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ja, das habt ihr in Wien gut bewiesen, dass ihr es im Griff habt! 700 Millionen Euro für die Mindestsicherung an Ausländer! Bravo! Bravo, Wien!) 

Ich möchte aber auf etwas anderes, viel Wichtigeres zu sprechen kommen. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Gut, Wien! – Beifall bei Bundesrät:innen der FPÖ.) – Ja, wir haben heute in diesem Bereich schon genug an sehr sonderbaren Beiträgen gehört, vielleicht bleiben wir ein bisschen bei der Sache. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Sind wir gerade!) 

Macht es Sinn, dass Österreich mit einer Vielzahl von Ländern auf dieser Welt in den verschiedensten Bereichen Abkommen schließt? – Meine Antwort ist Ja – und warum? Wir sind eine kleine, offene Volkswirtschaft. Ja, wir gehören zum Westen, und da tun wir uns bei anderen Ländern nicht immer leicht, weil eine Reihe westlicher Staaten, sagen wir einmal, eine nicht unkomplizierte Vergangenheit und oft auch gegenwärtige Politik haben. Aber wir haben es geschafft, uns an der Nahtstelle zwischen Ost und West über Jahrzehnte des Kalten Krieges als neutrales Land eine Position zu erkämpfen, die weitaus bedeutender ist, als sich aus der Fläche Österreichs und seinen neun Millionen Einwohnern ergibt. 

Dieses Erarbeitete können wir stärken, indem wir auf der ganzen Welt eine proaktive freundschaftliche Politik versuchen. Wir tun das auch immer wieder, und wir tun es mit Erfolg, manchmal nicht ganz so erfolgreich. Das ist auch mir schon passiert, ich bin mit vielen Delegationen werben gegangen. Wir sind ein westliches Land, aber wir waren nie eine Kolonialmacht, wir haben immer nur gesagt, vielleicht ein unbesiedeltes Franz-Josef-Land. Das Problem war: In China ist es mir passiert, dass ich gesagt habe: Na, ganz stimmt es nicht, denn das Schiff Zenta der K.-u.-k-Armee war beim Niederschlagen der Kanonenbootpolitik 1900 dabei! Aber das sind Kleinigkeiten; wir waren als Kolonialmacht nicht erfolgreich, auch in Ermangelung einer entsprechend guten Marine. Das heißt, wir haben die Möglichkeit, offen zu werben. Und solche Abkommen heißen, dass wir mit anderen kleineren Ländern in freundschaftlichen und auch vertraglich verbundenen Beziehungen sind. 

Und jetzt komme ich dazu: Es gibt österreichische Firmen, die auch in der Mongolei erfolgreich sein werden. Das gilt nicht nur in eine Richtung, das Abkommen ist ein zweiseitiges. Wenn es gelingt, diese Personen auch dazu zu bringen – möglicherweise Schlüsselarbeitskräfte im Know-how-Bereich –, bei uns zu arbeiten, dann ist das nicht so, wie Kollege Guggenberger geglaubt hat, dass sie ein System ausbeuten, denn sie zahlen ja ein, wenn sie hier arbeiten. Das nennt man Versicherung, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesrät:innen von ÖVP und Grünen.) 

Das, was Sie wollen, dass jemand, der aus der Mongolei stammt, hier ruhig einzahlen soll, aber wir zahlen dann nichts mehr zurück, ist keine freundschaftliche Art, die eine Zusammenarbeit gut ermöglicht. Militärisch wird dieses Land nicht mehr auf der Welt bestehen, sondern es muss sich solidarisch mit allen Ländern zusammentun, die selber kleinere Länder sind, und wir wären gut beraten, das zu tun. 

Das gilt übrigens auch für andere Bereiche. Für den Fall, dass irgendjemand davon träumt, der Nato beizutreten: Wir haben erlebt, wie schnell es geht. Fragt die Dänen, wie es mit Grönland und Herrn Trump ist! Also Sicherheit gewinnt man nur dann, wenn man normal mit anderen umgeht. Das gilt zwischen Menschen und zwischen Staaten. 

Daher: neutrales friedensorientiertes Österreich, freundschaftliche Verhältnisse zu anderen Ländern, die man – danke, Frau Bundesminister – durch eine Serie von Abkommen absichert. Gehen wir diesen erfolgreichen Weg weiter! Bruno Kreisky hat ihn den österreichischen Weg genannt. Es war ein guter Weg, und ich glaube, er ist auch gut für die Zukunft. – Danke, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

15.42 

Vizepräsident Günther Ruprecht: Vielen Dank, Herr Bundesrat. 

In der Debatte zu Wort gemeldet hat sich unsere Frau Bundesministerin Korinna Schumann. Ich erteile es ihr. 

RN/83

15.42

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Korinna Schumann: Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Bundesrätinnen und Bundesräte! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich darf mich jetzt in meinem Redebeitrag gleich für die Tagesordnungspunkte 11, 12 und 13 gesammelt zu Wort melden und die darin enthaltenen inhaltlich wesentlichen Punkte vorstellen. 

Lassen Sie mich mit dem Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Mongolei über soziale Sicherheit beginnen! Dieses Abkommen ist jetzt eines von bisher 17 Sozialversicherungsabkommen, die wir bilateral geschlossen haben. Es ist aber ein weiterer wichtiger Schritt unserer Sozialpolitik in eine globalisierte Welt. Unterzeichnet wurde das Abkommen anlässlich des Staatsbesuchs von Bundespräsident Van der Bellen am 26.5.2025 in der Mongolei, und jetzt liegt Ihnen die Beschlussfassung vor. 

Es ist wirklich wichtig, zu sagen, dass beide Seiten profitieren. Es geht um den Schutz der Arbeitnehmer:inneninteressen, nämlich konkret um die Versicherungsleistung, um die Vermeidung doppelter Beitragspflichten bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten von österreichischen Unternehmen, es ist aber auch im Interesse der Arbeitgeber:innen. Wir brauchen die wirtschaftlichen Kontakte in die Mongolei, die im Zuge dieses Staatsbesuchs auch noch einmal verfestigt wurden. Es sollen Versicherungszeiten, die in beiden Ländern, also in Österreich und in der Mongolei erworben wurden, für die Pensionsleistung zusammengerechnet werden. 

Da jetzt unsere budgetären Mittel knapp sind, wie wir schon oftmals erwähnt haben, wurden in unserem Haus natürlich auch die finanziellen Auswirkungen dieses Abkommens definiert. Wir gehen davon aus, dass es sich um weniger als fünf Fälle pro Jahr handelt und dadurch die Mehrkosten mehr als gering ausfallen werden. 

Derartige Abkommen haben, und das weiß ich aus meiner Zeit als Bundesrätin, oft zu wenig Aufmerksamkeit in der politischen Debatte, aber sie sind eng mit den Lebensrealitäten der Menschen verbunden. Daher ersuche ich um breite Unterstützung.

Lassen Sie mich jetzt zu den Rahmenabkommen mit der Slowakischen Republik und Ungarn kommen, die wir hinsichtlich der Zusammenarbeit im Rettungsdienst abschließen. Als Vorbild für diese beiden Rahmenabkommen dient jenes, das wir im Jänner 2016 mit der Tschechischen Republik abschließen konnten. Dieses hat sich seither für beide Seiten als massiv vorteilhaft bewiesen. Ich erinnere mich noch sehr gut an die Bundesratspräsidentschaft von Ihnen, Frau Bundesrätin Göll, die ja wirklich gezeigt hat, wie gut in Ihrer Region die Zusammenarbeit auf beiden Seiten der Grenze im Interesse der Menschen beider Länder funktioniert. Das ist eine tolle Sache und dazu wirklich Gratulation. 

Bereits in der letzten Legislaturperiode wurden die Verhandlungen mit der Slowakischen Republik und Ungarn über die nun vorliegenden Abkommen geführt. Die Beschlussfassung ist aber erst jetzt erfolgt, weil das Ende der Legislaturperiode eine Behandlung hier im Hohen Haus nicht mehr zugelassen hat. 

Ich habe bereits auf meine frühere Rolle als Bundesrätin hingewiesen. Bei der Beschlussfassung dieser Abkommen kommt dem Bundesrat eine besondere Rolle zu, weil er dezidiert zustimmen muss. Immerhin wird der selbständige Wirkungsbereich der Länder berührt. 

Inhaltlich darf ich Folgendes dazu sagen: Es geht um die beste rettungsdienstliche Versorgung der Menschen in benachbarten Regionen. Engere grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich des Rettungsdienstes und besserer Zugang zum Rettungsdienst in Grenzregionen werden dadurch erleichtert. (Beifall bei der SPÖ.)

Kooperationsvereinbarungen auf regionaler Ebene werden erleichtert und gefördert. Sie sind durch die Bundesländer beziehungsweise Regionen in den jeweiligen Ländern zu schließen und werden wohl bald vorliegen, da gerade die Regionen massiv auf ein Abkommen gedrängt haben. Verwaltungsverfahren unter Berücksichtigung der nationalen und europäischen Rechtsvorschriften, wie die völkerrechtlichen Verpflichtungen, werden erleichtert. Zusätzliche Kosten sind aber auch im Falle dieser beiden Rahmenabkommen für uns nicht zu erwarten – auch das ist wichtig –, sollten solche dennoch anfallen, werden sie aus den Budgets der jeweiligen Ressorts und der zuständigen Länder abgedeckt. 

Weitere Abkommen mit Deutschland, Slowenien und Italien sind in Aussicht genommen. Betreffend Deutschland wissen wir, dass auf Fachebene schon sehr viele Gespräche stattgefunden haben, in Slowenien sind sie avisiert. Deutschland hat gesagt, es schließt zuerst ein Abkommen mit Polen ab und danach wird jenes mit Österreich abgeschlossen. Auch mit Italien gibt es Verhandlungen. Aktuell liegt das Abkommen bei der Verbindungsstelle der Bundesländer. Grundsätzlich werden wir noch weitere Abkommen prüfen und gegebenenfalls auch verhandeln, denn das ist ganz, ganz wesentlich. 

Ich darf an dieser Stelle anmerken, wie wichtig die beste rettungsdienstliche Versorgung ist; ich weiß, Sie wissen das auch. Wir wissen, wenn Rettungsdienste gut agieren, kompetent agieren, dann ist der weitere Verlauf der Rettung der Personen, aber auch der weitere Genesungsverlauf der Personen ein wesentlich besserer, denn es liegt an einer guten Rettungskette, die Menschen die Chance gibt, wirklich rasch gut in einem Spital aufgenommen zu werden und dann genesen zu können. 

Wir alle haben bereits die Situation erlebt, dass wir selbst, Familienmitglieder oder Menschen, die einem nahestehen, auf die Leistungen der Rettungsdienste angewiesen waren. Wir alle wissen auch, wie beruhigend es ist, zu wissen, welch gute Versorgung wir in Österreich haben, und dass dies auch in Grenzregionen sicherzustellen ist. Das ist ganz wichtig, denn das gibt den Menschen, die dort leben, einfach mehr Sicherheit. 

Ich darf an dieser Stelle den couragierten und engagierten Menschen, die ihren Einsatz im Dienst für unsere Gesellschaft und für die Sicherheit leisten, ganz herzlich danken. (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie bei Bundesrät:innen von ÖVP und FPÖ.) Es sind außergewöhnliche und oftmals, auch das muss gesagt werden, traumatisierende Erlebnisse, bei denen unsere Rettungsdienste Großartiges leisten und wichtig für uns alle sind. – Ich danke Ihnen allen dafür im besonderen Maße und hoffe, dass Sie immer gesund und heil von Ihren Einsätzen zurückkommen. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

15.49

Vizepräsident Günther Ruprecht: Vielen Dank, Frau Bundesministerin. 

Es ist mir eine große Freude, die Arbeitskolleginnen und -kollegen unseres Bundesratskollegen Sebastian Forstner hier begrüßen zu dürfen. Sie alle sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Firma Fischer Sports aus Ried im Innkreis. – Herzlich willkommen hier im Hohen Haus. (Allgemeiner Beifall.)

Weiters zu Wort gemeldet ist unser Bundesratskollege Günter Pröller. Ich erteile es ihm. 

RN/84

15.49

Bundesrat Günter Pröller (FPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Besucher hier im Saal und vor den Bildschirmen! Ja, meine Vorredner haben es bereits erwähnt, es geht um Abkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst. Medizinische Notfälle kennen keine geografischen Grenzen, deshalb wird heute ein neues Abkommen beschlossen. 

Wie bereits erwähnt: Außer mit Tschechien gab es kein Modell dieser Art. Jetzt, Gott sei Dank, werden zwei Abkommen dazukommen – einerseits mit der Slowakei und andererseits mit Ungarn.

Das Abkommen mit Tschechien ist wirklich ein großes Erfolgsmodell und daher ist es zu unterstützen, dass weitere folgen. Mit Deutschland und Slowenien sind – wie bereits erwähnt – die Gespräche schon weit gediehen, auch mit Italien. Umso mehr bin ich enttäuscht, dass letzte Woche im Nationalrat – obwohl es einen einstimmigen Beschluss des Dreierlandtages, also Nordtirol, Südtirol und Welschtirol, für eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst gibt – der Antrag, der von unserem Kollegen Nationalratsabgeordneten Christofer Ranzmaier eingebracht wurde, leider von ÖVP, SPÖ, NEOS und den Grünen nicht unterstützt wurde. 

Geschätzte Damen und Herren, man muss sich manchmal wirklich wundern, dass in einem grenzenlosen Europa, 30 Jahre nach dem EU-Beitritt Österreichs, noch so viel über bilaterale Abkommen geregelt werden muss. Während Millionen an illegalen Migranten problemlos über diverse EU-Grenzen kommen, muss die Frage eines Grenzübertritts eines Rettungswagens, der zu einem Einsatz fährt, wodurch Menschen gerettet werden, vertraglich gelöst werden. Das ist einfach lächerlich. 

Damit der Rettungsdienst Menschen retten kann, müssen heute zwei Abkommen einer Regelung zugeführt werden, damit – insbesondere für Unfallopfer – unabhängig von den Staatsgrenzen eine zeitnahe medizinische Hilfestellung sichergestellt werden kann. Das sollte eine Selbstverständlichkeit sein – die Europäische Union regelt die Verschlüsse auf den Plastikflaschen, das bringt sie zusammen, aber dass der Rettungswagen zum Einsatzort fahren darf, das geht nicht. (Beifall bei der FPÖ.) Selbstverständlich stimmen wir zu, damit Menschen in Notlagen geholfen werden kann. 

Geschätzte Damen und Herren, es ist aber keine Selbstverständlichkeit, dass sich Menschen – ob Erwachsene oder Jugendliche – freiwillig für die Gesellschaft einsetzen. Ehrenamtliche Arbeit ist eine wesentliche Stütze unserer Gesellschaft und ist keine Selbstverständlichkeit. Sie alle leisten wirklich einen großen Beitrag für Österreich. Daher möchte ich mich auch recht herzlich bei allen Ehrenamtlichen, Zivildienern und sonstigen Freiwilligen in ganz Österreich bedanken. Recht herzlichen Dank! (Beifall bei der FPÖ.)

15.52

Vizepräsident Günther Ruprecht: Vielen Dank, Herr Kollege. 

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ferdinand Tiefnig. Ich erteile es ihm. 

RN/85

15.52

Bundesrat Ferdinand Tiefnig (ÖVP, Oberösterreich): Danke schön, Herr Vizepräsident! Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen hier im Saal! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Werte Damen und Herren! Wir behandeln nun drei Tagesordnungspunkte gemeinsam. Im ersten geht es um das Abkommen mit der Mongolei betreffend die soziale Sicherheit. Die Mongolei hat 1995 ein ähnliches Sozialversicherungssystem wie Österreich eingeführt, und es sind zurzeit 1 500 Mongolen in Österreich beschäftigt, die dementsprechend Zugriff auf das Sozialsystem erlangen, weil sie auch in das System einzahlen und dadurch auch Geld aus dem System bekommen können. 

Was Sie nicht erwähnt haben, ist, dass Österreich auch ein Rückführungsabkommen mit der Mongolei abgeschlossen hat, sodass Straffällige, Straftäter auch abgeschoben werden können. 

Das Wichtigste ist, glaube ich, die vierfache Wirtschaftsleistung Österreichs gegenüber der Mongolei; insbesondere im pharmazeutischen Bereich wird sehr gut zusammengearbeitet. Das brauchen wir auch für die Zukunft, wenn andere Länder, Länder im asiatischen Bereich wie China ausfallen. 

Was ich kritisiere, ist die Tatsache, dass wir als Abgeordnete, Bundesräte erst nach dem Beschluss beziehungsweise nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten hier eingebunden werden. Es wäre vielleicht vernünftiger, dass wir zuerst Beschlüsse fassen und erst dann der Bundespräsident diese Abkommen unterzeichnet. (Ruf: Das glaube ich auch!) Nichtsdestotrotz ist es wichtig, dass dieses Abkommen geschlossen worden ist. 

Die weiteren Abkommen sind die Abkommen mit der Slowakischen Republik sowie mit Ungarn über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst. Ich muss sagen, diese grenzüberschreitende Zusammenarbeit ist ein wichtiger Punkt, und – da gebe ich Kollegen Pröller recht – in Europa könnten wir in diesen Bereichen noch so viel mehr regeln. Trotzdem sehen wir es als besonders wichtig an, dass die Regelungen im Blaulichtbereich nun zustande gekommen sind. 

Auch für uns im Bezirk Braunau sehe ich das als einen wichtigen Punkt, insbesondere auch für die angrenzenden Bezirke oder Bundesländer zu Deutschland – Vorarlberg, Tirol, Salzburg und Oberösterreich –, dass endlich eine solche Regelung mit Deutschland zustande kommt. Meine Kollegin Andrea Holzner, die einst im Nationalrat war, hat sogar eine Petition eingereicht – leider ist bis jetzt nichts weitergegangen. 

Ich glaube, wir müssen die Bundesministerin mit einem Initiativantrag noch einmal unterstützen, damit auch die Deutschen sehen, wie wichtig uns dieses Anliegen ist. Wir wirken im Feuerwehrdienst zusammen, wir hatten das große Hochwasser in Simbach, wo grenzüberschreitend geholfen worden ist und bei Verletzungen die AUVA dementsprechend auch wieder unterstützt hat. Wir arbeiten bei Polizeieinsätzen zusammen, wir haben es gesehen: Der Tresorsprenger, der in Vöcklabruck den Tresor gesprengt hat, wurde im bayerischen Marktl festgenommen. Im Rettungsdienst funktioniert das noch nicht, aber wir brauchen das deshalb, weil beispielsweise Braunau weit entfernt von Linz ist, und es in Bayern – im Umkreis von 10 Kilometern bis 30 Kilometern – Herzkatheder gibt, somit haben wir kürzere Wege zu den bayerischen Herzkathedern als zu jenen in Linz. 

In diesem Sinne bitte ich Sie, Frau Minister, und wir werden Sie gerne unterstützen, auch da Lösungen zu finden. In diesem Sinne stimmen wir allen drei Punkten gerne zu. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der SPÖ.)

15.55

Vizepräsident Günther Ruprecht: Vielen Dank, Herr Kollege. 

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor. 

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist somit geschlossen. 

RN/86

Abstimmung

Vizepräsident Günther Ruprecht: Wir kommen zur Abstimmung, die über die gegenständlichen Tagesordnungspunkte getrennt erfolgt. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein. 

RN/86.1

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2025 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Mongolei über soziale Sicherheit. 

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen. 

RN/86.2

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2025 betreffend ein Rahmenabkommen zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst. 

Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereichs der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. 

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen. 

Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen. 

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen. 

RN/86.3

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2025 betreffend ein Rahmenabkommen zwischen der Republik Österreich und Ungarn über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst. 

Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. 

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen. 

Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen. 

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist wiederum die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.