RN/153
19.46
Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher:innen! Ja, dass Sie sich, Frau Kollegin von der FPÖ, heute überhaupt melden! Wir haben aber eh gesehen, es hat sich nur eine Kollegin von der FPÖ gemeldet und das auch nur 3 Minuten. Es ist schon sehr eigenartig. Ich muss mich da meinen Vorrednerinnen und meinen Vorrednern anschließen, dass wir das auch ziemlich dreist sehen, dass gerade Sie sich echauffieren, nachdem Sie dem Rechnungshof für eine Prüfung anscheinend die Einsicht in Unterlagen verweigern. Das finden wir schon eine große Chuzpe. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Damit aber nicht genug. Es wurde auch schon kurz angesprochen: die 100 000 Euro, die der Grazer Gemeinderatsklub illegal an die Partei gespendet hat – das ist genau so eine Beeinflussung des Wahlkampfs und eine Wettbewerbsverzerrung –; Salzburger und oberösterreichische Landtagsabgeordnete der Freiheitlichen, die wegen unzulässiger Parteispenden und mangelhafter Buchhaltung vom Rechnungshof gerügt wurden. (Bundesrätin Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.]: Wo steht das ...? Das ist eine Lüge!) Kehren Sie mal vor der eigenen Tür, bevor Sie sich herauswagen! (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ.)
Weil schon vorher recht gut erklärt wurde, um was es geht, möchte ich noch ganz kurz etwas dazu sagen. Es wird auch immer wieder gesagt, gerade auch von der FPÖ, dass die Mitarbeiter:innen von öffentlichen Dienststellen, von Ministerien dann Parteiarbeit machen dürfen: Nein, das dürfen sie nicht.
Was vielleicht noch ein Punkt ist: Es ging darum, dass es nachvollziehbar sein muss, dass Sachverhalte, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes entstanden sind, nicht den detaillierten Voraussetzungen wie der Kennzeichnung im Impressum – das steht in den Erläuterungen – unterliegen und daher die bereits anhängigen Verfahren vor dem Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat nach der alten Rechtslage behandelt werden sollen. Das haben wir im Nationalrat mit diesem Abänderungsantrag gemeinsam mit den Regierungsparteien klargestellt.
Ich glaube, dass die vorliegende Novelle jetzt im Umgang mit Social-Media-Accounts von Politikern Rechtssicherheit bringt, und das ist gut so. Ich bin schon wirklich auf die nächsten Rechnungshofberichte neugierig, nämlich wer sich wie daran halten wird. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen sowie bei Bundesrät:innen von ÖVP und SPÖ.)
19.48
Vizepräsident Günther Ruprecht: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.