RN/53

13.54

Bundesrätin Mag. Daniela Gruber-Pruner (SPÖ, Wien): Hohes Präsidium! Geschätzte Frau Ministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher:innen vor den Bildschirmen! Kollege Kofler, das war zu TOP 18, da debattieren wir unseren Antrag zu den SOS-Kinderdörfern und zum Kinderschutz; also das war jetzt zu früh. 

Ich möchte Ihnen erzählen, dass ich diesen Sommer im August eine Gruppe ukrainischer Frauen und Kinder – direkt aus dem Kriegsgebiet – hier durchs Parlament führen durfte. Die waren hier unter dem Motto: Ferien vom Krieg. – Das klingt fast ein bisschen zynisch, aber es waren für sie Ferien vom Krieg, sie durften einige Tage in Österreich verbringen. Ich habe noch in Erinnerung, wie wir in der Säulenhalle gestanden sind und diese Frauen und Kinder davon erzählt haben, dass bei den einen die Väter bereits durch den Krieg verstorben waren, also Opfer dieses Krieges waren, und bei den anderen die Väter zu dem Zeitpunkt gerade an der Front waren. Kollege Karacsony, Sie würden den Mut, diesen Menschen, die solch eine Not leiden, ins Gesicht zu sagen: Kehren wir zurück zur Normalität!, während in der Ukraine ein Krieg tobt und wir jeden Morgen Nachrichten von Drohnenangriffen, von Bombenangriffen in der Ukraine lesen, nicht aufbringen. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

Und mit dem Finger auf Polen zu zeigen, das ein Vielfaches an vertriebenen Menschen aufgenommen hat und seit Jahren versorgt, finde ich einigermaßen frech. Zusätzlich möchte ich noch erinnern: Wenn 1945 beispielsweise die USA in Ihrer Art und mit Ihrem Wortlaut uns die Hilfe versagt hätten und unseren Vorfahren nicht dabei geholfen hätten, dieses Land wieder aufzubauen, wären deren und unsere Biografien ganz anders verlaufen. Das möchte ich hier auch festhalten. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

Zurück zum Tagesordnungspunkt beziehungsweise zu unserer Novelle: Wir müssen die Versorgung der Vertriebenen aus der Ukraine hier neuerlich verlängern und beschließen, weil eben –und das ist traurige Tatsache – nach wie vor dieser Angriffskrieg auf die Ukraine tobt. Es sterben täglich Menschen und leider – das macht mir persönlich große Sorgen – ist deshalb mittlerweile auch ein neues Wettrüsten entstanden, und wir hatten vor wenigen Jahren noch über Abrüstung gesprochen. Die Situation hat sich leider geändert, was wirklich bedenklich ist. 

Viele von uns kennen Familien von diesen 12 000 Elternteilen mit ihren 18 000 Kindern, die vertrieben wurden. Kollegin Göll hat Familien in ihrer Gemeinde, Kollege Reisinger hat Familien in seiner Gemeinde, und sie wissen, diese Menschen sind bereit, sich zu integrieren und nehmen hier am gesellschaftlichen Leben teil. Sie können nicht zurück, weil sie möglicherweise kein Zuhause mehr haben oder weil die Situation dort im Kriegsgebiet zu gefährlich für Frauen mit Kindern ist.

Diese Menschen haben Anspruch auf Familienleistungen, sprich Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld, und wir als SPÖ würden uns wünschen, dass wir nicht alle paar Monate diese Verlängerung der Leistung beschließen müssten. Man könnte das beispielsweise auch an den Vertriebenenstatus koppeln und würde sich damit einiges an Bürokratie, aber auch an Unsicherheit ersparen. Das wäre aus unserer Sicht fast der bessere Weg, weil zu befürchten ist, dass sich die Situation auf absehbare Zeit nicht entspannt. (Vizepräsident Wanner übernimmt den Vorsitz.)

Die Hauptsache ist natürlich, dass diese Menschen eine Lebensgrundlage, eine Existenzsicherung bekommen. Da frage ich mich auch, Kollege Karacsony, was die Alternative ist. Ihnen diese Lebensgrundlage zu entziehen? Und dann? Ich frage mich immer, was dann mit diesen Familien ist, wo sie hin sollen oder womit sie überleben sollen. 

Wir haben eine Neuerung dazugepackt, ein sogenanntes Zusatzerfordernis, weil auch Sie bekrittelt haben, dass keine Leistung, keine Integrationsleistung erbracht werden muss. Genau das passiert jetzt. Es gibt dieses Zusatzerfordernis, dass die Menschen entweder einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder sich dem AMS quasi als zur Verfügung stehend melden müssen. Das müssen diese Personen mit einem neuen Antrag ab November machen. Es gibt diese Ausnahmen – die wurden schon beschrieben. Wenn dies aus familiären Gründen, aus Erziehungs- oder Betreuungsgründen nicht möglich ist, dann gibt es selbstverständlich eine Ausnahme. 

Wie gesagt, diese Integrationsleistung ist auch ein Stück weit sinnvoll. Diese Personen sind schon viele Monate hier und bleiben möglicherweise auch noch einige Monate. Das ist im Sinne der Selbstwirksamkeit, des Selbsterhalts, der Integration in diese Gesellschaft unterstützenswert. Das wird heute mit dieser Neuerung beschlossen.

Dennoch: Diese Menschen gehören abgesichert und gut integriert. Nichtsdestotrotz möchten wir der Ukraine und allen Menschen, die dort leben, einen baldigen Frieden wünschen. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätinnen Kittl [Grüne/W] und Deutsch [NEOS/W].)

14.01 

Vizepräsident Michael Wanner: Danke schön. 

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Simone Jagl. Ich erteile es ihr.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.