RN/121
19.37
Bundesrat Manfred Repolust (FPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minister! Geschätzte Kollegen im Bundesrat! Wieder einmal muss ich ein bissl auf etwas replizieren, was die Frau Ministerin und die Kollegen heute hier gesagt haben. Die Regierung legt wieder einmal ein Gesetz vor, das angeblich Vereinfachung bringt, in Wahrheit aber das genaue Gegenteil tut: Es bringt mehr Bürokratie, mehr Kontrolle, mehr Belastung für die Betriebe.
Es geht heute um das Trinkgeld, ein freiwilliges Zeichen der Anerkennung – das haben wir schon gehört –, das zwischen Gast und Arbeitnehmer entsteht – und genau das will man jetzt regeln, pauschalieren und überwachen. Künftig sollen Versicherungsträger bundesweit einheitliche Pauschalbeträge für Trinkgelder festlegen. Das heißt, Beamte entscheiden, wie viel Trinkgeld eine Kellnerin zum Beispiel in Gamlitz, ein Frisör in Linz oder ein Taxifahrer in Wien üblicherweise bekommt. – Das ist realitätsfremd!
Trinkgelder schwanken je nach Saison, Betrieb und Tourismus, eine starre Pauschale kann nicht gerecht sein, und die jährliche Anpassung samt Internetverlautbarung zeigt nur eines: Der Staat will auch beim Trinkgeld mitreden. (Beifall bei der FPÖ.)
Es soll jeder Arbeitgeber künftig bei bargeldlosen Trinkgeldern genaue Auskünfte geben – mit Aufteilungsschlüsseln, Summen und Rückfragen –, bis zu drei Jahre rückwirkend. Das mag auf dem Papier modern klingen, in der Praxis ist das ein Bürokratiemonster. Gerade kleine Betriebe in der Gastronomie und Hotellerie werden damit überfordert. Statt Entlastung gibt es Misstrauen, statt Unterstützung wieder Kontrolle.
Weil ich heute hier gehört habe, die FPÖ macht Angst, Herr Beer oder Frau Neureuter (Bundesrätin Neurauter [ÖVP/T]: Neurauter!), wir sparen mit der Wahrheit, und ich habe auch gehört: ein kleiner Betrag mit großem Effekt! – Das sind jetzt drei Dinge, die ich gehört habe. Sie sagen, das ist eine Pauschale. Was ist der Unterschied zwischen einer Pauschale und einer Steuer? (Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Ich kann es Ihnen jetzt genau sagen, und zwar die Auswirkung einer Trinkgeldbesteuerung auf die Pensionshöhe – ich gebe Ihnen jetzt ein Beispiel, aber Sie haben das ja eh schon einmal gehört (Zwischenruf des Bundesrates Matznetter [SPÖ/W]) –:
Trinkgeld monatlich: 80 Euro. Dauer der Tätigkeit: zehn Jahre. Gesamtsumme der versteuerten Trinkgelder: 9 600 Euro. (Bundesrat Matznetter [SPÖ/W]: Das ist steuerfrei! – Zwischenruf der Bundesrätin Hauschildt-Buschberger [Grüne/OÖ].) Beitragssatz: 22,8 Prozent. (Bundesrat Ebner [ÖVP/OÖ]: Sozialversicherung, keine Steuer!) Jährliche Pensionsgutschrift: 1,78 Prozent von 960 Euro, das sind 17 Euro und 9 Cent. Und die gesamte jährliche Pensionserhöhung – die gesamte jährliche Pensionserhöhung! – nach zehn Jahren sind 170 Euro brutto (Rufe bei der SPÖ: Was?), das sind im Monat 14,20 Euro. (Bundesrat Peterl [SPÖ/NÖ]: Was?) Das ist der große Sprung? Na servus! (Bundesrat Peterl [SPÖ/NÖ]: Bei 170 Euro im Monat?)
Wir wollen keine Bevormundung, wir wollen ein steuerfreies oder pauschal beitragsfreies Trinkgeld, keine neue Bürokratie, keine staatlichen Zugriffe auf das Trinkgeld. Wir stehen auf der Seite der Menschen, die arbeiten, nicht auf der Seite derer, die alles regeln wollen. Darum lehnen wir diese Vorlage ab. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
19.41
Vizepräsident Michael Wanner: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.