RN/31
12.56
Bundesrätin Klara Neurauter (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Liebe Zuhörer hier und zu Hause! Menschen, die aufgrund einer Erkrankung oder einer sonstigen Beeinträchtigung nicht oder nur sehr eingeschränkt in der Lage sind, ihre persönlichen Angelegenheiten selbst zu regeln, brauchen Unterstützung und brauchen Vertretung. Das ist ein Faktum.
In den vergangenen Jahren – und das ist leider auch ein Faktum – waren aber immer weniger Menschen bereit, die Vertretung für erwachsene Menschen zu übernehmen, egal ob es sich um den Bereich der nahen Angehörigen handelt oder ob es sich innerhalb des sozialen Netzes ergeben hat. Leider wollen oder können viele diese wichtige und schwierige Aufgabe nicht übernehmen. Die Betroffenen brauchen aber meist täglich jemanden, der sie bei ihren alltäglichen Angelegenheiten unterstützt. Diese neue Erwachsenenschutzgesetznovelle schafft mit dem Clearing für Betroffene und deren familiäres Umfeld oder für die Vertretungsvereine ein Instrument, um die Erwachsenenvertretung jederzeit neu bewerten zu lassen. Damit wird es mit Rücksicht auf die individuelle Lebenssituation auch möglich sein, die Notwendigkeit einer Erwachsenenvertretung überhaupt zu überprüfen. Das ist eine entscheidende Verbesserung im Sinne aller betroffenen Personen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Mertel [SPÖ/Ktn.].)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn intensive psychosoziale Betreuung notwendig ist, dann muss man den Betroffenen Personen zur Seite stellen, die entsprechend ausgebildet sind, die entsprechende Kompetenzen haben – und nicht allein solche, die vom Gesetzgeber verpflichtet werden, wie Rechtsanwälte und Notare. Diese Kritik hier im Hohen Haus und auch von Betroffenenverbänden hat Wirkung gezeigt. Deshalb wird mit der heutigen Novelle nachgebessert.
Mit dem Auslaufen der übergangsweisen Verpflichtung zur gerichtlichen Erwachsenenvertretung für Rechtsanwälte und Notare wird mit einer Ausstiegsklausel ab 1. Juli 2028 wieder die ursprüngliche Rechtslage hergestellt. Das ist das richtige Signal, weil es sich dabei um eine Übergangslösung für den Notfall handelt und das nicht eine Dauerlösung sein soll.
Hinsichtlich der Fünf-Jahre-Frist möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass es nicht ums Geld geht – ich kenne selbst Fälle, wo jemand wirklich jahrzehntelang in Betreuung sein muss –, sondern dass sich in vielen Fällen binnen drei Jahren keine Änderung ergibt. Ich denke dabei an das Wachkoma oder schwere Demenz im Alter. Frau Bundesministerin Sporrer hat das ja auch im Nationalrat aufgeklärt.
Ich möchte allen Menschen danken, die sich in diesem Bereich mit Kompetenz und Empathie einsetzen und bitte um Annahme dieser Gesetzesnovelle. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
13.00
Vizepräsident Günther Ruprecht: Danke, Frau Kollegin.
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger. Ich erteile es ihr.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.