RN/105
Vizepräsident Günther Ruprecht: Ich nehme die Verhandlungen zur Tagesordnung wieder auf.
Wir setzen die Verhandlungen über den Tagesordnungspunkt 10 betreffend Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch, Arbeitsverfassungsgesetz und Landarbeitsgesetz 2021 fort.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Bernadette Geieregger. Ich erteile es ihr.
RN/106
18.30
Bundesrätin Bernadette Geieregger, BA MSc (ÖVP, Niederösterreich): Herr Vizepräsident! Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer hat sich nicht schon einmal eine Pizza nach Hause bestellt – wir machen einen großen Themenschwenk (Heiterkeit des Bundesrates Kober [FPÖ/Stmk.]) –, entweder weil man selber nicht kochen will oder weil die Pizza aus der Pizzeria um die Ecke einfach viel besser schmeckt als die Tiefkühlpizza? Ganz gleich, wie heiß es im Sommer, wie regnerisch es im Herbst oder wie kalt es im Winter ist, die Pizza, die ich nach Hause bestelle, kommt immer gut bei mir an. Wer ist dafür verantwortlich? – Na ja, zum einen ist es natürlich die schon von mir erwähnte gute Pizzeria, aber es sind auch die Lieferantinnen und Lieferanten, die eben bei Wind und Wetter, oft auch mit dem Fahrrad unsere Pizzen ausliefern. (Vizepräsident Wanner übernimmt den Vorsitz.)
Diese Lieferanten sind oftmals freie Dienstnehmer und um diese geht es heute, falls sich jetzt jemand gewundert hat, wie ich noch den Weg zum Thema finde. (Bundesrat Tiefnig [ÖVP/OÖ]: Na geh! – Heiterkeit der Bundesrätin Miesenberger [ÖVP/OÖ] und des Bundesrates Tiefnig [ÖVP/OÖ].) Ziel der heute besprochenen Novelle ist, die rechtliche und soziale Absicherung freier Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer zu verbessern. Freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer sollen ab dem kommenden Jahr mehr Arbeitnehmerschutz bekommen und genießen, und das freut mich als Arbeitnehmervertreterin ganz besonders. Anlass dafür war die zunehmende Nutzung solcher Vertragsformen etwa bei Plattformarbeit, die wir ja oftmals aus den Medien kennen. Es gab bei einem recht großen Essenszusteller kürzlich eine große strukturelle Änderung – und die soll nicht zulasten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehen.
Das Gesetz wurde im Nationalrat schon einstimmig beschlossen, was die breite politische Zustimmung unterstreicht. Doch worum geht es eigentlich genau? – Es geht um die Einführung von Kündigungsfristen für freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer; ein Monat und nach zwei Arbeitsjahren sechs Wochen. Es geht um die Möglichkeit, dass freie Dienstnehmer in Kollektivverträge aufgenommen werden oder eigene Kollektivverträge erhalten; bisher gab es in diesem Zusammenhang ja zum Beispiel keine jährliche Valorisierung. Es geht um die Erhöhung von Transparenz und Fairness bei Arbeitsbedingungen und Entlohnung. Und es geht um die Stärkung der Rechtssicherheit für beide Seiten, nämlich für die Arbeitnehmer:innen und auch für die Arbeitgeber. Das sind einige Dinge von zentraler Bedeutung. Es ist ein wichtiger Schritt im Sinne von Fairness und Schutz.
Die Reform schafft klare Rahmenbedingungen für freie Dienstverhältnisse, insbesondere eben beim Kündigungsschutz und bei der Transparenz der Rechte. Es geht um die Wahrung der Flexibilität bei gleichzeitiger Absicherung. Es geht um die klar geregelten Rahmenbedingungen – eben die Kündigungsfristen und ein Probemonat – und es geht um die Orientierung von kollektivvertraglichen Regelungen, die, wie schon erwähnt, noch nicht vorhanden war.
Das ist ein Vorhaben, das wir uns im Rahmen der Regierungsarbeit vorgenommen haben, und es ist sehr erfreulich, dass alle Parteien hier im Hohen Haus dem auch zustimmen. Das ist aus meiner Sicht ein sehr positives Signal.
Wer während meiner Rede jetzt Lust auf eine Pizza bekommen hat (Heiterkeit der Bundesrätin Miesenberger [ÖVP/OÖ]): In meiner Gemeinde in Kaltenleutgeben gibt es eine super Pizzeria, das ist der Dorfwirt. Er liefert, man kann abholen, aber man kann auch vor Ort essen. – Mahlzeit! (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
18.34
Vizepräsident Michael Wanner: Danke schön.
Als Nächster ist Herr Bundesrat Herbert Kober zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.
RN/107
18.34
Bundesrat Herbert Kober (FPÖ, Steiermark): Danke, Herr Vizepräsident! Frau Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Geschätzte Österreicher! Die Kollegin vor mir hat es schon angesprochen, wir reden heute von einer Gesetzesänderung, die auf einen aktuellen öffentlichkeitswirksamen Vorfall zurückgeht; ich brauche darauf jetzt nicht näher einzugehen. Es ist aber wieder so, dass wir aus diesem Anlass die Gesetzesänderung machen, und das ist wieder typisch für die Anlassgesetzgebung der Bundesregierung. Uns wäre lieber, wir würden im Vorfeld Gesetze machen, die das Zusammenleben in Österreich erleichtern und die für alle gleich sind. (Zwischenruf des Bundesrates Ebner [ÖVP/OÖ]. – Bundesrat Beer [SPÖ/W]: Was habt denn ihr für Arbeitnehmer umgesetzt? Welche Maßnahmen habt ihr für die Arbeitnehmer umgesetzt?)
Geschätzte Damen und Herren, zu den freien Dienstnehmern: In den 90er-Jahren des vorigen Jahrhunderts kam die Idee der atypischen Beschäftigungsverhältnisse auf, eben die freien Dienstverträge, geringfügig Beschäftigte oder auch Werkverträge. Das damalige System der atypischen Beschäftigungen wurde immer mehr zum kostensparenden Spielball des globalisierten Großunternehmertums. Die sozialen Folgen waren verheerend und spüren wir noch immer. In Österreich gibt es derzeit 14 435 freie Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen. Das sind Menschen, die regelmäßig Leistungen für ein Unternehmen erbringen, aber rechtlich gesehen keine Arbeitnehmer im klassischen Sinn sind. Sie haben keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub, sie haben keine Entgeltfortzahlung vom Auftraggeber im Krankheitsfall, sie haben keinen echten Kündigungsschutz und oft auch keine Planungssicherheit.
Wenn man ehrlich ist, muss man sagen: Diese Menschen tragen viele Pflichten eines Arbeitnehmers, aber sie genießen nicht die Rechte eines Arbeitnehmers, und genau das ist das eigentliche Problem. (Beifall bei der FPÖ.)
Mit der nun vorliegenden Gesetzesänderung wird ein erster kleiner, aber wichtiger Schritt gesetzt. Es wird nämlich eine gesetzliche Kündigungsregel für freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer geschaffen. Was das bedeutet, hat die Kollegin vor mir schon ausführlich ausgeführt: mit den Kündigungsregeln, mit dem Probemonat. Es ist ein Schritt in Richtung Fairness, es ist ein Schritt in Richtung Rechtssicherheit und auch ein Zeichen des Respekts gegenüber jenen, die Tag für Tag ihre Arbeit leisten.
Aber, geschätzte Damen und Herren, und das muss ganz offen sagen, diese Novelle ist nicht die große Lösung. Denn nach wie vor gilt für freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer: Sie erhalten keine Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, wenn sie krank sind. Sie bekommen Krankengeld von der Österreichischen Gesundheitskasse, und das nach einer gewissen Wartezeit und auch in kleinerem Ausmaß als Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Das ist kein echter Schutz. Wer krank wird, verliert Einkommen, und wer kein Einkommen hat, fällt rasch durch die Maschen des sozialen Netzes. Dazu kommt: Es gibt auch weiterhin keinen Anspruch auf Urlaubsentgelt. Wer eine Pause braucht, sich erholen will, vielleicht um Zeit mit den Kindern zu verbringen, bekommt schlichtweg kein Geld. Das ist in Wahrheit für die Arbeit, die sie machen, nicht zeitgemäß.
Auch in den Papieren des Wirtschaftsbundes wird der freie Dienstnehmer gerne als Mittel präsentiert, günstige Arbeitskräfte einzusetzen. Das ist ein Instrument, mit dem Lohn- und Sozialdumping systematisiert gefördert werden könnte. Wir Freiheitlichen stehen klar dazu: Menschen, die arbeiten, sollen nicht in Unsicherheit leben müssen. Es braucht klare, faire Regeln, aber keine übertriebene Bürokratie. Wir unterstützen daher diesen Schritt, weil er mehr Rechtssicherheit schafft – ja, Frau Ministerin – und die Stellung freier Dienstnehmer verbessert.
Wir Freiheitlichen setzen uns schon seit Jahrzehnten für die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein. Es ist uns ja gemeinsam mit der SPÖ und mit den Grünen – Sie werden sich wahrscheinlich daran erinnern – 2017 gelungen, noch bestehende Ungleichheiten bei den Rechten von Arbeitern und Angestellten endlich zu beseitigen. Insbesondere ging es dabei um Verbesserungen beim Kündigungsschutz für Arbeiter und um einheitliche Regeln für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Dafür sage ich zu der SPÖ und den Grünen auch Danke.
Sehr geehrte Damen und Herren, diese Gesetzesänderung ist ein kleiner Schritt, aber ein Schritt in die richtige Richtung. Wir Freiheitlichen werden dieser Novelle zustimmen, weil sie ein Stück mehr Gerechtigkeit bringt. Wir fordern aber gleichzeitig, dass künftig auch beim Urlaubsanspruch und bei der Krankheitsabsicherung nachgebessert wird, damit der freie Dienstnehmer in Österreich nicht länger der Beschäftigte zweiter Klasse ist.
Oder man überdenkt, ob freie Dienstnehmer in dieser Zeit noch zeitgemäß sind, denn: Wer arbeitet, soll sich auf Sicherheit und Respekt verlassen können, egal in welcher Vertragsform. Bitte, Frau Ministerin, handeln Sie! (Beifall bei der FPÖ.)
18.40
Vizepräsident Michael Wanner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Simone Jagl. Ich erteile es ihr.
RN/108
18.40
Bundesrätin Simone Jagl (Grüne, Niederösterreich): Danke schön, Herr Präsident! Willkommen, liebe Frau Ministerin! Werte Zuseher:innen und Zuhörer:innen zu Hause vor den Bildschirmen! Die FPÖ und das Feindbild Anlassgesetzgebung: Ja, manchmal gibt es Anlässe, die wirklich gut sind, um Verbesserungen umzusetzen. Oder? Ich meine, das ist ja nichts Schlechtes, oder? (Beifall bei den Grünen sowie bei Mitliedern des Bundesrates von ÖVP und SPÖ.)
Aber ja, ich verstehe schon, dass ihr da prinzipiell immer zuerst etwas Negatives finden müsst.
Wir behandeln hier heute bei diesem Tagesordnungspunkt eine Verbesserung für freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, wobei wir das auch ein bisschen ambivalent sehen; dazu komme ich später noch.
Zu Beginn einmal etwas Grundsätzliches: Freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, das sind oft Personen, die wirklich in prekären Arbeitsverhältnissen beschäftigt sind. Das heißt, sie arbeiten formal zwar frei, sind aber de facto oft wirklich in einer Abhängigkeit zum Auftraggeber, ohne die Rechte und die Sicherheiten regulärer Arbeitnehmer:innen zu haben.
Jetzt könnte man annehmen: Ja so ein Arbeitsverhältnis, das geht doch keiner freiwillig ein. Gibt es dann da überhaupt so viele? – Aber das sind Menschen, mit denen wir im Alltag wirklich sehr oft in Kontakt sind, viel öfter, als man meint. Das sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die wir anrufen, wenn wir ein Problem haben, zum Beispiel mit dem Handy oder mit dem Internetanschluss. Das sind die Call-Center-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter. Das sind die Fahrradbotinnen und Fahrradboten, die schnell wichtige Schriftstücke von A nach B bringen. Das sind aber ganz oft auch Pflegekräfte. Das sind Trainerinnen und Trainer in der Erwachsenenarbeit, in der Erwachsenenbildung. Und wir haben es schon gehört: Das sind Essenszustellerinnen und -zusteller. Ich denke, die meisten von uns – ich kenne derweil nur eine Ausnahme – haben eine App von so einer Lieferfirma am Handy, mit der man sich relativ einfach und unkompliziert Essen bestellen und liefern lassen kann.
Also wir sprechen über eine Gruppe Menschen, die wirklich einen relativ großen Teil unserer Arbeitswelt bilden und trotzdem viel zu oft am Rand stehen. Sie haben oft wenig Absicherung, wenig Mitsprache und oft tatsächlich auch keine Stimme. Wir erleben wirklich allzu oft, dass der freie Dienstvertrag missbraucht wird, um reguläre, sichere Beschäftigungsverhältnisse auszuhebeln. Wie schon von der Kollegin vorhin angesprochen, ist der Fall eines Essenslieferzustellers unlängst sinnbildlich dafür. Ob wir diese schwierige Beschäftigungsform tatsächlich rechtlich aufwerten und damit vielleicht noch attraktiver machen wollen, ist halt die Frage. Wir werden das sehen.
Gleichzeitig ist natürlich jeder Schritt, durch den die freien Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer mehr Arbeitsrechte bekommen, wichtig und willkommen, und wenn die Betroffenen sozial besser abgesichert sind und sie Angestellten ähnlicher gestellt werden, wird es möglicherweise tatsächlich für Unternehmerinnen und Unternehmer auch unattraktiver, freie Dienstnehmer:innen statt fixe Beschäftigte einzustellen. Deshalb werden wir hier natürlich zustimmen.
Aber worum geht es genau? Erstmals dürfen Kollektivverträge auch für freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer abgeschlossen werden. Damit schaffen wir eine Grundlage, eine gewisse Basisabsicherung mit Mindestentgelten, Auslagenersatz und so weiter. Dass das keine Verpflichtung ist, ist ein Wermutstropfen, und viele zentrale Rechte, da muss ich Kollegen Kober von der FPÖ tatsächlich recht geben, ja, einige wichtige Rechte, zentrale Rechte gelten weiterhin nicht: Arbeitszeit, Urlaub, Mitbestimmung. (Zwischenruf des Bundesrates Spanring [FPÖ/NÖ].) – Bitte? (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ] – erheitert –: Jetzt wird er aus der Partei ausgeschlossen!) – Na geh! (Heiterkeit der Rednerin, bei den Grünen sowie bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.) Jetzt weiß ich nicht, soll ich mich geehrt fühlen?
Also man gibt in dem Fall ein gewisses Stück an Sicherheit, aber man hält die Betroffenen weiterhin auf Distanz zu den Rechten, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer längst selbstverständlich haben.
Es wird jetzt auch einen Kündigungsschutz geben, also gestaffelte Kündigungsfristen von sechs Wochen bis zu fünf Monaten.
Aber ein Punkt, der uns noch relativ wichtig wäre, bleibt auch völlig offen: Freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer haben keine betriebliche Vertretung. Sie haben niemanden, der ihre Rechte im Betrieb durchsetzt. Und dass die betriebliche Vertretung keine Nebensache ist, das ist, glaube ich, eine ganz klare Sache, denn Rechte auf dem Papier sind wichtig und schön, aber sie nützen halt wenig, wenn niemand da ist, der sie verteidigt und der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer dabei unterstützt, diese Rechte durchzusetzen. Nicht jeder Beschäftigte, nicht jede Beschäftigte hat das Wissen oder die Möglichkeiten, sich wirklich selber auf die Füße zu stellen und sich selber einzusetzen, wenn es vielleicht in einem Betrieb einmal nicht so ist. Ich möchte jetzt nicht pauschal sagen, dass Betriebe prinzipiell Arbeitnehmer:innenrechte nicht einhalten wollen, aber wenn es einmal so ist, dass man sich auf die Füße stellen kann, wäre eine Vertretung schon ganz wichtig.
Freie Dienstnehmer:innen dürfen längst bei Wahlen in die AK-Vollversammlungen mitstimmen, sie dürfen dorthin gewählt werden, also warum nicht auch in den Betriebsrat? Warum sollen Menschen, die Seite an Seite mit Angestellten arbeiten, weniger mitbestimmen, nur weil der Vertrag anders heißt?
Also prinzipiell ist diese Reform einmal ein kleiner, aber notwendiger Schritt. Unserer Meinung nach ist aber noch viel zu tun, denn soziale Demokratie heißt, niemand steht allein, wenn es um seine Rechte geht. Betriebliche Mitbestimmung ist kein Luxus, sie ist das Rückgrat einer fairen Arbeitswelt. Und wer Fairness ernst meint, der muss dafür sorgen, dass alle, die arbeiten, tatsächlich auch gehört werden, vertreten werden und geschützt sind. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)
18.47
Vizepräsident Michael Wanner: Danke schön.
Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Ministerin Korinna Schumann. – Bitte.
RN/109
18.47
Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Korinna Schumann: Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Bundesrätinnen und Bundesräte! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wir beraten heute ein ganz wesentliches Maßnahmenpaket. Ich freue mich als Arbeitsministerin und auch als Gewerkschafterin ganz besonders. Wir haben zwei große Verbesserungen für die Arbeitnehmer:innen in unserem Land.
Erstens: Für freie Dienstnehmer:innen können ab 1. Jänner 2026 Kollektivverträge abgeschlossen werden, oder sie können in Kollektivverträge aufgenommen werden. Das war bisher nicht möglich. Diese Lücke schließen wir jetzt. Damit schaffen wir einheitliche Mindeststandards bei den Arbeitsbedingungen, bei Entlohnung und Rechten für diese Gruppe.
Die Kollektivverträge sind ein zentraler Pfeiler unseres sozialen Schutzsystems, und wir können in Österreich wirklich mehr als stolz darauf sein, dass wir eine 98-prozentige Abdeckung in den Kollektivverträgen haben. Ich weiß aus Gesprächen mit Ministern und Ministerinnen aus anderen Ländern: Es ist ein großes Erstaunen da, dass wir eine derartig gute Abdeckung im Kollektivvertragsrecht haben. Das ist wirklich etwas, was sowohl den Arbeitnehmern als auch den Arbeitgebern hilft. (Beifall bei der SPÖ, bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP sowie der Bundesrätin Hauschildt-Buschberger [Grüne/OÖ].)
Zweitens: Wir schaffen klare Kündigungsregelungen für die freien Dienstnehmer:innen. Die Kündigungsfrist von vier Wochen verlängert sich ab dem zweiten Dienstjahr auf sechs Wochen. Das bringt mehr Rechtssicherheit und verhindert Konflikte, wie sie in der Vergangenheit immer wieder entstanden sind.
Noch einmal zu dem einen Fall dieses Essenszustellers: Also ganz ehrlich, ich glaube, wir alle sind uns einig, dass, zu sagen: Also ich kündige jetzt tausend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus einem rechtmäßigen Verhältnis und sage, also ihr könnt schon wiederkommen, aber bitte als freie Dienstnehmer!, nicht die Art ist, wie wir in Österreich mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern umgehen. Da muss ein Riegel vorgeschoben werden, und darum sind wir jetzt sehr froh, dass wir heute diese Gesetzesvorlage vorlegen können. Ich danke auch allen, die hier zustimmen. Es ist wirklich eine Verbesserung in der Struktur.
Ich darf auf noch eine Verbesserung verweisen, die wir ja bereits durchgesetzt haben. Ab 1. Jänner 2026 wird für jemanden, der in einem Betrieb eingestellt wird, auch die Arbeitszeit mit gemeldet. Das ist ein wichtiger Punkt, auch um Lohn- und Sozialdumping hintanzuhalten und für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch zu sagen: Du weißt jetzt, mit wie vielen Stunden du angemeldet bist!
Es gibt gerade in prekären Branchen oft Schwierigkeiten dahin gehend, dass die Menschen nicht wissen, mit wie vielen Stunden sie angemeldet wurden. Auch das schaffen wir ab. Das ist wichtig, und die Zielrichtung ist immer: Wir wollen jene Unternehmen, die gut handeln, die fair handeln, unterstützen; und wegen jener, die schwarze Schafe sind, müssen wir die gesetzlichen Regelungen einführen, damit das nicht weiter vorkommt. Daher: Vielen Dank für Ihre Zustimmung. Ich freue mich sehr, dass wir jetzt einen gemeinsamen Schritt für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer setzen. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)
18.50
Vizepräsident Michael Wanner: Frau Ministerin, danke.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Sebastian Forstner. – Bitte.
RN/110
18.50
Bundesrat Sebastian Forstner (SPÖ, Oberösterreich): Danke für das Wort, sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin Schumann! Werte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! Ich muss am Anfang gleich wieder ganz offen und ehrlich mit euch sprechen, damit ihr auch die Hintergründe kennt, warum es mir ein Anliegen war, zu diesem Thema zu sprechen: Ich bin in einer Betriebsratsfamilie großgeworden; mein Vater war lange Betriebsrat in der Firma OMV in Burghausen, seine neue Partnerin war lang im Betriebsrat im Krankenhaus Braunau – einem der größten Arbeitgeber im Bezirk, das muss man auch dazusagen. Ich habe die große Ehre, meine Kolleginnen und Kollegen der Firma Fischer zu vertreten. Das macht mir Spaß und deswegen ist mir dieses Thema auch ganz, ganz wichtig. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
Wie wir schon von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern gehört haben: Mit der heutigen Novelle schaffen wir die Möglichkeit, dass auch freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer durch Kollektivverträge besser abgesichert werden können. Das ist fair, das ist richtig und das ist wichtig. Warum, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist das so wichtig? – Nämlich genau dann, wenn wir über das Thema Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall, über Urlaubsanspruch, über Kündigungsschutz, über die Arbeitszeitbeschränkungen oder die Überstundenzuschläge sprechen, wenn wir über all diese Themen sprechen, ist es ganz, ganz wichtig, dass wir diesen Leuten auch die Möglichkeit geben, in einen Kollektivvertrag hineinzukommen. Wie es unsere Bundesministerin schon gesagt hat: Wir werden aus dem Ausland wirklich um diese gute Errungenschaft beneidet. Diese Sozialpartnerschaft, die funktioniert, ist gut, und darum, glaube ich, muss man dieses System auch aufrechterhalten und darum kämpfen. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
Ich möchte auch gleich zu Beginn sagen: Das ist ein Schritt, den wir als SPÖ und ich als Arbeitnehmervertreter ausdrücklich begrüßen – und ich möchte mich zugleich noch einmal bei Frau Bundesministerin Korinna Schumann, die so schnell eine Verbesserung für die vielen, vielen freien Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer erkämpft hat, sehr herzlich bedanken. Man sieht hier wieder, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wir streiten nicht, wir arbeiten. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Eine Sache, die mir wichtig ist – und da möchte ich noch kurz auf die Vorrednerin Kollegin Geieregger replizieren: Es ist keine „jährliche Valorisierung“, die da stattfindet, sondern das sind Verhandlungen unserer Betriebsrätinnen und Betriebsräte, die das mit Herzblut machen, die das mit Engagement machen und die immer gute Ergebnisse erzielen. An dieser Stelle einmal ein ganz großes Danke an alle Betriebsrätinnen und Betriebsräte, die in den KV-Verhandlungen alles für die Belegschaft geben. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
Kollege Kober von der FPÖ hat natürlich auch ein paar gute Punkte angesprochen, aber wir waren uns einig und wir haben das auch in den Betrieben erlebt: So richtig gute Zeiten waren es nicht für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wenn da Vorschläge aus der FPÖ gekommen sind. Ich möchte euch noch einmal ganz herzlich einladen: Schauen wir, dass wir gemeinsam da wirklich etwas zusammenbringen, dass wir Verbesserungen schaffen, weil es wichtig ist. Die Arbeitswelt verändert sich rasant, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich glaube, uns allen – die Frau Ministerin hat es auch gesagt – sitzt der Schock noch so richtig tief in den Knochen, als ein Essenslieferant auf einmal 1 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gekündigt hat und gesagt hat: Ihr könnt gerne wieder kommen, aber dann als freie Dienstnehmer. So, glaube ich, geht man nicht mit unseren Leuten um. Du hast es ganz richtig gesagt, Korinna, das ist nicht die Form, in der wir in Österreich mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern umgehen wollen. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
Man muss auch sagen: Viele Menschen arbeiten heute nicht mehr in klassischen Dienstverhältnissen. Sie sind projektbezogen beschäftigt, sie erbringen Leistungen auf Honorarbasis oder in Mischformen zwischen Selbstständigkeit und Anstellung – aber sie leisten Arbeit und sie sollen dafür auch arbeitsrechtlich geschützt und sozial abgesichert werden. In der Praxis bedeutet das: Künftig können Kollektivverträge auch für diese Menschen Mindeststandards schaffen. Das ist mehr als eine juristische Anpassung; das ist ein Zeichen, dass wir als Gesetzgeber die Realität der Arbeitswelt ernst nehmen.
Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich bei allen bedanken, die in den vergangenen Jahren in Sozialpartnerschaft, Kammern und Gewerkschaftsstrukturen daran gearbeitet haben, diese Lösungen möglich zu machen. Das zeigt – ich habe es vorhin schon erwähnt –, Sozialpartnerschaft funktioniert, wenn man sie lässt.
Wir öffnen die Tür für mehr Gerechtigkeit und für mehr Sicherheit in jenen Bereichen, die bisher zu oft im Schatten standen; und ich finde: Das ist eine gute Nachricht für alle Fraktionen, für alle Betroffenen und für alle, die den sozialen Zusammenhalt in unserem Land genauso schätzen, wie ich es tue. Faire Arbeit ist keine Frage des Vertragstyps, sie ist eine Frage des Respekts. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
Für uns als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist klar: Soziale Gerechtigkeit ist kein alter Slogan, sie ist der Kompass, an dem wir uns immer wieder ausrichten. Wenn heute eine freie Dienstnehmerin durch einen Kollektivvertrag endlich Standards bekommt, dann ist das Sozialpolitik; und wenn wir miteinander statt gegeneinander Lösungen finden, dann, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist das gelebte Demokratie – und darauf kann man stolz sein.
Jetzt komme ich schon zum Schlusswort – lassen Sie mich zum Schluss bitte noch eines sagen –: Diese Reform zeigt, dass Politik nicht immer konfrontativ sein muss, um etwas zu bewirken. Manchmal sind es gerade die stillen, sachlichen Fortschritte, die im Leben vieler Menschen den größten Unterschied machen. Ich möchte mich bei allen Kolleginnen und Kollegen über Fraktionsgrenzen hinweg, die an dieser Verbesserung mitwirken und mitgewirkt haben, bedanken. Wir alle stehen in der Verantwortung, dass Arbeit in Österreich nicht nur Leistung bedeutet, sondern auch Wertschätzung, Fairness und Sicherheit. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
18.57
Vizepräsident Michael Wanner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Ferdinand Tiefnig. Ich erteile es ihm.
RN/111
18.57
Bundesrat Ferdinand Tiefnig (ÖVP, Oberösterreich): Geschätzter Herr Vizepräsident! Frau Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseher:innen, die vielleicht noch vor dem Livestream sitzen! Wer sind freie Dienstnehmer? – Teilweise Studenten, die sich Geld dazuverdienen; alleinstehende Mütter; vielleicht auch Menschen, die zu uns gezogen sind, um sich zu integrieren und hier auch Geld zu verdienen, um nicht von der Leistung des Staates abhängig zu sein. Das sind – wie es meine Vorredner schon gesagt haben – Zustelldienste, aber auch in vielen anderen modernen Berufen Tätige.
Wir sehen die Auswirkungen des digitalen Wandels auf das Berufsleben. Wir stehen in einem Umwandlungsprozess und es gibt neue Arbeitsformen. Es wird wichtig sein, dass wir genau in diesen neuen Arbeitsformen auch Möglichkeiten schaffen: dass jetzt auch der Kollektivvertrag angewendet wird, dass aber auch Kündigungen dementsprechend früher ausgesprochen werden müssen, dass den Arbeitnehmer:innen zumindest ein Monat Kündigungsfrist zusteht – beziehungsweise sechs Wochen nach zwei Jahren bei einer Firma, bei der sie beschäftigt waren. Das ist ein wichtiger Meilenstein für die Zukunft für freie Dienstnehmer.
Sozialpolitisch ist das sicherlich ein Meilenstein, aber trotzdem, wenn wir genau hinschauen – da muss ich schon auch Kollegen Kogler recht geben (Rufe bei der FPÖ: Kober!) –, gibt es Arbeitsverträge, Dienstverträge, Werkverträge. Wir müssen die Verschwommenheit auflösen, damit in Zukunft auch für die freien Dienstnehmer klare Sicht gegeben ist. Ich habe auch eine klare Stellungnahme von der Landarbeiterkammer, die ganz stark darauf hinweist, dass hier nicht irgendwo Hintertüren geöffnet werden dürfen, durch die das, was die Firma mit den 1 000 Mitarbeitern getan hat, zum Regelwerk wird. Wir müssen darum auch schauen, dass in weiterer Folge vielleicht alle in den Arbeitnehmerbereich überwechseln können und nicht wieder in den freien Dienstnehmerbereich.
Ich glaube, es ist ein gemeinsamer Weg von seriösen Arbeitgebern und von der Arbeitnehmerschaft, dass wir da eine klare Richtung einschlagen. In diesem Sinne wird auch unsere Fraktion dieser Novellierung zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ.)
18.59
Vizepräsident Michael Wanner: Danke schön.
Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
RN/112
Vizepräsident Michael Wanner: Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie die Plätze ein.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Zeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.