RN/29

12.44

Bundesrätin Sandra Jäckel (FPÖ, Vorarlberg): Vielen Dank, Herr Vizepräsident! Frau Minister! Werte Kollegen im Bundesrat! Werte Zuschauer! Rudi! Ich begrüße dich, Rudi aus Tirol, und natürlich die Zuseher vor den Bildschirmen. Das Erwachsenenschutzrecht, das im Jahr 2018 novelliert wurde, hat ein klares und ein richtiges Ziel. Menschen mit Behinderung sollen so selbstbestimmt wie möglich leben können, mit Unterstützung, aber ohne unnötige Bevormundung. 

Und einer der wesentlichen Bestandteile dieses Gesetzes war, dass gerichtliche Erwachsenenvertretungen alle drei Jahre überprüft werden sollen. Das wurde bewusst so festgelegt, um sicherzustellen, dass diese Vertretung nur solange besteht, wie sie tatsächlich notwendig ist, und um Missbrauch und unnötige Bevormundungen zu verhindern. 

Umso unverständlicher ist es jetzt für mich, dass man nun einen deutlichen Rückschritt vollzieht. Ich finde eher, man hat die Handbremse gezogen. Die Frist wurde nämlich von drei auf fünf Jahre verlängert, und das, meine Damen und Herren, aus rein budgetären Gründen. (Beifall bei der FPÖ.) Das bedeutet in Wahrheit eine Budgetsanierung auf dem Rücken von Menschen mit Behinderung. 

Ich begrüße die Gruppe, die soeben zu uns in den Saal gekommen ist. – Herzlich willkommen bei uns! (Allgemeiner Beifall.)

Damit werden die finanziellen Versäumnisse der letzten und dieser Regierung auf jene abgewälzt, die ohnehin besonderen Schutz benötigen. Und das Ergebnis ist klar: Der Schutz dieser Menschen wird schwächer. Statt die bestehenden Vereine, die über geschultes Personal und jahrelange Erfahrungen verfügen, zu stärken, lagert man diese Aufgabe nun übergangsweise an Rechtsanwälte und Notare aus. Und warum? – Zur Bewältigung der derzeitigen Notlage – ein Trauerspiel. 

Doch da geht es nicht nur um Paragrafen und Formalitäten, meine Damen und Herren, sondern um Menschen mit schwierigen Lebenslagen, um Alltagsbetreuung, um Einkäufe, um Krisensituationen, in denen Vertrauen, Empathie und soziale Kompetenz gefragt sind. Diese Aufgaben verlangen eine besondere Ausbildung und ein hohes Maß an Verantwortung, keine juristische Ersatzlösung, die aus Spargründen geschaffen wurde. 

Und, Frau Minister, ich möchte Sie in diesem Zusammenhang auch daran erinnern, dass meine Nationalratskollegen Mag. Stefan, Kollege Wurm und weitere Abgeordnete bereits am 18. Mai 2022 einen Entschließungsantrag zur Evaluierung des Erwachsenenschutzgesetzes eingebracht haben, einen Antrag, der bis heute unbehandelt geblieben ist. Und das zeigt: Dieses Problem war wohl sehr lange bekannt, wurde aber bewusst auf die lange Bank geschoben. (Beifall bei der FPÖ.) 

Statt zu evaluieren und zu verbessern, wird da gespart, und zwar wieder einmal bei den Falschen. Und von unserer Seite wird daher klar festgehalten: Ein paar kosmetische Änderungen verbessern dieses Gesetz nicht. Im Gegenteil: Die Verlängerung der Fristen und die fehlende Absicherung der Betroffenen verschlechtern es. Darum können und werden wir heute hier nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich glaube, ich habe noch etwas Luft. Ich möchte noch einen Punkt, Frau Minister, mit Nachdruck ansprechen. Ich hoffe inständig, dass das Justizministerium in der Führerscheincausa in Vorarlberg genau hinsieht, die notwendigen Erhebungen durchführt, um das Vertrauen in die Justiz wiederherzustellen und jeden Verdacht der Befangenheit beim Landesgericht Feldkirch auszuräumen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

12.49

Vizepräsident Günther Ruprecht: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag.a Daniela Gruber-Pruner. Ich erteile es ihr. 

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.