RN/24

12.34

Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung Eva-Maria Holzleitner, BSc: Vielen herzlichen Dank, Herr Vorsitzender! Werte Mitglieder des Bundesrates! Der heutige Beschluss zeigt eindrucksvoll, dass psychische Gesundheit und Versorgung keine gesellschaftspolitischen Randthemen mehr sind, sondern verschiedenste Bereiche unser aller Arbeit beeinflussen und prägen, dass es auch Antworten und Lösungen gibt und dass ein Augenmerk darauf gelegt wird.

Mit dem vorliegenden Gesetzesantrag wird eindeutig ein starker Fokus auf die Versorgungswirksamkeit im Bereich der Psychotherapie gelegt. Besonders betonen möchte ich, dass der Weg bis zum später von Ihnen zu fassenden Beschluss, sofern Sie diesem Antrag eine Mehrheit geben, natürlich ein gemeinsamer war. Die erste Initiative und die Grundlage wurde durch den ehemaligen grünen Gesundheitsminister Johannes Rauch gelegt. Später, als dieser Antrag auch im Nationalrat diskutiert worden ist, gab es im parlamentarischen Prozess weitere Zustimmung nicht nur durch die Regierungsfraktionen ÖVP, SPÖ und NEOS, sondern auch von der FPÖ. Also viele, eigentlich alle Parteien bekennen sich zu diesem Grundprinzip, dass es eine klare Versorgung und Notwendigkeit im Bereich der Psychotherapie braucht, deshalb möchte ich Ihnen diesbezüglich mein großes Dankeschön aussprechen, werte Mitglieder des Bundesrates. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Bundesrates Kober [FPÖ/Stmk.].)

Nun noch zu einigen Eckpunkten des Antrages, die bereits erwähnt worden sind: Ja, wir erachten es als notwendig, dass wir, wenn es um die Versorgungswirksamkeit geht, auch in diesem Bereich – wie beim Studium der Humanmedizin – eine entsprechende Quotierung einführen. Ich kann Ihnen sagen, dass diesbezüglich wirklich die aktive Kontaktaufnahme durch Österreich positiv von der Europäischen Kommission bewertet worden ist. Ich bin also zuversichtlich, dass wir diese Quotierung entsprechend durchführen können. 

Gleichzeitig sichern wir auch die budgetäre Bedeckung unserer Universitäten durch ergänzende Leistungsvereinbarungsergänzungen bei den anbietenden Universitäten. Das ist auch wichtig, um das Studium gut anbieten zu können und auch klar zu sagen: Die angebotenen Studienplätze werden landauf, landab bei zehn Universitäten geschaffen, und wir finanzieren auch die gute Qualität. 

Der Fokus des neuen Psychotherapiemasterstudiums ist ganz klar: Es geht um soziale Durchlässigkeit, es geht darum, dass zukünftige Therapeutinnen und Therapeuten aus unterschiedlichen sozialen, ökonomischen, regionalen, kulturellen Bereichen kommen und somit auch die Klientinnen und Klienten, die Patientinnen und Patienten bestmöglich widerspiegeln, betreuen und auch unterstützen können. Also die Durchmischung ist wirklich ein sehr positiver Effekt, der dadurch auch erzielt wird. 

Ich möchte noch kurz den Passus, der sich auf die Universität für Weiterbildung Krems bezieht, erwähnen. Da geht es explizit darum, dass ein Masterstudium aufgrund der Erfahrung und Expertise der UWK in diesem Bereich angeboten wird. Es ist keine generelle Öffnung von ordentlichen Masterstudien für die Universität für Weiterbildung Krems – keine generelle Öffnung! –, denn ich bin davon überzeugt, dass wir, gerade auch mit Blick auf die Hochschulstrategie, Stärken stärken sollten und eben die UWK insbesondere im Weiterbildungsbereich großartige Expertise aufweist, die wir weiterhin stärken wollen, worauf auch ganz klar der Fokus gelegt werden muss, ganz entsprechend dem Programm der Bundesregierung: keine Gründung einer neuen Volluniversität des Bundes. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.38

Vizepräsident Günther Ruprecht: In der Debatte zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Sebastian Stark. Ich erteile es ihm.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.