RN/154

Abstimmung

Vizepräsident Günther Ruprecht: Wir kommen zur Abstimmung, die über die gegenständlichen Tagesordnungspunkte getrennt erfolgt. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein. 

RN/154.1

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2025 betreffend ein Pensionsanpassungsgesetz 2026. 

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen. 

RN/154.2

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Andreas Guggenberger, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Wiedereinführung des Pensionistenpreisindex (PIPH)“ vor. 

Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen. 

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschließungsantrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist somit abgelehnt. 

RN/154.3

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Markus Steinmaurer, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Wiedereinführung der abschlagsfreien Pensionen mit 540 Beitragsmonaten für alle Berufsgruppen“ vor. 

Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen. 

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschließungsantrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist somit abgelehnt. 

RN/154.4

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird. 

Dieser Beschluss ist ein Fall des Art. 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetzes und bedarf daher der in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen zu erteilenden Zustimmung des Bundesrates. 

Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. 

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen. 

Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz, die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen. 

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Nein, nein, nein, nein!)

Schriftführer Günter Pröller: Das Burgenland hat nicht mitgestimmt? Das Burgenland hat jetzt nicht aufgezeigt? (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Bitte, das hätte ich gerne abgezählt, ob sich das ausgeht! Geht sich das aus?)

Vizepräsident Günther Ruprecht: Der gegenständliche Antrag ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen. Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.