RN/95
Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über finanzielle Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit von Arzneimitteln geändert wird (348/A und 185 d.B. sowie 11664/BR d.B.)
Vizepräsident Günther Ruprecht: Wir gelangen nun zum 15. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Sandro Beer. – Ich bitte um den Bericht. (Vizepräsident Wanner übernimmt den Vorsitz.)
RN/96
Berichterstatter Sandro Beer: Geschätzter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über finanzielle Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit von Arzneimitteln geändert wird.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme sogleich zur Antragstellung:
Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Michael Wanner: Danke schön.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Sebastian Forstner. Ich erteile es ihm.
RN/97
16.32
Bundesrat Sebastian Forstner (SPÖ, Oberösterreich): Danke, sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher und Zuseherinnen hier im Saal und zu Hause vor dem Livestream! Heute sprechen wir über ein Thema, das zwar ein bisschen technisch klingt, aber höchst lebensnah ist: die Sicherstellung der Versorgung unserer Bevölkerung mit dringend benötigten Arzneimitteln.
Wir alle erinnern uns noch an die Bilder leerer Apothekenregale in den letzten Jahren. Ob Antibiotika für Kinder – damit habe ich selber viel durchgemacht –, Fiebersäfte oder wichtige Medikamente für chronisch Kranke: Der Mangel war real, und er war eine ernste Bedrohung für viele, viele Menschen. Deshalb ist es richtig, dass wir heute nachschärfen, verlängern und weiterdenken.
Mit der Verlängerung des Infrastruktursicherungsbeitrags bis 2028 sichern wir genau jene Strukturen ab, die dafür sorgen, dass auch preisgünstige Medikamente weiterhin flächendeckend verfügbar bleiben – Medikamente, die für viele Patientinnen und Patienten, vor allem auch im ländlichen Raum, schlichtweg unverzichtbar sind. Der SPÖ war und ist es stets ein Anliegen, dass alle Menschen, unabhängig vom Einkommen, unabhängig vom Alter und unabhängig vom Wohnort, Zugang zu medizinischer Versorgung und zu Arzneimitteln haben. (Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesrätin Jagl [Grüne/NÖ].)
Genau das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist der Kern dieses Beitrags: nicht der Profit, sondern der Versorgungsauftrag. Noch wichtiger ist aber: Wir machen heute einen richtigen Schritt Richtung Zukunftsfähigkeit. Mit dem geplanten Monitoringsystem, das ab 2026 eingeführt wird, bekommen wir endlich ein Instrument zur Früherkennung von Lieferengpässen.
Das kriegen wir nämlich mitten in die Hand geliefert. Ich habe das im Ausschuss auch angesprochen und auch gefragt: Wie ist die Lagerverfügbarkeit wirklich dargestellt? Ist es wirklich nur ein Lagerbestand – ich kenne das auch aus der Privatwirtschaft –, kommt von dem Lagerbestand noch etwas auf Lager, sind Aufträge da? – Nein, wir sprechen da wirklich davon, was am Ende des Tages in den Lagern bleibt. Das ist richtig und das ist wichtig, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wir schaffen damit nämlich Transparenz, wo bislang oft nur spekuliert wurde, und wir ermöglichen der öffentlichen Hand, rechtzeitig und gezielt gegenzusteuern. Zudem gibt es auch noch rechtliche Konsequenzen: Sollte ein Großhändler seiner Informationspflicht nicht nachkommen, können Strafen verhängt werden. Das zeigt: Wir nehmen dieses Thema wirklich ernst.
Diese Maßnahme steht nicht allein: Mit dem Verbot der Parallelexporte und mit der Bevorratungsverordnung haben wir bereits wichtige und richtige Schritte gesetzt, um die Verfügbarkeit von Medikamenten in Österreich zu sichern. Dass künftig tagesaktuelle Daten zu Lagerbeständen, Lieferfähigkeit und Bedarf zentral erfasst werden, ist aus meiner Sicht ein echter Meilenstein, denn wer steuern will, muss wissen, wohin und wie dringend das ist.
Wenn uns die letzten Jahre eines gelehrt haben, liebe Kolleginnen und Kollegen, dann das: Resilienz entsteht nicht durch Zufall; sie entsteht durch Planung, durch Zusammenarbeit und durch politischen Willen.
In diesem Sinne stimmen wir dieser Maßnahme zu, als klares Zeichen für Versorgungssicherheit, für Verantwortung und für ein Gesundheitssystem, auf das sich die Menschen in diesem Land verlassen können. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ, bei Bundesrät:innen der ÖVP sowie der Bundesrätin Jagl [Grüne/NÖ].)
16.35
Vizepräsident Michael Wanner: Danke schön.
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Johanna Miesenberger. Ich erteile es ihr.
RN/98
16.36
Bundesrätin Johanna Miesenberger (ÖVP, Oberösterreich): Vielen Dank, Herr Vizepräsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Akute Beschwerden wie Fieber, Schmerzen, ein Infekt – der Gang zur Apotheke, zum Arzt wird notwendig, und ein Medikament soll auf jeden Fall schnell eine Linderung und im besten Fall dann natürlich die Heilung bringen. Ich denke, wir alle kennen solche Situationen, ob bei uns selber, bei unseren Kindern oder in der Familie, bei Angehörigen.
In den Jahren 2022 und 2023 ist eine Situation eingetreten, die wir für uns selber, als Eltern oder als Angehörige nicht unbedingt wieder erleben wollen: Bestimmte Arzneimittel sind rar geworden beziehungsweise nicht mehr verfügbar gewesen. Damals schon hat die Bundesregierung sofort Maßnahmen gesetzt, wie unter anderem den Infrastrukturkostenbeitrag für günstigere Arzneimittel. Diese und auch andere Maßnahmen – Kollege Forstner hat sie schon aufgezählt – haben dann zur Folge gehabt, dass eine ähnliche Situation Gott sei Dank nicht mehr vorgekommen ist.
Da dieser Infrastrukturkostenbeitrag jetzt ausgelaufen wäre, hat sich die Bundesregierung Gott sei Dank dazu entschlossen, diesen zu verlängern. Das heißt jetzt weitere drei Jahre Planungssicherheit, auch für den Pharmagroßhandel.
Zusätzlich wird auch noch ein Monitoring eingesetzt. Dieses Monitoring soll wichtige Daten für das Basg, das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen, liefern – dem Gesundheitsministerium und dem Dachverband der Sozialversicherungsträger werden diese Daten auch übermittelt –, gibt somit einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen bei den Arzneimitteln und gibt Auskunft über möglicherweise drohende Engpässe oder auch die Verfügbarkeit von Wirkstoffen und Arzneimitteln.
2019 ist die Verpflichtung eingeführt worden, dass Engpässe der Ages gemeldet werden müssen. Bis 2023 gab es bei den Meldungen über die Arzneimittel, die nicht ausreichend verfügbar waren, jährlich steigende Zahlen. Interessanterweise gibt es seither keine Debatten über nicht verfügbare Arzneimittel mehr, besonders im günstigeren Segment. Das heißt, die Maßnahmen, die damals schon gesetzt wurden, wirken.
Dennoch – ich habe auch 2023 zu dem Beschluss gesprochen – möchte ich darauf noch einmal kurz eingehen. Die Probleme mit Lieferengpässen sind ja sehr komplex und natürlich auch global zu sehen. Die drei Gründe möchte ich noch einmal anführen.
Die aus unserem Land, aus Österreich ausgelagerte Produktion: Das heißt, Arzneimittelwirkstoffe werden aus Kostengründen zunehmend in Billiglohnländern wie China und Indien hergestellt. Dort hat man teilweise natürlich auch mit Qualitätsmängeln zu kämpfen, und dazu kommt auch noch das Risiko, dass es auf dem langen Transportweg von Asien nach Europa zu Lieferkomplikationen kommt.
Das führt natürlich zu vermehrten Ausfällen, aber auch der Zusammenschluss von Pharmaunternehmen. Immer größere Konzerne, Pharmakonzerne, entstehen, dadurch werden gewisse Wirkstoffe zunehmend nur mehr von einem Unternehmen hergestellt, und das oft nur mehr an einem einzigen Ort. Wir können uns vorstellen: Fällt dann dort die Produktion aus, fehlt natürlich entsprechend das Arzneimittel auf dem gesamten Weltmarkt.
Und natürlich auch: Wir haben damals schon in unserem nationalen Rahmen einen Riegel vorgeschoben, nämlich bezüglich der unterschiedlichen Arzneimittelpreise, die zu einem Parallelhandel führen. Das hat zur Folge, dass eben Produkte aus Ländern mit niedrigen Arzneimittelpreisen in großen Mengen in Länder mit höheren Preisen exportiert werden, und dann kann es natürlich in manchen Fällen auch zu Lieferengpässen in Ländern mit niedrigeren Preisen kommen.
Abschließend: Daher ist es wichtig, dass wir im Rahmen unserer Möglichkeiten auch national entgegenwirken. Vielen Dank, Frau Bundesministerin! Die aktuelle Bundesregierung hat sich noch einiges für die Zukunft vorgenommen, nämlich die Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln zu verbessern und vor allem, das finde ich sehr wichtig, den Pharmastandort Österreich zu stärken, und dieser Beschluss ist ein weiterer Schritt dazu. In diesem Sinne freue ich mich darüber. Bleiben wir dran! Und besonders freut mich, dass wir hier im Bundesrat geschlossen dahinterstehen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP, bei Bundesrät:innen der SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
16.41
Vizepräsident Michael Wanner: Danke schön.
Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Schumann. Ich erteile es ihr.
RN/99
16.41
Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Korinna Schumann: Vielen Dank, sehr geehrter Herr Präsident! Werte Bundesrätinnen und Bundesräte! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Die sichere Versorgung mit Arzneimitteln hat natürlich höchste Priorität. Wir alle erinnern uns noch an die Engpässe im Winter 2022 und 2023. (Die Rednerin räuspert sich.) Um das noch einmal zu verdeutlichen, darf ich die Zahlen der Ages nennen: Mit Inkrafttreten der Verpflichtung zur Meldung von Vertriebseinschränkungen erhöhten sich die Meldungen im Jahr 2020 auf 1 096, im Jahr 2021: 788, 2022: 1 257 Meldungen. (Die Rednerin räuspert sich neuerlich.) 2023 waren es bereits 1 515 Meldungen. (Bundesrat Mertel, der zur Regierungsbank geeilt ist, füllt das Wasserglas der Bundesministerin auf.) – So wird mir eingeschenkt! (Heiterkeit der Rednerin sowie bei Bundesrät:innen von SPÖ und ÖVP.) – Danke vielmals, danke schön! So geht es leichter, wenn man einen Frosch im Hals hat. – Das heißt, es war ein wirklicher Anstieg der Arzneimittelspezialitäten, die nicht ausreichend verfügbar waren. Da musste gehandelt werden, und es wurde gehandelt, weil in Österreich zusätzlich auch noch die Gefahr bestand, dass niedrigpreisige Arzneimittel aus Rentabilitätsgründen aus dem Sortiment genommen werden.
Die Lösung war damals der Infrastruktursicherungsbeitrag. Dieser wurde mit Gültigkeit vom 1. September 2023 bis August 2024 eingeführt und galt für Arzneimittelgroßhändler, die pro Packung, die in Apotheken abgegeben wurde, einen Beitrag in Höhe von 28 Cent bekamen. Das wurde dann 2024 noch bis August 2025 verlängert.
Und um der Situation der Versorgungsengpässe vorzubeugen, wurde sozusagen ein Memorandum of Understanding zwischen dem Ministerium, dem Dachverband und dem Träger, dem Verband der österreichischen Arzneimittelvollgroßhändler, für ein Monitoringsystem aufgesetzt. Das war ein erster Schritt und ein wichtiger Schritt, aber es war halt nur so etwas wie eine lose Vereinbarung, die nicht gesetzliche Wirksamkeit bekam. Das nehmen wir jetzt in die Hand und legen ein Gesetz vor, in dem im Wesentlichen folgende Punkte geregelt sein werden:
Erstens: Der Infrastruktursicherungsbeitrag wird für weitere drei Jahre mit einem reduzierten Beitrag in der Höhe von 0,13 Euro fortgeführt. Das heißt, das ist ein Unterschied: Zuerst waren es 0,28 Euro und jetzt sind es 0,13 Euro, das ist eine wesentliche Verringerung.
Und die Verpflichtung für die Arzneimittelvollgroßhändler wird aufgenommen, dem Ministerium, dem Dachverband der Sozialversicherungsträger und dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen ab 2026 – und das ist wirklich ein ganz, ganz wesentlicher Schritt – täglich über eine elektronische Schnittstelle Daten zu gelagerten Arzneimittelspezialitäten und Wirkstoffen zur Verfügung zu stellen. Wir haben damit ein Monitoring zur Früherkennung von Lieferengpässen, und die gesundheitspolitische Steuerung im Bereich von Arzneimitteln wird ermöglicht. Die Verpflichtung der Arzneimittelvollgroßhändler ist auch mit einer Strafbestimmung für deren Nichteinhaltung verbunden. Das ist ein ganz, ganz wesentlicher Schritt im Kampf gegen das Nichtvorhandensein von wesentlichen Arzneimitteln.
Wir können sagen, dieser Infrastruktursicherungsbeitrag wird jetzt nicht mehr nur für eine kurze Zeitspanne abgeschlossen, sondern für drei Jahre, und wir haben wirklich einen Einblick in das Marktgeschehen. Das ist ein sehr, sehr guter und wesentlicher Schritt, und wir haben es geschafft, die Kosten für uns – und das ist ja in Zeiten der Einsparungen und notwendigen Einsparungen ganz, ganz wesentlich – zu verringern, wir können sagen, im Ergebnis von 28 Cent pro Packung auf 13 Cent pro Packung. Das ist wirklich eine tolle Verhandlungsleistung, die auch mit diesem Monitoringsystem, das wir jetzt gesetzlich festgesetzt haben, gepaart ist. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)
Und: Es wurde heute schon mehrfach erwähnt, und ich bin darüber wirklich sehr, sehr froh, dass wir ab 2026 die Gratisimpfungen für Herpes Zoster, das heißt die Gürtelrose, und auch für Pneumokokken zur Verfügung stellen können. Das ist das Zeichen des Zusammenwirkens – des Zusammenwirkens von Bund, Ländern und der Sozialversicherung. Das ist nicht das Ministerium allein, sondern das ist das Zusammenwirken aller Beteiligten, und wir folgen auch den Empfehlungen der Impfkommission. Das ist vor allen Dingen für Menschen ab 60; und für all jene, die zu den Risikogruppen gehören, das heißt für Menschen, die ein herabgesetztes Immunsystem haben oder chronisch krank sind, gibt es auch die Möglichkeit, dass sie diese Impfungen bekommen, wenn sie noch nicht 60 sind. Das ist ganz, ganz wesentlich. Das sind sehr, sehr teure Impfungen gewesen, und jetzt können sie wirklich kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Ich glaube, das ist ein wichtiger, wichtiger Schritt. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätinnen Hauschildt-Buschberger [Grüne/OÖ] und Deutsch [NEOS/W].)
Für die jungen Menschen, auch das ist wichtig, haben wir die HPV-Impfung verlängert. Damit können wir die Gefahr von Krebserkrankungen eindeutig bekämpfen. Das heißt, es gibt die Möglichkeit für alle unter 30-Jährigen, wenn sie selbst wollen, sich noch 2025 den ersten Stich zur Vorsorge zu holen und dann 2026 den zweiten – da braucht man nämlich immer einen Abstand dazwischen.
Ich glaube, es ist ganz, ganz wichtig, diese Möglichkeiten zu geben, und es zeigt, dass diese Regierung ein Gesundheitssystem stärkt, das allen die Möglichkeit zur besten Vorsorge gibt, egal wie viel Geld sie im Geldbörsel haben. Diese Möglichkeit der Gratisimpfungen zeigt das ganz eindeutig. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätinnen Hauschildt-Buschberger [Grüne/OÖ] und Deutsch [NEOS/W].)
16.47
Vizepräsident Michael Wanner: Danke schön.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Günter Pröller. – Bitte.
RN/100
16.47
Bundesrat Günter Pröller (FPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Frau Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Besucher hier im Saal und Zuseher vor den Bildschirmen! Es geht um die Sicherstellung der Versorgung mit Arzneimitteln. Weil die Bestimmung bald ausgelaufen wäre, ist es gut, dass eine rasche Lösung gefunden wurde und damit eine Erhöhung der Planungssicherheit erreicht wurde.
Wie bereits meine Vorredner angeführt haben, wird der Infrastruktursicherungsbeitrag um drei Jahre verlängert, allerdings in reduzierter Form, der Betrag pro Packung sinkt von 0,28 Euro auf 0,13 Euro. Ob der halbierte Betrag nun ausreichen wird, werden wir sehen. Schon jetzt sinken die Deckungsbeiträge ständig, die Kosten etwa für Energie und Personal steigen aber, und der Infrastruktursicherungsbeitrag wäre ja für die Auslieferung von kostengünstigen Arzneimitteln gedacht. Dies kann sich finanziell nur mehr schwer ausgehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist logisch, dass die Phago, die Vertretung der Großhändler, diesem Kompromissvorschlag der Bundesregierung zugestimmt hat und zumindest diesen geringen Betrag auf drei Jahre nimmt, weil ohne diesen Betrag die Situation noch schlimmer wäre.
Weiters gibt es ab 1. Jänner 2026, auch bereits erwähnt, eine zusätzliche Meldepflicht, ein Reporting, eine elektronische Schnittstelle, die eingerichtet werden muss. Damit werden die Daten zu den gelagerten Arzneispezialitäten und -wirkstoffen zur Verfügung gestellt. Das dient zur Früherkennung von Lieferengpässen und erleichtert daher die Steuerung im Bereich von Arzneimitteln. Es liefert damit eine gute Datenlage, die die Planung in Hinkunft erleichtern wird. Daher werden wir auch zur Seite stehen und die Zustimmung geben. – Recht herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
16.49
Vizepräsident Michael Wanner: Danke schön.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Martin Peterl.
RN/101
16.49
Bundesrat Martin Peterl (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Liebe Gäste! Wir leben in einer Zeit, in der es gefühlt ständig neue Krisen gibt: Kriege, Energie, Klimawandel, Teuerung. Doch es gibt noch andere Krisen, die nicht immer so laut sind, aber uns alle direkt betreffen, wie die Krise der Versorgungssicherheit. Gerade die letzten Jahre haben uns schmerzlich erkennen lassen, wie schnell es gehen kann, dass Lieferketten abreißen. Plötzlich bekommen wir aus dem Ausland nichts mehr von jenen Dingen, die wir für unseren Alltag brauchen. Es geht dabei nicht nur um Waren im Handel, sondern um etwas, das für uns alle lebenswichtig ist, nämlich um Medikamente.
Wir haben besonders im Winter 2022/2023 gesehen, wie dramatisch das werden kann. Gerade für unsere Kinder wichtige Medikamente waren über Wochen nicht lieferbar: Fiebersäfte, Antibiotika – plötzlich waren sie einfach nicht mehr da. Genau das darf aber nicht passieren. Gesundheit darf nicht von Zufall oder Glück abhängen. Darum ist es der richtige Weg, dass wir als Politik nun handeln.
Wir müssen zwei Dinge tun. Erstens: Wir müssen dafür sorgen, dass wieder mehr Medikamente in Europa und am besten in Österreich produziert werden. Das gibt uns Sicherheit, Unabhängigkeit und Arbeitsplätze. Kurze Wege sind auch schnelle Wege. Sie schonen unser Klima, stärken den Standort, schaffen Jobs und bringen Sicherheit. Es ist also nicht nur eine Frage der Versorgung, sondern auch eine Frage von Nachhaltigkeit und Verantwortung gegenüber kommenden Generationen.
Der zweite Punkt: Wir müssen in der Zwischenzeit alles tun, um unsere Versorgung zu stabilisieren. Genau das machen wir mit dem Infrastrukturbeitrag, der heute verlängert wird. Was heißt das konkret, liebe Kolleginnen und Kollegen? – Wir schaffen einen verbindlichen Rahmen, der sicherstellt, dass der Großhandel bei Medikamenten langfristig planen kann. Dieser Infrastrukturbeitrag wird für drei Jahre abgeschlossen. Das ist ein wichtiger und richtiger Schritt für unsere Gesundheitsversorgung.
Es gibt noch etwas, worauf wir stolz sein können – meine Vorredner:innen haben das auch schon gesagt –: Wir bekommen jetzt ein verpflichtendes Monitoringsystem. Das heißt, wir können ganz genau sehen, welche Medikamente knapp werden, bevor es zu spät ist. Wir haben Daten, wir haben die Transparenz und wir können rechtzeitig reagieren. Das alles bringt uns ein großes Stück weiter in Richtung Versorgungssicherheit. Eines muss nämlich klar sein: Wenn jemand krank ist, soll es nicht vom Zufall abhängen, ob das richtige Medikament verfügbar ist oder nicht.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit, liebe Kolleginnen und Kollegen, dafür, dass wir hier gemeinsam einen so wichtigen Schritt für die Gesundheit in unserem Land setzen. Bleiben wir dran! Bleiben wir solidarisch für ein starkes, gesundes Österreich! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ, bei Bundesrät:innen der ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
16.53
Vizepräsident Michael Wanner: Danke schön.
Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
RN/102
Vizepräsident Michael Wanner: Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie die Plätze ein.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.