RN/106
18.30
Bundesrätin Bernadette Geieregger, BA (ÖVP, Niederösterreich): Herr Vizepräsident! Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer hat sich nicht schon einmal eine Pizza nach Hause bestellt – wir machen einen großen Themenschwenk (Heiterkeit des Bundesrates Kober [FPÖ/Stmk.]) –, entweder weil man selber nicht kochen will oder weil die Pizza aus der Pizzeria um die Ecke einfach viel besser schmeckt als die Tiefkühlpizza? Ganz gleich, wie heiß es im Sommer, wie regnerisch es im Herbst oder wie kalt es im Winter ist, die Pizza, die ich nach Hause bestelle, kommt immer gut bei mir an. Wer ist dafür verantwortlich? – Na ja, zum einen ist es natürlich die schon von mir erwähnte gute Pizzeria, aber es sind auch die Lieferantinnen und Lieferanten, die eben bei Wind und Wetter, oft auch mit dem Fahrrad unsere Pizzen ausliefern. (Vizepräsident Wanner übernimmt den Vorsitz.)
Diese Lieferanten sind oftmals freie Dienstnehmer und um diese geht es heute, falls sich jetzt jemand gewundert hat, wie ich noch den Weg zum Thema finde. (Bundesrat Tiefnig [ÖVP/OÖ]: Na geh! – Heiterkeit der Bundesrät:innen Miesenberger [ÖVP/OÖ] und Tiefnig [ÖVP/OÖ].) Ziel der heute besprochenen Novelle ist, die rechtliche und soziale Absicherung freier Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer zu verbessern. Freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer sollen ab dem kommenden Jahr mehr Arbeitnehmerschutz bekommen und genießen, und das freut mich als Arbeitnehmervertreterin ganz besonders. Anlass dafür war die zunehmende Nutzung solcher Vertragsformen etwa bei Plattformarbeit, die wir ja oftmals aus den Medien kennen. Es gab bei einem recht großen Essenszusteller kürzlich eine große strukturelle Änderung – und die soll nicht zulasten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehen.
Das Gesetz wurde im Nationalrat schon einstimmig beschlossen, was die breite politische Zustimmung unterstreicht. Doch worum geht es eigentlich genau? – Es geht um die Einführung von Kündigungsfristen für freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer; ein Monat und nach zwei Arbeitsjahren sechs Wochen. Es geht um die Möglichkeit, dass freie Dienstnehmer in Kollektivverträge aufgenommen werden oder eigene Kollektivverträge erhalten; bisher gab es in diesem Zusammenhang ja zum Beispiel keine jährliche Valorisierung. Es geht um die Erhöhung von Transparenz und Fairness bei Arbeitsbedingungen und Entlohnung. Und es geht um die Stärkung der Rechtssicherheit für beide Seiten, nämlich für die Arbeitnehmer:innen und auch für die Arbeitgeber. Das sind einige Dinge von zentraler Bedeutung. Es ist ein wichtiger Schritt im Sinne von Fairness und Schutz.
Die Reform schafft klare Rahmenbedingungen für freie Dienstverhältnisse, insbesondere eben beim Kündigungsschutz und bei der Transparenz der Rechte. Es geht um die Wahrung der Flexibilität bei gleichzeitiger Absicherung. Es geht um die klar geregelten Rahmenbedingungen – eben die Kündigungsfristen und ein Probemonat – und es geht um die Orientierung von kollektivvertraglichen Regelungen, die, wie schon erwähnt, noch nicht vorhanden war.
Das ist ein Vorhaben, das wir uns im Rahmen der Regierungsarbeit vorgenommen haben, und es ist sehr erfreulich, dass alle Parteien hier im Hohen Haus dem auch zustimmen. Das ist aus meiner Sicht ein sehr positives Signal.
Wer während meiner Rede jetzt Lust auf eine Pizza bekommen hat (Heiterkeit der Bundesrätin Miesenberger [ÖVP/OÖ]): In meiner Gemeinde in Kaltenleutgeben gibt es eine super Pizzeria, das ist der Dorfwirt. Er liefert, man kann abholen, aber man kann auch vor Ort essen. – Mahlzeit! (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
18.34
Vizepräsident Michael Wanner: Danke schön.
Als Nächster ist Herr Bundesrat Herbert Kober zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.