RN/56
14.14
Bundesministerin für Europa, Integration und Familie im Bundeskanzleramt Claudia Plakolm: Vielen Dank, Herr Vorsitzender! Geschätzte Mitglieder des Bundesrates! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter! Ukrainerinnen und Ukrainer bekommen seit Beginn des grausamen Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine Schutz und Unterstützung in Österreich. Das steht für uns außer Frage; es ist für uns in Österreich selbstverständlich, dass wir auf unserem Kontinent auch weiterhin helfen, und dazu bekennen wir uns auch in Zukunft. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Gleichzeitig aber ist heute mehr denn je auch klar, dass Österreich sparen muss. Das merken wir alle, und das trifft auch alle Bereiche. Insofern müssen wir insbesondere bei Sozial- und Familienleistungen gezielter vorgehen: Wer braucht Unterstützungsleistungen wirklich und wer nicht? – Deswegen haben wir uns nach langen und intensiven Verhandlungen auf eine Nachfolgeregelung für den Bezug von Familienleistungen – also den Bezug der Familienbeihilfe und des Kinderbetreuungsgeldes – für Ukrainerinnen und Ukrainer geeinigt. Der Anspruch von Ukrainevertriebenen auf Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld läuft in der geltenden Fassung bis 31. Oktober 2025, und ja, es braucht leider, weil der Krieg anhaltend ist und damit auch der Status als Vertriebene, wie es auch damals – weil das zu Beginn der Debatte gefallen ist – bei den Vertriebenen aus Ex-Jugoslawien in Österreich der Fall war, diese Verlängerung, weil dieser grausame Krieg leider kein Ende findet.
Wir haben uns auf eine Nachfolgeregelung ab 1. November verständigt, bei der Ukrainerinnen und Ukrainer in Österreich berufstätig sein oder sich beim AMS melden müssen, um auch künftig diese Leistungen zu beziehen. Es sind selbstverständlich gewisse Ausnahmen vorgesehen, beispielsweise wenn es sich um schwerbehinderte Kinder handelt, für die auch eine erhöhte Familienbeihilfe – wie bei allen Familien in Österreich, das möchte ich auch dazusagen – bezogen wird.
Wir müssen bei Familien- und Sozialleistungen gezielter vorgehen: Wer braucht welche Unterstützung wirklich, und von wem dürfen wir auch verlangen, einen Beitrag zu unserem Zusammenleben zu leisten? – Für Vertriebene aus der Ukraine bedeutet das, dass es in Zukunft Familienleistungen nur dann gibt, wenn sie auch arbeiten beziehungsweise dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Die Familienbeihilfe wird an Vertriebene – und das trifft wie gesagt nur Menschen aus der Ukraine – zusätzlich zur Grundversorgung ausbezahlt. Die Grundversorgung steht weiterhin allen Vertriebenen offen.
Was Vertriebenen aber auch offensteht – und das ist der Unterschied zu Asylwerbern –, ist, dass sie ab Tag eins Teil des Arbeitsmarktes sind und damit auch einen Job annehmen können. Mir ist das insbesondere aus zwei Gründen wichtig. Als Integrationsministerin betone ich ja immer, dass es darum geht, dass Menschen, die in Österreich eine Zukunft haben wollen, Teil unserer Gesellschaft werden müssen. Sie müssen unsere Sprache lernen, sie müssen arbeiten gehen und sich und ihre Familien selbst versorgen, und sie müssen unsere Regeln und Werte einhalten. (Beifall bei der ÖVP.) Auf diesen drei Säulen basiert gelungene Integration.
Der zweite Grund, warum es mir wichtig ist, da auch auf den Arbeitsmarkt zu verweisen, ist, dass wir natürlich ein sehr attraktives Land sind, weil wir Gott sei Dank einen sehr großzügigen Sozialstaat haben, aber in Zeiten, in denen wir sparen müssen, müssen wir mehr denn je auch darauf schauen, ob wir noch treffsicher sind, und da dürfen zu hohe Sozialleistungen nicht im Weg stehen, sich um Selbstversorgung zu bemühen.
Wie eingangs schon gesagt: Vertriebene aus der Ukraine bekommen seit Beginn des Angriffskrieges Hilfe und Unterstützung in unserem Land. Das steht weiterhin außer Frage; wir als Bundesregierung bekennen uns dazu auch weiterhin. Gleichzeitig ist wie gesagt mehr denn je klar, dass wir in allen Bereichen sparen müssen. Aus diesem Grund ist diese neue Regelung, auf die wir uns verständigt haben, eine gute Regelung, weil sie eben den Anreiz schafft, einer Beschäftigung nachzugehen und auch vom Arbeitsmarktservice engmaschig in den Arbeitsmarkt integriert zu werden, damit Menschen auch einen Beitrag leisten können und damit Familien eine gesicherte Zukunft in Österreich haben. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP, bei Bundesrät:innen der SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
14.18
Vizepräsident Michael Wanner: Danke, Frau Ministerin.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Silvester Gfrerer. – Bitte.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.