RN/117
19.19
Bundesrätin Klara Neurauter (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen und alle Zuschauer, die – wo auch immer – noch zuschauen und zuhören! Das Trinkgeld war steuerfrei, das Trinkgeld ist steuerfrei und das Trinkgeld wird steuerfrei bleiben. (Beifall bei ÖVP und Grünen, bei Bundesrät:innen der SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Da wird so viel Falsches hineininterpretiert und leider auch kommuniziert. Ja, die Sozialversicherungspflicht für eine einheitliche Trinkgeldpauschale ist da. Es ist gut, dass sie da ist. Ich sage das bewusst als Seniorenvertreterin. Durch die Sozialversicherungspflicht erwerben die Betroffenen für diese Pauschale nämlich eine Erhöhung beim Arbeitslosengeld, beim Krankengeld und auch bei der Pension.
Diese Trinkgeldpauschale hat es ja schon seit 2002 gegeben, nur war es damals eben ein bisserl ein Fleckerlteppich. Seit 2002 wird sie aber in der Bemessungsgrundlage angerechnet. Was es nicht gegeben hat, war der Deckel nach oben – und das lösen wir jetzt. Vergessen wir wirklich nicht, was war: Es gab neun Bundesländer mit eigenen Regelungen, vier Dienstleistungsbereiche, 36 verschiedene Regelungen. Es hat sich niemand mehr ausgekannt, was für wen wo gilt. Das wird durch diese österreichweite Vereinheitlichung erledigt.
Senior:innen, die lange in der Gastronomie gearbeitet haben, haben mir schon vor längerer Zeit berichtet, dass sie sehr gute Zeiten mit gutem Trinkgeld hatten – das hat aber bei ihrer Pension oder bei anderen Beträgen, wie Arbeitslosengeld oder Krankengeld, keine Rolle gespielt. In der Pensionszeit erkennen sie den Unterschied und bedauern das. Ich bedaure das mit ihnen, aber es ist dann, wie es ist. Deshalb freue ich mich über die Einigung der Sozialpartner und darüber, dass nun Rechtssicherheit für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen und für die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen hergestellt wird. (Beifall bei der ÖVP.)
Der Pensionsversicherungsbeitrag mit 22,5 Prozent – geleistet durch den Arbeitnehmer mit 10,25 Prozent und den Arbeitgeber mit 12,25 Prozent – geht auch für diese Pauschale ausschließlich direkt auf das persönliche Pensionskonto des oder der Versicherten. Der versickert nicht in irgendeinem System. (Ruf bei der FPÖ: Na, schon!) Das Trinkgeld soll und muss genau dort ankommen, wo es hingehört: Bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die es sich durch Fleiß, durch besondere Kompetenz, durch größeres Serviceentgegenkommen verdient haben.
Ganz wichtig ist auch – und das hat nichts mit Misstrauen zu tun – Transparenz. So weiß jeder, was er wo bekommt. Es gibt dann auch untereinander kein Misstrauen. Ein Leben lang nach diesen neuen Regeln in der Gastronomie einzubezahlen würde über die gesamte Pensionsdauer sicher eine Pensionsleistung von einigen Tausend Euro bedeuten. Der wahre Raub, so wie Sie (in Richtung FPÖ) es auch als Pensionsraub in Ihrem Entschließungsantrag beschreiben, wäre, dass man das Trinkgeld nicht in die Sozialversicherungsbemessungsgrundlage einbezieht. Das wäre der wahre Pensionsraub. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei Bundesrät:innen der SPÖ. – Bundesrätin Kittl [Grüne/W]: Genau!)
Da geht die FPÖ leider ein bisschen sparsam mit der Wahrheit um. (Heiterkeit bei Bundesrät:innen von ÖVP, SPÖ und Grünen.) Ich bitte um Annahme dieser sozialen Absicherung. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen. – Bundesrat Ruf [ÖVP/OÖ]: Bravo!)
19.23
Vizepräsident Michael Wanner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger. Ich erteile es ihr.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.