RN/151
19.35
Bundesrat Ernest Schwindsackl (ÖVP, Steiermark): Wir kennen uns nicht so gut. (Allgemeine Heiterkeit. – Zwischenrufe bei ÖVP und SPÖ.) Trotzdem: Geschätzter Herr Präsident! Lieber Staatssekretär! Geht-nicht, Dagegen-sein ist immer ein Mangel an Fantasie und Visionen. Größtenteils ist das die Haltung der Freiheitlichen Partei, vor allem wenn es um Transparenz geht. Frau Mag. Theuermann hat das ja gleich nach ihrer kurzen Einleitung auf den Punkt gebracht, um was es bei Ihnen geht: um die nicht besonders erfreuliche Form der Transparenzgebung.
Es ist ja nicht unausgesprochen: Da gibt es diesen längeren Konflikt zwischen der FPÖ und dem Rechnungshof bezüglich der Prüfung der Wahlkampfkosten. Das ist Ihnen ja nicht unbekannt. Die FPÖ verweigert ja diese Prüfung durch den Rechnungshof schon längere Zeit. Das ist ja ein Teil, den Sie als Schwerpunkt herausgenommen haben. Der eigentliche und wesentliche Punkt bei dieser Gesetzesnovellenänderung ist ja die neue Regelung für die Mitwirkung von Kabinetts- und Büromitarbeiter:innen an Social-Media-Accounts von Regierungsmitgliedern. Das ist eigentlich einer dieser Schwerpunkte.
Parteien sind ganz wichtig, um das Funktionieren der Demokratie zu ermöglichen – darum geht es ja bei dieser Gesetzesnovelle. Deswegen ist es auch wichtig, dass man, so wie jetzt, darüber diskutiert, wie die Rahmenbedingungen für die politische Arbeit in Zukunft noch besser funktionieren können. Gut ist gut, aber besser ist noch besser. Medial wird ja im Kontext des Parteiengesetzes immer über die Bundespolitik diskutiert. Viele Mandatare und Mandatarinnen bekommen ja für ihre Arbeit im Gemeinderat eine Aufwandsentschädigung. Der überwiegende Teil der Arbeit wird ehrenamtlich geleistet, egal, ob das durch ihre Tätigkeit im Gemeinderat, in einer Parteistruktur oder in einem Verein ist.
Die Politik steht zu Recht unter intensiver öffentlicher Begutachtung. Das ist auch ganz wesentlich und wichtig, und darum brauchen wir auch diese Form. Gestatten Sie mir schon, dass ich hier zum Ausdruck bringe, dass gerade junge Menschen sich sehr genau überlegen, ob sie in die Politik gehen und sich engagieren – und das weiß ich auch als Seniorenvertreter. Wer sich dann engagieren will, merkt gleich, dass er sich in einem Paragrafendschungel befindet und stecken bleibt und dann wahrnimmt, dass eigentlich die Veränderung und die Freude an dieser Arbeit (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ihr macht es immer schlimmer und schlimmer!) möglicherweise nicht so groß sind, wie sie das sein könnten.
Ein Teil der Gesetzesänderungen betrifft die Ausweitung der Spendenmeldungen von vierteljährlich auf jährlich – das ist auch ein Punkt. Das ist aber ganz explizit auf die Bürgermeister und die ehrenamtlichen Gemeinderäte ausgerichtet. Es gibt ja einige Abgeordnete im Nationalrat und auch Mitglieder des Bundesrates, die auch gewählte Bürgermeister oder Bürgermeisterinnen sind, eine Parteifunktion haben oder in einer Interessengemeinschaft tätig sind. Nach der jetzigen Auslegung müsste man das für jede einzelne Funktion trennen, mit eigenen Accounts und eigenen Mitarbeitern. Das ist einfach nicht praktikabel, daher brauchen wir eine adäquate Verbesserung.
Gleichzeitig werden auch klare Regeln für die Social-Media-Accounts von Regierungsmitgliedern auf Bundes- und auf Landesebene und für die Landtags- und auch Parlamentsklubs gesetzt. Dies gilt nicht nur für die Regierung, sondern auf allen Ebenen, wie es im Gesetzestext auch gut nachzulesen und abgebildet ist. Künftig können beispielsweise Kabinettsmitarbeiter, wenn die Inhalte entsprechend gekennzeichnet sind und sich diese nur auf die Arbeit der Minister, Ministerin beziehen, diesbezügliche Inhalte posten, wenn auch das Impressum darauf hinweist.
Mitarbeiter der Parteien kommunizieren für ihre – was sonst? – Partei. Das heißt, es gibt keinen einzigen Mitarbeiter in einem Ministerium oder in einem Klub, der für eine Partei arbeitet. In der Vergangenheit gab es eine gewisse Grauzone: der Social-Media-Auftritt einiger politischer Verantwortungsträger.
Die jetzige Regelung – diese wichtige Änderung – ist diesbezüglich ein Fortschritt und eine gut überlegte Erneuerung für mehr Transparenz und noch mehr freundliches Bürgerentgegenkommen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei Bundesrät:innen der SPÖ.)
19.41
Vizepräsident Günther Ruprecht: Vielen Dank, Herr Kollege Schwindsackl, für deinen Redebeitrag.
Zu Wort gemeldet ist Dr. Christoph Matznetter. Ich erteile es ihm.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.