RN/55

14.10

Bundesrätin Mag. Dr. Julia Deutsch (NEOS, Wien): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher und Zuseherinnen hier im Saal – herzlich willkommen – und natürlich auch via Livestream! Seit mehr als drei Jahren leben nun Zehntausende Menschen aus der Ukraine in Österreich – Frauen, Kinder, ältere Menschen –, und die machen das nicht, weil es so lustig und so schön ist hier in Österreich, sondern die machen das, weil sie vor dem brutalen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine fliehen mussten. Wir hätten diese Situation heute nicht, wäre damals vor über drei Jahren Putin nicht in die Ukraine einmarschiert.

Jetzt aber sind sie hier, weil sie Schutz suchen, und sie haben ihn bei uns gefunden, nicht zuletzt dank eines geeinten Europas, das damals schnell und auch entschlossen gehandelt hat. Die Europäische Union hat mittlerweile mit der Massenzustrom-Richtlinie auch ein starkes Zeichen gesetzt. Schutzsuchende aus der Ukraine sollen in ganz Europa arbeiten, lernen und ihre Kinder versorgen können. Das ist kein Akt der Gnade, sondern das ist einfach europäische Verantwortung und am Ende des Tages nichts anderes als Menschlichkeit.

Mit der heutigen Novelle sorgen wir dafür, dass dieser Anspruch in Österreich auch weiter besteht. Die Lage in der Ukraine – wenn wir sie uns ansehen, erkennen wir das – erlaubt alles andere als eine sichere Rückkehr; die Lage ist weiterhin eine Kriegssituation. Gleichzeitig führen wir ab November aber eine neue Bedingung ein – das haben die Vorrednerinnen und Vorredner auch schon teilweise erläutert –: Anspruch auf die Familienleistungen haben künftig jene, die arbeiten oder beim AMS vorgemerkt sind. Damit fördern wir die Integration in den Arbeitsmarkt und stellen sicher, dass diese Unterstützung auch diejenigen erreicht, die Verantwortung für sich und ihre Familien hier bei uns in Österreich übernehmen.

Natürlich gibt es aber auch Ausnahmen – das möchte ich schon auch betonen – für Minderjährige, für ältere Menschen, für Eltern mit behinderten Kindern oder für Menschen in besonders schwierigen Lebenslagen, denn Menschlichkeit muss schon auch Hand in Hand mit dem Hausverstand gehen. Darauf ist bei dieser Novelle Rücksicht genommen worden.

Derzeit erhalten rund 12 000 ukrainische Eltern Familienbeihilfe für rund 18 000 Kinder. Viele von ihnen sind seit einigen Jahren hier und längst berufstätig. Das heißt, sie zahlen Steuern, sie zahlen in unser System ein, und sie tragen unser System ja schon längst mit. Das heißt, es geht nicht um ein Privileg, sondern es geht darum, dass diese Menschen Teil eines Systems geworden sind – unseres Systems –, und das beruht nun einmal auf Verantwortung und auf Gegenseitigkeit. (Beifall bei Bundesrät:innen von ÖVP und SPÖ.– Danke.

Deswegen möchte ich schon ganz klar sagen: Diese Verlängerung der Regelung bezüglich der Familienbeihilfe für die Vertriebenen aus der Ukraine ist ja keine Bonuszahlung aus Jux und Tollerei, sondern sie ist auch ein Versprechen: ein Versprechen, dass Europa seine Werte lebt. Das ist Schutz, und das ist Verantwortung füreinander. Es geht nicht darum, jemanden zu bevorzugen, sondern es geht darum, niemanden fallen zu lassen, der in einem – und das muss ich schon auch sagen – unserer dunkelsten Kapitel in diesem Jahrzehnt, wenn nicht sogar weit darüber hinaus, Schutz gesucht hat.

Ja, wir müssen den Weg der Integration natürlich konsequent weitergehen, aber dazu gehört auch, Chancen zu eröffnen und nicht Tore zu verschließen. Ich bin froh, dass wir heute zeigen, dass Österreich ein Land bleibt, das Verantwortung übernimmt und Menschlichkeit auch lebt. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

14.14

Vizepräsident Michael Wanner: Danke schön.

Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich die Frau Bundesministerin. Ich erteile es ihr.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.