RN/109

18.47

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Korinna Schumann: Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Bundesrätinnen und Bundesräte! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wir beraten heute ein ganz wesentliches Maßnahmenpaket. Ich freue mich als Arbeitsministerin und auch als Gewerkschafterin ganz besonders. Wir haben zwei große Verbesserungen für die Arbeitnehmer:innen in unserem Land.

Erstens: Für freie Dienstnehmer:innen können ab 1. Jänner 2026 Kollektivverträge abgeschlossen werden, oder sie können in Kollektivverträge aufgenommen werden. Das war bisher nicht möglich. Diese Lücke schließen wir jetzt. Damit schaffen wir einheitliche Mindeststandards bei den Arbeitsbedingungen, bei Entlohnung und Rechten für diese Gruppe.

Die Kollektivverträge sind ein zentraler Pfeiler unseres sozialen Schutzsystems, und wir können in Österreich wirklich mehr als stolz darauf sein, dass wir eine 98-prozentige Abdeckung in den Kollektivverträgen haben. Ich weiß aus Gesprächen mit Ministern und Ministerinnen aus anderen Ländern: Es ist ein großes Erstaunen da, dass wir eine derartig gute Abdeckung im Kollektivvertragsrecht haben. Das ist wirklich etwas, was sowohl den Arbeitnehmern als auch den Arbeitgebern hilft. (Beifall bei der SPÖ, bei Bundesrät:innen der ÖVP sowie der Bundesrätin Hauschildt-Buschberger [Grüne/OÖ].)

Zweitens: Wir schaffen klare Kündigungsregelungen für die freien Dienstnehmer:innen. Die Kündigungsfrist von vier Wochen verlängert sich ab dem zweiten Dienstjahr auf sechs Wochen. Das bringt mehr Rechtssicherheit und verhindert Konflikte, wie sie in der Vergangenheit immer wieder entstanden sind. 

Noch einmal zu dem einen Fall dieses Essenszustellers: Also ganz ehrlich, ich glaube, wir alle sind uns einig, dass, zu sagen: Also ich kündige jetzt tausend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus einem rechtmäßigen Verhältnis und sage, also ihr könnt schon wiederkommen, aber bitte als freie Dienstnehmer!, nicht die Art ist, wie wir in Österreich mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern umgehen. Da muss ein Riegel vorgeschoben werden, und darum sind wir jetzt sehr froh, dass wir heute diese Gesetzesvorlage vorlegen können. Ich danke auch allen, die hier zustimmen. Es ist wirklich eine Verbesserung in der Struktur. 

Ich darf auf noch eine Verbesserung verweisen, die wir ja bereits durchgesetzt haben. Ab 1. Jänner 2026 wird für jemanden, der in einem Betrieb eingestellt wird, auch die Arbeitszeit mit gemeldet. Das ist ein wichtiger Punkt, auch um Lohn- und Sozialdumping hintanzuhalten und für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch zu sagen: Du weißt jetzt, mit wie viel Stunden du angemeldet bist!

Es gibt gerade in prekären Branchen oft Schwierigkeiten dahin gehend, dass die Menschen nicht wissen, mit wie vielen Stunden sie angemeldet wurden. Auch das schaffen wir ab. Das ist wichtig, und die Zielrichtung ist immer: Wir wollen jene Unternehmen, die gut handeln, die fair handeln, unterstützen; und wegen jener, die schwarze Schafe sind, müssen wir die gesetzlichen Regelungen einführen, damit das nicht weiter vorkommt. Daher: Vielen Dank für Ihre Zustimmung. Ich freue mich sehr, dass wir jetzt einen gemeinsamen Schritt für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer setzen. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

18.50

Vizepräsident Michael Wanner: Frau Ministerin, danke. 

Zu Wort gemeldet ist Bundesrat Sebastian Forstner. – Bitte. 

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.