RN/30

12.49

Bundesrätin Mag. Daniela Gruber-Pruner (SPÖ, Wien): Hohes Präsidium! Sehr geehrte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseher:innen hier im Saal und vor den Bildschirmen! Worum geht es bei diesem Gesetz, das wir gerade debattieren? – Es geht um eine besonders vulnerable Gruppe von Menschen – darin sind wir uns einig –: erwachsene Menschen, die nicht oder nicht mehr imstande sind, alle ihre Angelegenheiten selber zu regeln. Dieses Thema wird aufgrund unserer demografischen Entwicklung brisanter und brisanter. Menschen werden älter, dementsprechend wird der Bedarf in diesem Bereich auch immer größer. 

Man kann sich zu gegebener Zeit selbst eine Vertretung suchen und diese Vertretung selbst regeln, solange man noch dazu in der Lage ist, und eine Person suchen, die das im Zweifelsfall für einen übernimmt, wenn man irgendwann einmal nicht mehr dazu in der Lage ist. Oft sind das Verwandte, Bekannte, die man sich zur Seite nimmt, um die medizinische Versorgung, finanzielle Belange et cetera zu verwalten und zu bestimmen. Aber – das merken wir auch –: Immer weniger Personen im privaten Umfeld sind bereit, diese verantwortungsvolle Aufgabe zu übernehmen.

Dann gibt es den Fall, dass man es möglicherweise plötzlich nicht mehr selbst regeln kann, eine Vertretung zu finden. Dann gibt es die Möglichkeit, dass das von gerichtlicher Seite bestimmt wird, dass eine Vertretungsperson gerichtlich bestellt wird. Auch dabei haben wir bemerkt, dass es immer schwieriger wird, Professionist:innen zu finden. Es gab tatsächlich in den letzten Monaten in manchen Regionen Österreichs einen gewissen Notstand, eine gerichtliche oder eine gesetzliche Vertretungsperson zu finden. Mit der angespannten budgetären Situation – für die wir als Sozialdemokrat:innen nichts können, die wir nicht verursacht haben (Heiterkeit bei Bundesrät:innen der FPÖ) – konnten in diesem Zusammenhang auch die Erwachsenenschutzvereine, die sich gegründet haben und die sich in Kooperation mit dem Justizministerium genau um solche Fälle kümmern, nicht adäquat ausgestattet werden.

Aber – und da möchte ich meiner Vorrednerin widersprechen – wir haben nach Lösungen gesucht. Die werden heute präsentiert, die werde ich jetzt auch präsentieren. Die sind durchaus keine Kosmetik, sondern wir haben sehr lösungsorientiert versucht, diese Situation in die Zukunft zu führen. Beispielsweise – das ist einer von drei Punkten – haben wir im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes, das vor dem Sommer beschlossen wurde, professionelle gerichtliche Erwachsenenvertretungen in die Pflicht genommen, verpflichtet, sich um diese Angelegenheiten zu kümmern. Das passiert vorübergehend, mit einer Befristung, weil wir wissen, dass das nur eine Notlösung sein kann. Wir werden die nächsten Monate nutzen, um gemeinsam mit Stakeholdern nachhaltige Lösungen zu suchen, damit man diese Verpflichtung dann auch wieder auflösen kann. Das ist einer der Punkte, die als Lösung drinnen sind.

Ein weiterer Punkt – und da gab es auch berechtigt fachliche Kritik – war die bestehende Clearingsituation, die obligatorisch in einem bestimmten Rhythmus zustande kommt. Was ist dieses Clearing? – Man schaut in gewissen Abständen, wie die Versorgungssituation einer betroffenen Person ist, und bewertet neu, was notwendige Maßnahmen, was eine notwendige Begleitung betrifft.

Diese Clearings, muss man der Fairness halber auch dazusagen, sind nicht bei allen Krankheitsbildern oder bei allen Behinderungen, bei allen Lebenssituationen gleichermaßen gefordert. Ich denke zum Beispiel an eine schwer demenzkranke Person, die möglicherweise einen anderen Rhythmus in der Bewertung braucht als eine Person, die eine Behinderung hat und noch jung ist. Deshalb unsere Reaktion darauf, unsere Lösung: Es wird einer betroffenen Person die Möglichkeit gegeben, selbst einen Antrag zu stellen. Die Personen selbst bekommen also ein Antragsrecht, um ihre Vertretung möglicherweise erneuern zu lassen. Plus: Das soziale Umfeld, das diese Person ja sehr gut kennt – das sind oft Angehörige, aber das sind auch pflegende Personen, die die Lebenssituation dieser Person gut kennen –, kann so ein Clearing anregen und einen Prozess starten, damit diese Clearings stattfinden und die Lebenssituation überprüft wird und dementsprechend reagiert werden kann.

Ich empfinde es als einen im Interesse dieser betroffenen Menschen und ihrer Rechte ungeheuer wichtigen Schritt, dass diese Menschen selbst und die Menschen, die diese Personen gut kennen, ein gewisses Mitbestimmungsrecht und die Möglichkeit, so eine Prüfung zu verlangen oder anzuregen, bekommen. (Beifall bei der SPÖ.) 

Das heißt, wir beschließen hier heute hoffentlich eine Korrektur. Wir werden als sozialdemokratische Fraktion trotzdem weiterhin auf Reformen drängen und an Reformen arbeiten, denn für diese vulnerablen Personen muss wie gesagt dauerhafte Qualität gesichert sein. Für uns als Sozialdemokratie ist es wichtig, dass die Betroffenen selbst beteiligt werden, dass ihre Vertretung sichergestellt ist und dass wir stetig am Ausbau und an der Qualität dieser Betreuung arbeiten. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

12.56

Vizepräsident Günther Ruprecht: Als Nächste in der Debatte zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Klara Neurauter. Ich erteile es ihr.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.