RN/157

19.51

Bundesrat Michael Bernard (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Frau Minister! Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Damen und Herren im Saal und vor den Bildschirmen! Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit habe ich mich für eine Kurzzusammenfassung der zum Beschluss vorliegenden Bundesgesetze entschieden.

Das Schifffahrtsgesetz soll an neue EU-Richtlinien angepasst werden, die im Zusammenhang mit der Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes stehen. Natürlich gibt es, wie bei so vielen EU-Gesetzen, das Bekenntnis zu einer geplanten Verwaltungsvereinfachung, leider ist nur eine einzige erkennbar: Da geht es um die Verlängerung der Befähigungsausweise. Meiner Meinung nach ist sogar das Gegenteil der Fall: Unter dem Titel der Vermeidung von Doppelkontrollen sollen alle zuständigen Behörden ein Verzeichnis über die gewerbsmäßige Schifffahrt führen, ein sogenanntes Kontrollregister.

Natürlich darf auch die Ankündigung nicht fehlen, dass Entscheidungen und Verordnungen der Schifffahrtsbehörden im Einklang mit und im Sinne des Klimaschutzes ausgeführt werden, ohne genauere Präzisionen. Auf diesbezügliche Anfrage meinerseits im Verkehrsausschuss konnte die anwesende Expertin keine Auskünfte geben.

Was bleibt in der Kurzzusammenfassung über? – Zusätzliche Bürokratie vernetzt mit Umsetzung von Klimahysterie, die, wie man als gelernter Österreicher weiß, sicher zu höheren Passagier- und Fahrtkosten führen wird. Anstatt einer Verwaltungsvereinfachung ist es ein großer Mehraufwand. Wir Freiheitliche fordern eine Gesamtreform des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes als Beitrag zu einer zukunftsfitten Standortpolitik statt nur einer kleinen Änderung bezüglich der Landstromanlagen. (Beifall bei der FPÖ.)

Beim nächsten Tagesordnungspunkt geht es unter anderem um die Anpassung beim Datenaustausch im grenzüberschreitenden Verkehr im europäischen Raum. Die vergangene Regierung hat die Anpassung seit 2022 verschlafen. Verlangt wird die verpflichtende Aufnahme bestimmter Fahrzeugdaten in das Verkehrsunternehmensregister. Dazu zählen auch die Anhänger der Klassen O1 bis O4, bei diesen wurde vergessen, sie zu den Fahrzeugen der Klassen M2 und M3 hinzuzufügen. Diese Ergänzung ist erforderlich, da in der bisherigen Fassung die ausdrückliche Nennung der betreffenden Anhängerklassen unterblieben war, obwohl wie gesagt ihre Erfassung im Verkehrsunternehmensregister zwingend geboten ist.

Kurzzusammenfassung: Für uns Freiheitliche gibt es datenschutzrechtliche Bedenken bei der zusätzlichen Verknüpfung von Unternehmensdaten mit Sozialversicherungs- und Versicherungsdaten der Mitarbeiter. Auch der datenschutzrechtliche Grundsatz der Datenminimierung findet sich da nicht wieder. Zusätzlich wird es zu einer erheblichen Mehrbelastung für Klein- und Mittelbetriebe im Verkehrsbereich führen, die die Mehrbelastung weitergeben werden, und somit sind weitere Teuerungen für die Bevölkerung zu befürchten.

Die Regelung des Widerrufs von Ausbildungsstättenermächtigungen wird erweitert, somit wird in nationales Recht eingegriffen. Auffallend ist auch, dass der Neuzugang zum Beruf Kraftverkehrsunternehmer im Gesetzestext erwähnt ist, das aber nach Recherche und Anfrage nichts anderes als eine Umbenennung der Güterbeförderungsunternehmer ist. Was bleibt? – Viel zusätzliche Bürokratie durch Umschreiben sämtlicher bestehender Konzessionen.

Wir Freiheitliche können als anscheinend einzige Vertreter der Interessen der österreichischen Bevölkerung solchen Gesetzentwürfen unsere Zustimmung nicht geben. (Beifall bei der FPÖ.)

19.55

Vizepräsident Günther Ruprecht: Als Nächster in der Debatte zu Wort gemeldet ist unser Kollege Bundesrat Daniel Schmid. – Ich erteile dir dieses.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.