RN/91

16.12

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Korinna Schumann (das Pult auf ihren Platz hebend): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Bundesrätinnen und Bundesräte! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Ich glaube, ich muss auch ein wenig trainieren, damit ich das Pult heben kann. Das, glaube ich, wird notwendig sein. 

Ich darf mich bei diesem Tagesordnungspunkt betreffend die dringende Reparatur des TNRSG, also des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetzes, zu Wort melden und Ihnen die wichtigsten Punkte näherbringen. 

Wir setzen mit diesem Gesetz eine EU-Richtlinie um, nämlich die Tabakprodukterichtlinie, die bereits aus dem Jahr 2022 stammt. Die Umsetzung, das ins nationale Recht überzuführen, hat mehr als drei Jahre gedauert. Schon 2022 war klar, dass das eigentlich mit 23. Juli 2023 hätte umgesetzt werden sollen. Im September 2023 war es noch immer nicht der Fall. Jetzt wurden wir auf ein Vorverfahren eines drohenden Vertragsverletzungsverfahrens hingewiesen, mit allen Konsequenzen. Und unser Ziel muss sein – in dieser budgetären Lage noch mehr –, dass wir dieses Vertragsverletzungsverfahren nicht nur nicht angedroht bekommen, sondern vor allen Dingen, dass es uns nicht trifft.

Nachdem ein Beschluss in der letzten Gesetzgebungsperiode mangels des Konsenses der Koalitionspartner nicht möglich war, freue ich mich sehr, dass wir heute mit dem Beschluss im Bundesrat die Abwendung dieses Vertragsverletzungsverfahrens finalisieren und damit die Richtlinie aus dem Jahr 2022 umsetzen. Ich möchte wirklich sagen, ich bedanke mich ganz herzlich bei Ihnen.

Worum geht es in diesem Gesetz? – Es geht um die Umsetzung einer einheitlichen Begriffsbestimmung für erhitzte Tabakerzeugnisse. Das hört sich technisch an, aber das ist die Bezeichnung für die sogenannten Heater, bei denen Tabak nicht verbrannt, sondern nur erhitzt wird, um konsumiert werden zu können. Auf den Verpackungen der Heets, also dieser Tabakstifte, die erhitzt werden, müssen analog zu Zigarettenpackungen größere Warnhinweise angebracht werden. Es geht um das Verbot – das wurde bereits gesagt – von zugesetzten Aromen wie Minze, Beeren oder anderer Geschmäcker, die bei anderen Tabakwaren bereits verboten sind, und um die Möglichkeit, bereits produzierte Produkte noch abzuverkaufen.

Letzten Endes geht es darum, auch den Konsum von erhitzten Tabakerzeugnissen klarer als gesundheitsschädlich zu kennzeichnen und damit einen weiteren Schritt in Richtung einer gesünderen Gesellschaft zu machen. Denn klar muss sein: Auch wenn schädliche Stoffe, die beispielsweise in Zigaretten enthalten sind, nicht oder nur in geringem Anteil in diesen Produkten enthalten sind, sind sie einfach nicht gesund. Auch als Ersatz von herkömmlichen Zigaretten sollen Heater zumindest klarer als das gekennzeichnet werden, was sie sind: ein Suchtmittel und damit für junge Menschen oftmals der Schritt in Richtung Abhängigkeit. Und das wollen wir ja vermeiden.

Wie soll es weitergehen? Ich habe bereits gesagt, wir vollziehen ja da eine ältere Richtlinie, und es hat sich seither sehr viel getan. E-Zigaretten und Nikotinpouches – das heißt, diese Nikotinsackerl – haben auf dem Markt weite Verbreitung gefunden. Wir müssen jetzt die gesetzlichen Vorgaben dahin gehend ausrichten, dass wir sie auch mitaufnehmen. Lizenzsysteme für E-Zigaretten sollen Sicherheit für Konsumentinnen und Konsumenten bringen. Regulierung von den Nikotinsackerln und neuartigen Tabakprodukten mit geltenden Altersgrenzen, Vereinfachung des Zulassungssystems für neuartige Tabakerzeugnisse: Das ist der Weg, den wir weiter beschreiten werden. 

Außerdem gibt es neue Herausforderungen, vor allen Dingen die Einweg-E-Zigaretten, die auch im Bereich der Abfallentsorgung und der Abfallbehandlung ein Problem darstellen. Sie können Brände und Explosionen auslösen, und das wollen wir natürlich hintanhalten.

Wichtig sind auch Regelungen für weitere verbotene Stoffe, die Anpassung der bestehenden Gebühren und die Möglichkeit zum Mystery Shopping, um durch Personen, die einkaufen und sich nicht als Kontrollorgane zu erkennen geben, zu sehen, wie man den Nichtraucher:innenschutz beziehungsweise Gesundheits- und Ernährungssicherheitsschutz dann umsetzt.

Ich danke vielmals für die Zustimmung, weil ich glaube, wir setzen mit dieser Umsetzung der Richtlinie einen wichtigen Schritt. Es ist jetzt ganz besonders von Bedeutung, dass wir auch weitere Schritte im Kampf gegen den Missbrauch von Tabak und tabakähnlichen Produkten setzen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

16.17

Vizepräsident Günther Ruprecht: Vielen Dank, Frau Bundesministerin. 

Zu Wort gemeldet ist unser Kollege Günter Pröller, und ich erteile es ihm.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.