RN/120

19.32

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Korinna Schumann: Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Bundesrätinnen und Bundesräte! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Eine Rede zu diesem Tagesordnungspunkt muss man mit einem Dank an die Beschäftigten in der Gastronomie beginnen, weil sie die Trägerinnen und Träger der berühmten österreichischen Gastlichkeit sind. Ich glaube, das kann man eindeutig so feststellen. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen, bei Bundesrät:innen der FPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

Ich danke auch vielmals für die inhaltlich so großartigen Reden hier im Bundesrat. Viele Dinge, die diese Regelung jetzt umfasst, wurden sehr genau beschrieben. Das Trinkgeld war, ist und bleibt steuerfrei, keine Frage. Die Bundesregierung hat sich auf eine einheitliche Trinkgeldpauschale geeinigt, und das ist der wichtige Punkt. Wir hatten bisher Trinkgeldpauschalen, die ganz unterschiedlich waren, jetzt haben wir eine Einigung und eine Einheitlichkeit. Das gibt Sicherheit im Betrieb, das gibt auch Sicherheit für die Beschäftigten, und das ist ganz, ganz wesentlich. 

Es ist wichtig, dass die Trinkgelder bei der Beitragsbemessung in der Sozialversicherung als beitragspflichtiges Entgelt berücksichtigt werden. Das ist ganz, ganz wichtig. Sie haben es in Ihren Reden schon gesagt: Das ist wesentlich für das Krankengeld, für das Arbeitslosengeld, das ist auch wesentlich für das Rehabilitationsgeld und genauso auch für das Wochengeld. 

Es wird jetzt einfacher. Das macht es den Arbeitgebern leichter, das macht es aber auch den Arbeitnehmer:innen leichter, und es berücksichtigt sowohl den Erwerbszweig als auch das Ausmaß, in welchem man arbeitet. Das heißt, in der neuen Regelung gibt es eine Deckelung nach oben, die Pauschale ist fix festgelegt, es gibt aber sehr wohl eine Öffnung nach unten, die zu einer Reduktion der Abgaben oder überhaupt zum Entfall der Abgaben führt; auch das ist eine Tatsache. Es wird darauf Rücksicht genommen, dass natürlich auch dort viele Beschäftigte Teilzeit arbeiten – auch darauf stellt die Pauschale ab.

Es bringt auch Transparenz, und das ist schon sehr, sehr wesentlich für die Beschäftigten in diesem Bereich, dass nämlich das Trinkgeld bei der bargeldlosen Bezahlung auch wirklich bei ihnen ankommt, dass sie die Information darüber bekommen, dass sie auch in diesen Systemen, diesen Tronc-Systemen, die sozusagen eine Vergemeinschaftung bei der Abrechnung machen, dann wissen, wie das verteilt wird. Das bringt große Transparenz für die Beschäftigten. Da kann man wirklich nicht dagegen sein. Ich glaube, und auch das ist wesentlich, es bringt auch Transparenz für die Gäste im Gastronomiebetrieb, weil die genau wissen, dass das Geld jetzt auch wirklich dort ankommt, wohin sie es geben wollten, sozusagen als Anerkennung für die Leistung, die im Service erbracht wird. (Beifall bei der SPÖ.)

Lassen Sie mich noch eines zu einem Thema sagen, das man hier gerade in Richtung FPÖ sehr wohl bringen und ansprechen muss: Ich erinnere mich noch daran, wie es war, als wir die Coronakurzarbeit hatten, und welche Probleme wir im Gastronomiebereich hatten, weil dort die Grundeinkommen sehr gering sind und sehr stark mit Trinkgeldern gerechnet wird. Wir kennen auch die Einkommenshöhen in der Gastronomie. Das heißt, das Trinkgeld ist ein wesentlicher Bestandteil. Wir mussten auch eine Trinkgeldpauschale geben, weil es eben, wenn das Trinkgeld ausfällt, mit dem Grundgehalt sehr, sehr schwierig ist.

Das heißt, wir brauchen das Trinkgeld sozusagen als zusätzlichen Teil – so ist es im gastronomischen System gedacht –, aber gleichzeitig muss es dann auch mit Abgaben belegt sein, weil es für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dann mehr Absicherung gibt, denn wir wollen, dass sie auch im Krankheitsfall oder wenn sie in Pension sind, ein Einkommen haben, von dem sie dann auch leben können. 

Ich glaube, das ist in unser aller Sinn, und vor allem: Die einheitliche Pauschale macht jetzt allen, die in der Gastronomie arbeiten oder Arbeitgeber sind, das Leben leichter, und darauf kann man wirklich stolz sein. – Danke. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

19.36

Vizepräsident Michael Wanner: Danke schön. 

Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor. 

Wünscht noch jemand das Wort? – Bitte schön.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.