RN/31

12.25

Bundesrat Werner Gradwohl (FPÖ, Steiermark): Danke, Herr Vizepräsident! Werter Herr Staatssekretär – Steirer – im Bundesrat (Bundesrat Himmer [ÖVP/W] – ein Daumen-hoch-Zeichen in Richtung Staatssekretär Leichtfried machend –: Darfst dableiben! allgemeine Heiterkeit) und geschätzte Österreicher, welche diese Plenarsitzung mitverfolgen! Ausgangspunkt und Hintergrund für die nunmehrige Verschärfung des Waffengesetzes ist das Attentat im Grazer Gymnasium Dreierschützengasse am 10. Juni 2025 mit zehn Todesopfern und zwölf Verletzten – tragisch für jeden Familienmenschen, der das mitbekommen hat.

Bereits unmittelbar nach dieser grauenvollen Tat wurde vom ÖVP-Innenminister angekündigt, das Waffengesetz verschärfen zu wollen. Das mag vielleicht, oberflächlich betrachtet, ein Ansatz sein, geht aber inhaltlich völlig an einer echten Problemlösung vorbei. Dieses detailliert geplante, systematische Morden und Verletzen ungeschützter Schüler und Lehrkräfte in Graz war in diesem Fall durch Beschaffung einer legalen Schusswaffe möglich, da der Täter über eine Waffenbesitzkarte verfügte, die er nur aufgrund der fehlenden Kommunikation zwischen zwei Behörden erlangt hatte. Ihm war bei der Stellungskommission des österreichischen Bundesheeres der Dienst an der Waffe verwehrt worden, da er in einem psychologischen Gutachten dafür für untauglich erklärt worden war.

Solche Vorgänge sind wahrscheinlich schon häufiger vorgekommen. Mit etwas Hausverstand würde man als Normalbürger annehmen, dass derartige Fälle automatisch an die zuständigen Stellen weitergemeldet werden, um den legalen Erwerb von Schusswaffen durch psychisch gestörte Personen zu verhindern. Das war aber offenbar jahrelang nicht der Fall, da diese Informationen, angeblich aus Datenschutzgründen, vom Verteidigungsministerium unter Verschluss gehalten und nicht an die Waffenbehörden des Innenministeriums weitergemeldet wurden oder werden durften. Es verwundert daher schon sehr, dass dieses Gefahrenpotenzial niemandem in den beiden Ministerien aufgefallen ist. (Bundesrat Ebner [ÖVP/OÖ]: Warum ist es Verteidigungsminister Kunasek nicht aufgefallen? – Weiterer Ruf bei der ÖVP: Ja, genau!)

Der spätere Täter hat also problemlos eine Waffenbesitzkarte ausgestellt bekommen und konnte somit legal Schusswaffen erwerben, das stimmt. Was aber nun gerne aufseiten der Regierungsparteien und der Grünen vergessen wird: Hätte der Täter diese Waffenbesitzkarte nicht erhalten, so hätte er sich die Waffen zur Ausführung seiner geplanten Mordtaten vermutlich stattdessen einfach am illegalen Schwarzmarkt besorgt, da sein Vorhaben – wie schon erwähnt – offenbar eben nicht im Affekt passiert ist, sondern von langer Hand geplant war. In der Wohnung des Täters wurde ja auch eine ebenfalls illegale Rohrbombe gefunden, die fast einsatzbereit war. 

Dazu möchte ich anmerken, dass der illegale Waffenhandel weltweit Erträge einbringt, die sogar die Gewinne im Drogenhandel weit übertreffen. In Österreich ist es ein Leichtes, Schusswaffen am Schwarzmarkt zu erwerben. Dem sind leider kaum Grenzen gesetzt. Schon aus den Kriegen am Balkan sind Schusswaffen aller Art zu sehr günstigen Preisen am Markt. Das unkontrollierbare Darknet bietet die Möglichkeit, Pistolen, Revolver und automatische Langwaffen aller Kaliber billigst zu erwerben, oft sogar günstiger als im regulären Waffengeschäft.

Nun will die Bundesregierung in einem Anfall ratloser, nicht vorhandener Lösungskompetenz rechtschaffene Bürger mit zusätzlichen Auflagen schikanieren, die ihnen den Zugang zum legalen Waffenbesitz wesentlich erschweren. Die legalen und gesetzestreuen österreichischen Waffenbesitzer sollen also möglichst entwaffnet werden, während man dabei seitens der anderen Parteien völlig ignoriert, dass sich kriminelle Elemente weiterhin problemlos am illegalen Waffenpool bedienen können. 

Es wäre daher wichtig – da komme ich jetzt zum Punkt –, die Polizei nicht durch ständige Sparmaßnahmen handlungsunfähig zu machen. In Zeiten von Terror, Massenvergewaltigungen und zahlreichen Verbrechen unter Verwendung illegaler Schusswaffen darf die Exekutive nicht ständig geschwächt werden. Verantwortlich für diesen unhaltbaren Zustand ist die seit Jahren schwarz dominierte Führung im Innenministerium, die nun wie so oft ihr Heil in einer unausgegorenen Anlassgesetzgebung sucht. 

In den letzten Jahren wurden viele Polizeidienststellen in Ballungsgebieten und am Land geschlossen. Die verbliebenen Sicherheitsinseln sind unzureichend besetzt, die vorhandenen Planstellen sind nicht vollständig besetzt, da sich die Zentralstellen und Sonderdienststellen sehr häufig mit Dienstzuteilungen aus den Bundesländern behelfen. Aus Kostengründen werden keine weiteren Planstellen geschaffen, sondern man greift stattdessen auf diese Zuteilungen zurück. An den Basisdienststellen fehlt dann eklatant das Personal. Es werden für die unbedingt erforderlichen Besetzungen Überstunden angeordnet, die nun aber ebenfalls gestrichen werden. Und da beißt sich jetzt die Katze in den Schwanz. Es ist ein Teufelskreis. (Beifall bei der FPÖ.)

Die Sicherheitslage im gesamten Bundesgebiet ist dadurch sehr fragil geworden. Auch durch den ständigen Import von weiteren potenziellen Straftätern im Zuge des Asylwahns ist die Sicherheit der heimischen Bevölkerung nicht mehr ausreichend gewährleistet. Wenn man nun das Waffengesetz verschärft und der eigenen redlichen Bevölkerung den Zugang zu Schusswaffen zum Eigenschutz weiter erschwert, ohne gleichzeitig effektive Maßnahmen zur Bekämpfung krimineller Strukturen zu setzen, dann ist das ein gefährlicher Irrweg. Kriminelle holen sich, was sie wollen, unser Hab und Gut, und gefährden die Sicherheit und das Leben unserer Bevölkerung. 

Bei einem dringenden Polizeieinsatz werden die Anfahrtszeiten immer länger, je mehr man in diesem Bereich einspart. Es wäre im Interesse aller, wenn für die Bundesregierung wieder die Sicherheit der eigenen Bevölkerung im Vordergrund stehen würde und das hart erarbeitete Steuergeld in den Schutz unserer Bürger investiert würde, anstatt es ständig in aller Herren Länder zu verteilen, wie es die derzeitige Außenministerin regelmäßig tut. (Beifall bei der FPÖ.)

Noch einmal: Die eigene Bevölkerung darf nicht entwaffnet werden! Stattdessen sollte massiv in die Sicherheit investiert und damit verbunden auch der illegale Waffenhandel konsequent bekämpft werden. Die vorliegende Verschärfung des Waffengesetzes trägt diesen Notwendigkeiten nicht Rechnung. Es handelt sich vielmehr um reine Showpolitik, um der Bevölkerung Sand in die Augen zu streuen. Die Regierung sollte sich endlich mit wirklich wirksamen Maßnahmen auseinandersetzen, das vorhandene Steuergeld zielgerichtet für die Bürger einsetzen, Sparsamkeit bei sich selbst leben und auch wieder einen Schulterschluss mit der Bevölkerung herbeiführen. (Beifall bei der FPÖ.)

Mit der derzeitigen Bundesregierung stehen wir mittlerweile in vielen Bereichen am Abgrund, und in manchen Bereichen sind wir dank ihrer falschen Politik auch schon einen Schritt weiter. Daher möchte ich abschließend einen Vergleich zur allgemeinen Lage der Nation ziehen, der leider sehr treffend ist: Wir befinden uns auf der Titanic, unterwegs durch den Nordatlantik, kurz vor der Kollision mit einem Eisberg – unserem gigantischen Budgetdefizit und der wachsenden Unsicherheit durch illegale Waffen und illegale Zuwanderer. Das Orchester auf dem Schiff spielt, und wir sehen nur einen kleinen Teil des Eisbergs, aber der weitaus größere Teil all dieser Probleme liegt noch verborgen unter der Wasseroberfläche. 

Was Österreich jetzt dringend braucht, sind baldige Neuwahlen und eine neue Bundesregierung (Bundesrat Schwindsackl [ÖVP/Stmk.]: Ja, ja!), die wirklich Verantwortung übernimmt und nicht nur davon spricht. (Beifall bei der FPÖ.)

Mit einem Volkskanzler Herbert Kickl wären die Zukunftsaussichten für unser Österreich bei Weitem positiver, denn er steht für einen Systemwechsel, für Konsequenz und für den Schutz der österreichischen Bevölkerung. Sie hingegen stehen nur für Ratlosigkeit und wirkungslose Alibimaßnahmen in allen Bereichen. (Beifall bei der FPÖ.)

12.34 

Vizepräsident Michael Wanner: Als Nächster ist Bundesrat Reisinger zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.