RN/37
13.15
Bundesrat Ing. Thomas Schmid (SPÖ, Burgenland): Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Verehrte Besucher und Zuseher zu Hause vor den Bildschirmen! Heute beschließen wir eine Änderung des Bundesvergabegesetzes 2018. Mit dieser Änderung wird die EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Dieser Schritt war längst notwendig, und auch ein herzliches Dankeschön, Frau Minister, dafür, dass das jetzt wirklich so schnell gegangen ist! (Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesrätin Schwarz-Fuchs [ÖVP/Vbg.].)
Diese Entscheidung ist mehr als ein formaler Akt, sie ist ein konkreter Schritt für ein besser vernetztes, leistungsfähigeres Europa und für eine moderne, effiziente Verkehrsinfrastruktur in Österreich und darüber hinaus.
Ein klares Ziel ist es, wichtige Verkehrsprojekte in Europa schneller und einfacher auf den Weg zu bringen. Es geht um das transeuropäische Verkehrsnetz – gemeint sind Bahnstrecken, Straßen, Wasserwege, Häfen, die Europa verbinden, grenzüberschreitend, effizient und zukunftsfähig. Wir alle wissen, Großprojekte dieser Art sind dringend notwendig, aber sie verzögern sich oft über Jahre; der Grund liegt nicht selten allein in komplizierten und langwierigen Genehmigungsverfahren, die von Land zu Land unterschiedlich, oft ineffizient und für Projektträger schwer überschaubar sind. Gerade für Österreich – wir liegen mitten im Herzen Europas – ist es von großer Bedeutung, dass es eine gut funktionierende und auch grenzüberschreitende Infrastruktur gibt. Ich kann ein Lied davon singen, das Burgenland ist da sicherlich ein großer Profiteur.
Österreich als starke Exportnation lebt von gut funktionierenden Verbindungen, von Bahnlinien, Straßen, Wasserwegen, die unsere Wirtschaft mit ganz Europa verknüpfen. Mit der Änderung des Bundesvergabegesetzes schaffen wir die rechtliche Grundlage dafür, dass Österreich künftig solche Großprojekte gemeinsam mit anderen EU-Staaten einfacher und schneller umsetzen kann. Kernpunkte dabei sind vereinfachte Verfahren bei grenzüberschreitenden Projekten. Öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Staaten können sich auf ein einheitliches Vergabeverfahren nach dem Recht eines beteiligten Staates einigen – ein großer Schritt in Sachen Effizienz.
Rechtssicherheit: Es wird klar geregelt, dass diese Verfahren nicht zur Umgehung bestehender öffentlich-rechtlicher Vorschriften genutzt werden dürfen; Fairness und Transparenz sollen gegeben sein.
Übergangsregelungen sorgen dafür, dass laufende Projekte nicht betroffen sind, und alle Beteiligten wissen, woran sie sind.
Darüber hinaus verpflichtet uns die Richtlinie dazu, eine zentrale Anlaufstelle, eine sogenannte Genehmigungsbehörde einzurichten, bei der künftig alle nötigen Verkehrsschritte gebündelt werden. Statt von einer Stelle zur nächsten geschickt zu werden, haben Projektverantwortliche einen Ansprechpartner, der alles koordiniert. Das ist Verwaltungsmodernisierung im besten Sinne. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich habe es bereits angesprochen: Besonders profitieren werden natürlich unsere Grenzregionen in Österreich. Jedoch für uns als SPÖ gilt: Beschleunigung darf nie zulasten von Transparenz, der Bevölkerung oder von Umweltstandards gehen. Öffentliche Gelder müssen gerecht, ökologisch und fair eingesetzt werden. Schneller bauen heißt nicht billig bauen. Auch bei europäischen Projekten darf es keinen Wettlauf nach unten geben. Gute Arbeit, faire Löhne und klare Regeln sind unser Maßstab für ein Europa, das nicht nur schneller, sondern auch gerechter wächst. (Beifall bei der SPÖ.)
Wenn wir große Infrastrukturprojekte schneller umsetzen können, zum Beispiel neue Bahnverbindungen wichtiger Korridore, dann profitiert nicht nur die Wirtschaft, sondern es profitieren auch die Pendlerinnen und Pendler, Reisende und die Umwelt, weil dadurch emissionsärmere Transportmittel gestärkt werden.
Die neue Regelung betrifft nur wirklich große Projekte, nämlich solche mit einem Investitionsvolumen von über 300 Millionen Euro, und sie betrifft nur Projekte von europäischer Bedeutung. Es geht also nicht um jeden Radweg oder Bahnhofsausbau, sondern um die großen Verkehrsadern unseres Kontinents.
Mit dem heutigen Beschluss haben wir bereits unsere Hausaufgaben gemacht, sowohl im Nationalrat – da ist es bereits beschlossen worden – als auch hier im Bundesrat, wo es jetzt beschlossen werden soll. Damit das Gesetz tatsächlich in Kraft treten kann, braucht es auch die Zustimmung der Bundesländer, es ist daher wichtig, dass auch die Bundesländer diese Änderung mittragen, denn sie sind es, die in der Praxis maßgeblich an Genehmigungsverfahren beteiligt sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Bundesvergabegesetz ist ein wichtiger Mosaikstein auf dem Weg zu einem modernen, vernetzen, starken Europa. Es geht um mehr als Paragrafen: Es geht um Verkehrsadern, die Menschen verbinden, um eine Wirtschaft, die wächst, und um eine Zukunft, die wir aktiv gestalten. Die Umsetzung der EU-Richtlinie ist ein klares Bekenntnis zur europäischen Zusammenarbeit und zur Verantwortung, die wir als Mitgliedstaat übernehmen.
Ich danke der Bundesregierung, allen voran der Frau Minister, allen, die an dieser Novelle mitgewirkt haben, und appelliere an die Länder, nun zügig ihre Zustimmung zu erteilen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ, bei Bundesrät:innen der ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
13.21
Vizepräsident Günther Ruprecht: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag.a Christine Schwarz-Fuchs. Ich erteile es ihr.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.