RN/99
16.41
Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Korinna Schumann: Vielen Dank, sehr geehrter Herr Präsident! Werte Bundesrätinnen und Bundesräte! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Die sichere Versorgung mit Arzneimitteln hat natürlich höchste Priorität. Wir alle erinnern uns noch an die Engpässe im Winter 2022 und 2023. (Die Rednerin räuspert sich.) Um das noch einmal zu verdeutlichen, darf ich die Zahlen der Ages nennen: Mit Inkrafttreten der Verpflichtung zur Meldung von Vertriebseinschränkungen erhöhten sich die Meldungen im Jahr 2020 auf 1 096, im Jahr 2021: 788, 2022: 1 257 Meldungen. (Die Rednerin räuspert sich neuerlich.) 2023 waren es bereits 1 515 Meldungen. (Bundesrat Mertel, der zur Regierungsbank geeilt ist, füllt das Wasserglas der Bundesministerin auf.) – So wird mir eingeschenkt! (Heiterkeit der Rednerin sowie bei Bundesrät:innen von SPÖ und ÖVP.) – Danke vielmals, danke schön! So geht es leichter, wenn man einen Frosch im Hals hat. – Das heißt, es war ein wirklicher Anstieg der Arzneimittelspezialitäten, die nicht ausreichend verfügbar waren. Da musste gehandelt werden, und es wurde gehandelt, weil in Österreich zusätzlich auch noch die Gefahr bestand, dass niedrigpreisige Arzneimittel aus Rentabilitätsgründen aus dem Sortiment genommen werden.
Die Lösung war damals der Infrastruktursicherungsbeitrag. Dieser wurde mit der Gültigkeit vom 1. September 2023 bis August 2024 eingeführt und galt für Arzneimittelgroßhändler, die pro Packung, die in Apotheken abgegeben wurde, einen Beitrag in Höhe von 28 Cent bekamen. Das wurde dann 2024 noch bis August 2025 verlängert.
Und um der Situation der Versorgungsengpässe vorzubeugen, wurde sozusagen ein Memorandum of Understanding zwischen dem Ministerium, dem Dachverband und dem Träger, dem Verband der österreichischen Arzneimittelvollgroßhändler, für ein Monitoringsystem aufgesetzt. Das war ein erster Schritt und ein wichtiger Schritt, aber es war halt nur so etwas wie eine lose Vereinbarung, die nicht gesetzliche Wirksamkeit bekam. Das nehmen wir jetzt in die Hand und legen ein Gesetz vor, in dem folgende wesentlichen Punkte geregelt sein werden:
Erstens: Der Infrastruktursicherungsbeitrag wird für weitere drei Jahre mit einem reduzierten Beitrag in der Höhe von 0,13 Euro fortgeführt. Das heißt, das ist ein Unterschied: Zuerst waren es 0,28 Euro und jetzt sind es 0,13 Euro, das ist eine wesentliche Verringerung.
Und die Verpflichtung für die Arzneimittelvollgroßhändler wird aufgenommen, dem Ministerium, dem Dachverband der Sozialversicherungsträger und dem Bundesamt für Sicherheit und Gesundheitswesen ab 2026 – und das ist wirklich ein ganz, ganz wesentlicher Schritt – täglich über eine elektronische Schnittstelle Daten zu gelagerten Arzneimittelspezialitäten und Wirkstoffen zur Verfügung zu stellen. Wir haben damit ein Monitoring zur Früherkennung von Lieferengpässen, und die gesundheitspolitische Steuerung im Bereich von Arzneimitteln wird ermöglicht. Die Verpflichtung der Arzneimittelvollgroßhändler ist auch mit einer Strafbestimmung für deren Nichteinhaltung verbunden. Das ist ein ganz, ganz wesentlicher Schritt im Kampf gegen das Nichtvorhandensein von wesentlichen Arzneimitteln.
Wir können sagen, dieser Infrastruktursicherungsbeitrag wird jetzt nicht mehr nur für eine kurze Zeitspanne abgeschlossen, sondern für drei Jahre, und wir haben wirklich einen Einblick in das Marktgeschehen. Das ist ein sehr, sehr guter und wesentlicher Schritt, und wir haben es geschafft, die Kosten für uns – und das ist ja in Zeiten der Einsparungen und notwendigen Einsparungen ganz, ganz wesentlich – zu verringern, wir können sagen, im Ergebnis von 28 Cent pro Packung auf 13 Cent pro Packung. Das ist wirklich eine tolle Verhandlungsleistung, die auch mit diesem Monitoringsystem, das wir jetzt gesetzlich festgesetzt haben, gepaart ist. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)
Und: Es wurde heute schon mehrfach erwähnt, und ich bin darüber wirklich sehr, sehr froh, dass wir ab 2026 die Gratisimpfungen für Herpes Zoster, das heißt die Gürtelrose, und auch für Pneumokokken zur Verfügung stellen können. Das ist das Zeichen des Zusammenwirkens – des Zusammenwirkens von Bund, Ländern und der Sozialversicherung. Das ist nicht das Ministerium allein, sondern das ist das Zusammenwirken aller Beteiligten, und wir folgen auch den Empfehlungen der Impfkommission. Das ist für Menschen vor allen Dingen ab 60, und für all jene, die zu den Risikogruppen gehören, das heißt, für Menschen, die ein herabgesetztes Immunsystem haben oder chronisch krank sind, gibt es auch die Möglichkeit, dass sie diese Impfungen bekommen, wenn sie noch nicht 60 sind. Das ist ganz, ganz wesentlich. Das sind sehr, sehr teure Impfungen gewesen, und jetzt können sie wirklich kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Ich glaube, das ist ein wichtiger, wichtiger Schritt. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrät:innen Hauschildt-Buschberger [Grüne/OÖ] und Deutsch [NEOS/W].)
Für die jungen Menschen, auch das ist wichtig, haben wir die HPV-Impfung verlängert. Damit können wir die Gefahr von Krebserkrankungen eindeutig bekämpfen. Das heißt, es gibt die Möglichkeit für alle unter 30-Jährigen, wenn sie selbst wollen, sich noch 2025 den ersten Stich zur Vorsorge zu holen und dann 2026 den zweiten – da braucht man nämlich immer einen Abstand dazwischen.
Ich glaube, es ist ganz, ganz wichtig, diese Möglichkeiten zu geben, und es zeigt, dass diese Regierung ein Gesundheitssystem stärkt, das allen die Möglichkeit zur besten Vorsorge gibt, egal wie viel Geld sie im Geldbörsel haben. Diese Möglichkeit der Gratisimpfungen zeigt das ganz eindeutig. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrät:innen Hauschildt-Buschberger [Grüne/OÖ] und Deutsch [NEOS/W].)
16.47
Vizepräsident Michael Wanner: Danke schön.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Günter Pröller. – Bitte.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.