RN/150

19.32

Bundesrätin Mag. Isabella Theuermann (FPÖ, Kärnten): Ja, mittlerweile kennt ihr euch schon aus. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Gut, dass ihr es akzeptiert. Sehr geehrte Damen und Herren! Soziale Medien sind aus unserem Alltag ja nicht mehr wegzudenken und sie sind auch für die Politik ein wichtiges Kommunikationsmittel. Wie in jedem anderen Bereich auch gibt es bei der Arbeit mit den sozialen Medien eine klare Trennung zwischen dem öffentlichen Amt und der Partei. Das zeigt sich besonders beim Personaleinsatz – und so wurde es bisher mit Strafe bedroht, wenn beispielsweise öffentlich bedienstete Mitarbeiter von Ministerien an den Social-Media-Accounts der Minister mitgewirkt haben, insbesondere wenn diese laut Impressum auf die jeweilige Partei liefen. So weit, so logisch. Immerhin dürfen keine Personal- und Sachressourcen des Staates ohne Kostenersatz durch die Partei genutzt werden, andernfalls wäre es eine unzulässige Spende. Auch der Rechnungshof hat das ganz klar so gesehen. (Vizepräsident Ruprecht übernimmt den Vorsitz.)

So weit, so unspektakulär. Die Einheitspartei schafft es aber, anhand dieses kleinen Beispiels ihre Doppelmoral in Reinkultur zu zeigen. Da nun tatsächlich Strafen gegen ÖVP, NEOS und Grüne im Raum stehen, weil es laut UPTS Verstöße gegen die zuvor genannte Regel gab, wollten sie sich zunächst selbst eine rückwirkende Amnestie erteilen. Frei nach dem Motto: Was nicht passt, das wird dann eben passend gemacht, ändert man einfach das Gesetz und will nun festhalten, dass man aus dem Ministerium heraus künftig offen Parteiwerbung betreiben darf. (Beifall bei der FPÖ.)

Weil man eben gerade dabei ist, erlöst man sich selbst von den bereits verhängten Strafen. Das ist ganz praktisch; da war der Aufschrei aber dann doch etwas zu groß, und die rückwirkende Straffreiheit will man dann aus optischen Gründen doch nicht so richtig durchziehen und hat es last minute dann teilweise korrigiert. Was bleibt, ist dennoch eine dreiste Anlassgesetzgebung zum eigenen Vorteil der Einheitspartei. Immerhin führt diese neue Regelung zu einer massiven Ungleichbehandlung und zu einer Wettbewerbsverzerrung zulasten der Opposition.

Was bisher vom Rechnungshof als illegale Parteienfinanzierung gesehen wurde, erlaubt sich die Bundesregierung nun explizit selbst. Die regierenden Parteien richten es sich also und legalisieren ihren vollen Zugriff auf staatliche Ressourcen für parteiische Zwecke, womit ein fundamentaler demokratischer Grundsatz verletzt wird. Dieser Anlassgesetzgebung werden wir daher nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

19.35

Vizepräsident Günther Ruprecht: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ernest Schwindsäckl. Ich erteile dieses. (Bundesrat Tiefnig [ÖVP/OÖ]: „Säckl!“ – Ruf bei der SPÖ: Schwindsackl!)

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.