RN/59

15.03

Bundesrätin Mag. Isabella Theuermann (FPÖ, Kärnten): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Mitglieder der immer noch größten, teuersten (Zwischenrufe bei der ÖVP) und schlechtesten Bundesregierung aller Zeiten! (Beifall bei der FPÖ.) Mittlerweile kommt es offenbar in euer Bewusstsein, das heißt, ich muss es vielleicht irgendwann dann nicht mehr extra erwähnen, wenn ihr so weitermacht. Sehr gut! (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Es ist ja noch gar nicht lange her, dass wir zuletzt über eine schwarz-rot-pinke Fakereform des ORF gesprochen haben. Das war erst im April des Jahres. Genau wie damals sind es auch heute noch keine wesentlichen Verbesserungen, sondern eigentlich nur Minischritte, über die wir sprechen müssen. Auf den ersten Blick mag es so aussehen, als würden diese Minischritte nunmehr teilweise in die richtige Richtung führen, aber mit Blick auf die Details erweist es sich als weitere Pro-forma-Materie ohne wirkliche Verbesserungen. 

Sehen wir uns das Ganze aber doch genauer an: Einerseits wollen Sie nun das formelle Anhörungsrecht der Landeshauptleute bei der Bestellung der ORF-Landesdirektoren abschaffen. Grundsätzlich ist das gar nicht unvernünftig, muss ich sagen, aber als Einzelmaßnahme kann das dann doch nicht wirklich als großer Wurf zur Entpolitisierung des ORF verkauft werden. Glauben Sie ernsthaft, dass diese Einzelmaßnahme im Resultat auch nur irgendetwas ändert? 

Um aus dem ORF ein tatsächlich objektives Medium zu machen, muss es viel umfangreichere Änderungen geben. Da ist die Auswahl der Studiogäste nur eines der Symptome, daran erkennt man aber exemplarisch sehr gut, wie weit es im ORF mittlerweile ist. Diese fehlende Objektivität hängt natürlich sehr stark mit der parteipolitischen Zusammensetzung der Redaktionen zusammen. Die haben bekanntlich ja eine klare Tendenz nach links, deshalb hat der ORF mittlerweile leider massiv an Glaubwürdigkeit eingebüßt. (Beifall bei der FPÖ.) 

Weiters geht es heute beispielsweise um eine vermeintliche Erleichterung für Unternehmen im Kontext mit der ORF-Haushaltsabgabe. Weiterhin werden Unternehmen eine Mehrfachbelastung zu stemmen haben, daran wird von der Einheitspartei nicht gerüttelt. Konkret richten sich diese Zwangsabgaben nach den Aufwänden für die Löhne. Als wären die viel zu hohen Lohnnebenkosten nicht schon schlimm genug, kommt es nur zu einer kleinsten Änderung, was Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten betrifft. Da wird nur minimal eingegriffen, aber selbst diesen minimalen Eingriff gestalten Sie als neuerliche Mogelpackung. Diese Änderung gibt es nämlich nur zeitlich befristet bis Ende 2027, ab 2028 ist dann wieder alles beim Alten und man darf wieder doppelt und dreifach zahlen. – Ein einziger schlechter Witz, was die Verliererampel da als Erleichterung bezeichnet! (Zwischenruf bei der ÖVP.)

Bleiben wir aber dabei: Die ORF-Zwangsabgabe muss weg. Ich darf in Erinnerung rufen, dass der ORF rund 1 Milliarde Euro an Budget hat. Statt ständiger Möchtegernreförmchen sollten wir uns also endlich ehrlich über die ORF-Finanzierung unterhalten. Die Grundvoraussetzung muss ein Ende der ORF-Haushaltsabgabe sein. 

Ich darf mich wiederholen: Eine künftige ORF-Reform muss eine Totalreform sein, eine organisatorisch finanzielle Neuaufstellung und eine inhaltliche Wiederherstellung, eine Wiederherstellung der Glaubwürdigkeit durch echte Objektivität. Das vorliegende Fakereförmchen werden wir in Summe als unzureichend ablehnen. – Danke sehr. (Beifall bei der FPÖ.)

15.07

Vizepräsident Günther Ruprecht: Zu Wort gemeldet ist unsere Bundesratskollegin Sandra Lassnig. Ich erteile es ihr.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.