RN/104
Berichterstatterin Verena Schweiger, BA MA MA: Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Ministerin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Liebe Zuseher:innen! Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafregistergesetz 1968, das Tilgungsgesetz 1972, das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz, das Bundesgesetz zur Durchführung der Europäischen Staatsanwaltschaft, das Island-Norwegen-Übergabegesetz, das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz, das Staatsanwaltschaftsgesetz und die Strafprozessordnung 1975 geändert werden.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich darf daher gleich zur Antragstellung kommen:
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Michael Wanner: Danke schön.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Andreas Arthur Spanring. Ich erteile es ihm.