RN/38

13.21

Bundesrätin Mag. Christine Schwarz-Fuchs (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Besucher hier bei uns im Saal und Zuseher vor den Bildschirmen! Mit der heute vorliegenden Novelle des Bundesvergabegesetzes setzen wir eine EU-Richtlinie um, nämlich die Richtlinie zur Beschleunigung der Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes. 

Es handelt sich zwar um ein technisches Vorhaben, aber in seiner Wirkung ist es ein durchwegs bedeutendes Gesetz, denn es geht um nichts weniger als um die Frage, wie schnell und effizient wir in Europa gemeinsame Infrastrukturprojekte umsetzen können. Was auf den ersten Blick wie gesagt technisch klingt, hat in Wahrheit eine sehr große politische, aber vor allem auch wirtschaftliche Bedeutung. Es geht um die Grundlage dafür, dass Europa besser zusammenwächst: durch gut ausgebaute Verkehrsverbindungen, durch effizientere Verfahren und durch weniger bürokratische Hürden bei grenzüberschreitenden Infrastrukturprojekten. 

Für Österreich ist das von zentraler Bedeutung. Als kleines, exportorientiertes Land im Herzen Europas sind wir auf funktionierende Verkehrswege angewiesen: auf Schienen, Straßen, Wasserwege, aber auch digitale Netze, die unsere Wirtschaft verbinden. Rund 60 Prozent unserer Wirtschaftsleistung hängen direkt oder indirekt vom Export ab. Transeuropäische Verkehrsnetze tragen wesentlich zum Funktionieren des EU-Binnenmarktes bei, daher ist die Umsetzung dieser Richtlinie eine sinnvolle und notwendige Maßnahme. 

Gerade für ein Land wie Österreich, das an wichtigen Nord-Süd- und Ost-West-Achsen liegt, ist das von zentraler Bedeutung. Ob Schiene, Straße oder auch der Wasserweg über die Donau: Unser Wohlstand und damit zusammenhängend auch Arbeitsplätze in Österreich hängen auch davon ab, dass wir gut angebunden sind, dass Menschen, aber auch Waren sicher, rasch und umweltfreundlich über Grenzen hinweg unterwegs sein können – von Vorarlberg bis zum Schwarzen Meer, von Tirol bis Skandinavien. Projekte wie der Brennerbasistunnel beziehungsweise auch der Korridor München–Verona oder der baltisch-adriatische Korridor sind Teil dieser großen europäischen Vision. 

Damit solche Projekte rascher umgesetzt werden können, braucht es klare rechtliche Grundlagen. Genau das leistet diese Novelle: Sie schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten, indem künftig bei grenzüberschreitenden Vorhaben einheitlich festgelegt wird, welches nationale Vergaberecht zur Anwendung kommt. Das ist keine Kleinigkeit, sondern ein wesentlicher Beitrag, um Verfahren zu vereinfachen, Doppelgleisigkeiten zu vermeiden und Projekte schneller zu realisieren. (Beifall bei der ÖVP, bei Bundesrät:innen der SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

Inhaltlich geht es auch darum, dass bei grenzüberschreitenden Projekten künftig das Vergaberecht eines beteiligten Mitgliedstaates anzuwenden ist – in der Regel jenes, in dem die gemeinsame Projektstelle ihren Sitz hat. Diese klare Regelung verhindert rechtliche Unsicherheiten und macht Verfahren einfacher und schneller.

Gerade für Regionen wie zum Beispiel mein Heimatbundesland Vorarlberg oder das benachbarte Tirol, die täglich vom internationalen Austausch leben, ist das transeuropäische Verkehrsnetz von wirklicher Bedeutung und ein echter Zukunftsfaktor. Wenn Transportwege stabil und effizient sind, können unsere Produkte pünktlich geliefert, unsere Lieferketten gesichert und neue Märkte erschlossen werden. Gut funktionierende Verkehrsverbindungen sind die Grundlage unseres wirtschaftlichen Erfolgs, insbesondere für die vielen kleinen und mittleren Unternehmen in ganz Österreich, die in alle Welt exportieren. Österreich lebt vom Austausch, vom Handel, vom Transport, kurz: von der Verbindung. Wenn große, grenzüberschreitende Infrastrukturprojekte nicht oder nur schleppend umgesetzt werden, kostet das Europa und Österreich jährlich Wachstum, Wohlstand und Arbeitsplätze. 

Diese Novelle ist ein kleiner, aber entscheidender Baustein, damit Europa in Bewegung bleibt und mit ihm auch Österreichs Wirtschaft, unsere Regionen und unser Wohlstand. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP, bei Bundesrät:innen der SPÖ sowie der Bundesrät:innen Hauschildt-Buschberger [Grüne/OÖ] und Deutsch [NEOS/W].)

13.26 

Vizepräsident Günther Ruprecht: In der Debatte zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Andreas Arthur Spanring. – Sehr geehrter Herr Fraktionsvorsitzender, ich erteile es dir. 

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.