RN/155

17. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitstelematikgesetz 2012 und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden (413/A und 243 d.B. sowie 11694/BR d.B. und 11707/BR d.B.)

Vizepräsident Günther Ruprecht: Wir gelangen zum 17. Punkt der Tagesordnung. 

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Sandro Beer. – Ich bitte um den Bericht. 

Davor begrüße ich noch unsere Frau Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Königsberger-Ludwig. – Herzlich willkommen! (Beifall bei SPÖ und Grünen, bei Bundesrät:innen der ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

Bitte um die Berichterstattung.

RN/156

Berichterstatter Sandro Beer: Geschätzte Frau Staatssekretärin! Geschätzter Herr Vizepräsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitstelematikgesetz 2012 und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden.

Der Bericht dazu liegt Ihnen schriftlich vor, ich komme daher sogleich zur Antragstellung:

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Günther Ruprecht: Vielen Dank, Herr Kollege.

Wir gehen nun in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag.a Isabella Theuermann. – Ich erteile es dir.

RN/157

22.30

Bundesrätin Mag. Isabella Theuermann (FPÖ, Kärnten): Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sprechen bei diesem Gegenstand über die sensibelsten Daten eines Menschen, nämlich die Gesundheitsdaten, und wir sprechen von nicht weniger als davon, dass Schwarz, Rot und Pink einen gläsernen Patienten schaffen wollen – zur großen Freude der NEOS dann natürlich gleich auch noch EU-weit.

Es gibt auch keine ordentliche Opt-out-Möglichkeit, und so dürfen wir bald nicht einmal mehr selbst entscheiden, wer unsere höchstpersönlichen Gesundheitsdaten erhält.

Besonders bedenklich ist auch die geplante Verordnungsermächtigung. Das ist ein Freifahrtschein, um den Bereich des Datenschutzes bei Gesundheitsdaten einfach per Verordnung zu regeln, fernab vom Parlament. Dass wir uns in einem so sensiblen Bereich nach den Erfahrungen der Coronajahre nicht auf die Entscheidung einzelner Minister verlassen werden, wird nicht überraschend sein. Wir lehnen die gegenständliche Materie daher klar ab und werden ganz besonders der Auslieferung unserer Gesundheitsdaten nach Brüssel nicht zustimmen. Im Gegensatz zur Einheitspartei haben für uns Grundrechte nämlich noch einen hohen Stellenwert! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

22.32

Vizepräsident Günther Ruprecht: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Gabriele Kolar. – Ich erteile es dir, Frau Kollegin.

RN/158

22.32

Bundesrätin Gabriele Kolar (SPÖ, Steiermark): Geschätzter Herr Präsident! Werte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist jetzt der letzte Tagesordnungspunkt, und ich habe Ihnen etwas Erfreuliches zu berichten.

Wenn wir in Zukunft innerhalb der EU verreisen, haben wir die Möglichkeit, mit unserem Rezept, das auf Elga gespeichert ist, in jeder Apotheke in einem EU-Land das Medikament zu bekommen. (Bundesrat Kofler [FPÖ/NÖ]: Ganz Europa liest mit!) – Moment! Es ist noch nicht ganz richtig, was ich hier sage, denn: Im Ausschuss habe ich gefragt: Wie viele EU-Länder sind denn da schon dabei? – Von 28 EU-Ländern haben diesen Beschluss, den wir heute hier fassen, bereits 15 vollzogen. Das heißt, wenn ihr jetzt in den Herbstferien nach Italien fahrt und ihr kommt drauf: Oh, ich brauche das Medikament, ich habe das nicht!, dann ist es in Italien leider nicht möglich, es zu bekommen – aber man könnte vielleicht nach Griechenland fahren, dort ist es bereits beschlossen. Das nur als kleine Anmerkung.

Bis Ende 2029 sollen alle 28 EU-Staaten dabei sein. Und neben diesem EU-Rezept gibt es noch die EU-Patientenkurzakte. Die finde ich ja noch wichtiger und interessanter, diese Regelung gilt jetzt so: Wenn bei uns Menschen, die in Österreich auf Urlaub sind oder jemanden besuchen, einen Unfall haben und in einem anderen Land gemeldet sind, das das schon beschlossen hat, dann können die bei uns rasch behandelt werden, weil die Ärzte, die Spitäler und sonstiges Gesundheitspersonal wissen, welche Erkrankungen, Vorerkrankungen der vor ihnen liegende verletzte Patient eventuell hat.

Deswegen befürworte ich diese zwei EU-Regelungen, das EU-Rezept und vor allem diese EU-Patientenkurzakte, weil sie Leben retten können.

Ich habe heute mit einem Mitarbeiter darüber gesprochen, und er hat gesagt: Du, mir ist es in Spanien so gegangen, da habe ich ein Medikament gebraucht, ich habe das denen nicht ausdeutschen können. Ich weiß zwar nicht, was sie mir in der Apotheke gegeben haben, aber ich bin nicht daran gestorben. – Gut ist das, wenn das in Zukunft möglich ist, dass man mit dieser Elga-Karte darauf zugreifen kann.

Jetzt ganz kurz zu Frau Kollegin Theuermann: Da war wieder etwas nicht richtig. Wir waren ja beide, glaube ich, im selben Ausschuss, oder waren Sie in einem anderen? Ich war im Gesundheitsausschuss. (Bundesrätin Miesenberger [ÖVP/OÖ]: Sie ist sogar die Frau Vorsitzende!) – Ah ja, genau, also da waren wir ja im selben Ausschuss. In diesem Gesundheitsausschuss hat man uns gesagt, man muss sich selber anmelden, das geht nicht automatisch. – Haben Sie das auch gehört? (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: 2029 ist die Opt-in-Geschichte aus! Also was ist dann, Frau Kollegin?) – Das sehen wir noch. (Lebhafte Heiterkeit des Bundesrates Spanring [FPÖ/NÖ].) – Na, ich bin mit meinem Satz noch nicht fertig, Herr Spanring, nicht gleich lachen! Zuerst einmal fertig zuhören, dann lachen oder sagen: Aha, habe ich nicht gewusst. Auch das ist möglich. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ich habe es eh gewusst!)

Nein, das, was wir gehört haben, ist, dass das bis dahin erst richtig neu verhandelt wird und dann diese letzten Hürden beseitigt werden. Aber jetzt ist es so, dass man sich anmelden muss, wenn man das auf der Karte haben möchte.

Zum Datenschutz: Jeder ist seines Glückes der Unglückes Schmied. Ich würde es natürlich machen, weil ich darauf vertraue, dass die Daten in unserem Europa gut geschützt sind. Und wir können auch – das haben wir auch im Ausschuss gehört – jederzeit auf unsere Karte draufschauen, dann wissen wir, wer eventuell Zugriff auf unsere Daten hat. Das ist alles gespeichert.

Deswegen sage ich Danke. Ich finde, das ist lobenswert, und wir sollten einfach innerhalb von Europa gesund über die Runden kommen, und wenn was Gröberes passiert, dann können wir raschest Hilfe bekommen, weil die Ärzte und die Spitäler wissen, welche Vorerkrankungen oder sonstigen Krankheiten wir haben. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Himmer [ÖVP/W].)

22.37

Vizepräsident Günther Ruprecht: Vielen Dank, Frau Kollegin. 

Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Bundesratskollege Werner Gradwohl. – Ich erteile es dir.

RN/159

22.38

Bundesrat Werner Gradwohl (FPÖ, Steiermark): Danke, Herr Vizepräsident! Werte Frau Staatssekretärin! Werte Bundesräte, Bundesrätinnen sowie geschätzte Österreicher und Österreicherinnen! (Beifall der Bundesrätin Kittl [Grüne/W]. Bundesrat Thoma [ÖVP/Vbg.]: Sie lernen ja! – Ruf bei der ÖVP: Bravo!) Heute sprechen wir über etwas, das uns alle betrifft: über das, was in Zukunft mit unseren Gesundheitsdaten geschieht. 

Auf den ersten Blick klingt das alles nach Fortschritt, nach Digitalisierung, nach europäischer Zusammenarbeit, aber wer genauer hinsieht, erkennt, hier geht es um weit mehr: Es geht um Vertrauen, um Freiheit und um das Recht auf Privatsphäre. 

Wenn eine zentrale Stelle geschaffen wird, die als Kontaktstelle für digitale Gesundheit den EU-weiten Austausch von Patientendaten ermöglichen soll, dann müssen wir uns fragen: Wer kontrolliert den Zugriff? (Beifall bei der FPÖ.) Wer schützt die sensibelsten Informationen unseres Lebens? Und vor allem: Wer trägt die Verantwortung, wenn etwas schiefgeht?

Gesundheitsdaten sind kein Verwaltungsthema, sie sind das Herzstück der menschlichen Intimsphäre. Jede Diagnose, jede Therapie, jedes Rezept erzählt ein Stück unserer Geschichte, etwas, das uns zutiefst persönlich betrifft. Diese Daten dürfen niemals zu einem Spielball internationaler Strukturen werden. 

Die Idee, dass Patientinnen und Patienten im Ausland schneller Hilfe bekommen, klingt natürlich sinnvoll, aber das darf nicht dazu führen, dass wir unsere nationale Souveränität über Bord werden. Sobald Daten nämlich über EU-Schnittstellen fließen, hängt ihre Sicherheit nicht mehr allein von unserem Land ab, sondern auch von Systemen, die wir nicht kontrollieren können. Wir haben in den letzten Jahren erlebt, wie verletzlich digitale Systeme sind – Cyberangriffe auf Krankenhäuser, auf Ministerien, auf sensible Infrastrukturen, all das ist Realität. (Beifall bei der FPÖ.)

Nationale Gesundheitsarchive sollen nun dennoch an europäische Plattformen angeschlossen werden, was ein enormes Risiko darstellt. Wir müssen uns entscheiden, welchen Weg wir gehen wollen. Wollen wir den Weg der zentralen Datensammelstellen, die alles über jeden wissen, oder wollen wir den Weg der Eigenverantwortung, der Freiheit und des Datenschutzes? Es ist nicht fortschrittlich, wenn Bürgerinnen und Bürger das Gefühl haben, die Kontrolle über ihre persönlichen Informationen zu verlieren. (Beifall bei der FPÖ.)

Fortschritt bedeutet, Technologie so einzusetzen, dass sie dem Menschen dient, und nicht umgekehrt. Deshalb brauchen wir ein System, das auf Vertrauen, auf Freiwilligkeit und auf klaren Grenzen beim Datenaustausch basiert. Wir müssen das Vertrauen der Bevölkerung schützen. Ein System, das Transparenz verlangt, darf selbst nichts im Dunkeln lassen. Deshalb braucht es klare Regeln, parlamentarische Kontrolle und eine echte Opt-out-Möglichkeit für alle, die ihre Daten nicht europaweit teilen wollen. Niemand soll gezwungen sein, seine intimsten Informationen in eine europäische Datenwolke zu laden. Freiheit bedeutet, Nein sagen zu dürfen, und dieses Nein muss respektiert werden, ohne Druck, ohne Nachteil, ohne Misstrauen. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, Sie dürfen nicht sehenden Auges in eine Zukunft gehen, in der der Mensch transparent wird, in der die Computerprogramme mehr über uns wissen als unsere Ärzte. Gesundheit bedeutet Vertrauen, und dieses Vertrauen dürfen wir nicht leichtfertig aufs Spiel setzen. Deshalb sage ich klar: Unsere Gesundheitsdaten gehören uns. Sie gehören nicht anonymisierten Plattformen, nicht automatisierten Systemen, sie gehören den Menschen, denen sie entspringen, den Patienten und Patientinnen, den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

22.43

Vizepräsident Günther Ruprecht: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Johanna Miesenberger. Ich erteile es ihr. 

RN/160

22.43

Bundesrätin Johanna Miesenberger (ÖVP, Oberösterreich): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher, die Sie möglicherweise noch vor den Bildschirmen diese Debatte mitverfolgen! Krankheit macht nicht Halt an Staatsgrenzen und fragt auch nicht nach Pässen oder nach Formularen. Wenn wir unseren Bürgerinnen und Bürgern die beste Gesundheitsversorgung garantieren wollen, müssen wir über Grenzen hinweg denken und auch danach handeln. Darum stehen heute das EU-Rezept und die EU-Patientenakte auf unserer Tagesordnung. Das ist nicht Bürokratie, sondern das sind konkrete Schritte, die für Sicherheit, Vertrauen und Fortschritt sorgen. 

Es geht dabei um mehr als um eine technische Umsetzung, es geht darum, dass jede Patientin, jeder Patient im Ernstfall die Informationen und die Medikamente bekommt, die Leben retten können. Wir als Bundesregierung, aber auch als Österreichische Volkspartei stehen für ein Europa, das schützt und verbindet. Gerade im Gesundheitswesen zeigt sich, wie eng wir miteinander verbunden sind, denn die weltweite Pandemie hat uns deutlich vor Augen geführt: Gesundheit kennt keine Grenzen. Kann beispielsweise eine Tirolerin ihr Rezept in Griechenland im Urlaub einlösen oder ein Notarzt in Kroatien im Ernstfall auf die relevanten Informationen eines österreichischen Patienten zugreifen, dann ist das kein Sicherheitsrisiko, sondern dann bedeutet das echte Sicherheit im Alltag der Menschen. (Beifall bei der ÖVP, bei Bundesrät:innen der SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].) Das EU-Rezept und die EU-Patientenakte schaffen ein gemeinsames Europa, das konkret spürbar, modern, sicher und bürgernah ist. 

Und natürlich ist es wieder einmal die FPÖ, die hier dagegenstimmt, die dagegen ist. Die FPÖ träumt wieder einmal von einer Festung Österreich. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Zumindest wissen wir, dass Informationen im Netz sind!) Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ, eine Festung mag stark klingen, aber in Wahrheit bedeutet sie Stillstand und Rückschritt. (Beifall bei der ÖVP, bei Bundesrät:innen der SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].) Sie schließt nämlich Menschen aus, sie erschwert das Leben jener, die in Europa leben, arbeiten oder reisen, und sie gefährdet Patientinnen und Patienten, die im Notfall schnelle Hilfe brauchen. – Das ist die Wahrheit. Wer Grenzen in der Medizin errichtet, gefährdet die eigenen Bürgerinnen und Bürger. Daher stehen wir für Zusammenarbeit statt Abschottung, für Vernunft statt Populismus und eben für Fortschritt mit Verantwortung. 

Es ist wichtig, zu sagen, dass der Datenschutz dabei keine Hürde darstellt, nein, er ist die Grundlage dieses Projekts. Das EU-Rezept und die EU-Patientenakte funktionieren eben nur, wenn die Menschen darauf vertrauen können, dass ihre Daten sicher sind. Jede Bürgerin und jeder Bürger bleibt Frau oder Herr über die eigenen Gesundheitsdaten. Es wird klar geregelt, wer diese einsehen darf und wofür sie verwendet werden dürfen. 

Nochmals – ich war auch im Gesundheitsausschuss dabei –: Bis 2029 gibt es eine Opt-in-Möglichkeit, und der Experte hat uns auch darüber informiert, dass es ab 2029 eine Opt-out-Möglichkeit geben wird. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Wo steht das? Das steht nirgends!) Wir verbinden Digitalisierung mit Verantwortung und zeigen, dass Datenschutz und Innovation kein Widerspruch sind, sondern gemeinsam für Fortschritt sorgen. 

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, der Nutzen ist offensichtlich. Mit der EU-Patientenakte können Ärztinnen und Ärzte europaweit – wie von der Vorrednerin schon angesprochen, in derzeit 15 Mitgliedstaaten – auf relevante Informationen über Medikationspläne, über vorhandene Allergien oder eben über Vorerkrankungen zugreifen. Das hat den Vorteil, dass Fehlbehandlungen verhindert werden, man sich Doppeluntersuchungen erspart und Leben gerettet werden kann. Daher wird mit dem EU-Rezept die Medikamentenversorgung einfacher und sicherer. Ein Rezept, das in Wien ausgestellt wird, kann eben zum Beispiel auch in Prag eingelöst werden. Das bedeutet für Pendlerinnen und Pendler, für Studierende oder auch für Urlauber im Ausland eine enorme Erleichterung. Die Menschen erleben dadurch, dass Digitalisierung konkret hilft und Europa im Alltag auch funktioniert. 

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ! Österreich wird deswegen nicht schwächer, wenn wir europäisch denken, im Gegenteil, wir werden handlungsfähiger, sicherer und moderner. Wer Mauern fordert, schwächt die Rechte der eigenen Bevölkerung und verhindert, dass die Österreicherinnen und Österreicher die Vorteile eines modernen europäischen Gesundheitssystems nutzen können. Kooperation ist kein Risiko, sie ist Ausdruck von Stärke. Wir gestalten Europa mit, geleitet von Verantwortung und vom gesunden Hausverstand. 

Das EU-Rezept und die EU-Patientenakte sind keine fernen Zukunftsprojekte mehr, sondern ab heute konkrete Schritte zu mehr Service, mehr Sicherheit und mehr Effizienz. Wir zeigen damit, dass Österreich in Europa gestaltend und nicht blockierend auftritt. Wer eine Festung fordert, predigt Stillstand. Wer zustimmt, ermöglicht Fortschritt. 

Mein abschließender Appell an Sie, geschätzte Kolleginnen und Kollegen: Lassen wir uns nicht von Angst, Verunsicherung und Populismus leiten, so wie es von der FPÖ ausgeht, sondern von Vernunft, Verantwortung und Vertrauen! Ja für ein sicheres, modernes europäisches Gesundheitswesen, das den Menschen dient und das uns in Österreich stärkt. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP, bei Bundesrät:innen der SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

22.49

Vizepräsident Günther Ruprecht: Vielen Dank, Frau Kollegin. 

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau MMag.Elisabeth Kittl. – Frau Bundesrätin, ich erteile dir das Wort. 

RN/161

22.50

Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Vielen Dank, lieber Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Liebe Zuseher:innen vor den Bildschirmen! Zu allererst möchte ich darauf eingehen, dass Einrichtungen für Menschen mit Behinderung nicht mehr per definitionem eine Pflegeeinrichtung sind und daher nicht mehr mit Elga verbunden werden – das ist nämlich auch Teil dieser Gesetzesnovelle. 

Das ist einerseits sehr zu begrüßen, weil wir uns von der Medizinisierung von Menschen mit Behinderung verabschieden, denn Pflege hat natürlich immer einen stark medizinischen Blick. Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sind aber keine bloßen Pflegeeinrichtungen, sondern solche mit multiprofessionellem, teilhabeorientiertem Fokus. Ein sogenanntes soziales Modell sollte im Umgang mit Menschen mit Behinderung Standard sein. Behinderung darf nämlich kein Problem der behinderten Person sein, sondern es geht darum, gesellschaftliche Barrieren abzubauen und Teilhabe zu ermöglichen. 

In der Pflegepraxis bedeutet das, dass die Aufgabe darin besteht, Menschen zu befähigen, ein so gut wie möglich selbstbestimmtes Leben zu führen, indem Barrieren wie unzugängliche Räume, aber vor allem auch Vorurteile abgebaut werden. Es geht darum, die Person mit Behinderung als gleichberechtigten Teil der Gesellschaft zu sehen, die individuelle Unterstützung und eine bedarfsgerechte Assistenz benötigt. 

Andererseits werden Personen in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen natürlich auch älter, und dann steht sehr wohl die Pflege im Vordergrund, also bräuchte es im Endeffekt eine differenzierte Herangehensweise je nach Behinderungseinrichtung. Digitale Instrumente sollten das auch möglich machen. Wir beziehungsweise die Behinderteneinrichtungen warten darauf. 

Nun zum Thema EU-Rezept und EU-Krankenkurzakt: Überall in Europa zum Arzt gehen zu können oder ein Rezept einlösen zu können, sollte heute eigentlich schon lange möglich sein. Jedenfalls begrüßen wir es, denn es steht natürlich dafür, wofür die Europäische Union geschaffen wurde, nämlich Menschen zu verbinden und Grenzen zwischen den europäischen Mitgliedstaaten niederzureißen, auch digitale Grenzen. Unsere E-Card hat also die Chance, für die gesundheitliche Versorgungssicherheit für alle Unionsbürger:innen zur EU-Card zu werden. 

Das heute zu beschließende Gesetz ermöglicht es, einerseits Rezepte in der gesamten EU einzulösen, andererseits können in einem ersten Schritt österreichische Gesundheitseinrichtungen Gesundheitskurzakte von nicht österreichischen EU-Bürger:innen abrufen. Umgekehrt aber noch nicht: Österreichische Patient:innenkurzakte können im EU-Ausland noch nicht abgerufen werden.

Trotzdem aber ist es natürlich wichtig, dass die nationale Kontaktstelle für digitale Gesundheit für die höchsten Sicherheitsstandards garantiert. Wenn Gesundheitsdaten die Grenze überschreiten, ist es natürlich auch wichtig, dass wir darauf vertrauen können, dass unsere Daten in unserer Obhut bleiben und nur von den Apotheken, dem Spital oder dem Arzt, zu dem wir gehen, zu unserem Nutzen verwendet werden. 

Und ja, jegliche Fremdnutzung muss sichergestellt unterbunden werden und es muss nachvollziehbar sein, wer auf unsere Daten zugreift. Laut Mitarbeiter des Ministeriums im Ausschuss soll aber jede Abfrage und jeder Zugriff protokolliert werden. Die Kollegin von der Regierungspartei NEOS, Frau Deutsch, wird das danach, glaube ich, noch ein bisschen genauer erklären, es wird auch eine Opt-in- und eine Opt-out-Möglichkeit geben – das sind wichtige datenschutzrechtliche Optionen.

Zu warnen und zu schauen, wo es hakt, wo Gesetzesvorschläge verbesserungswürdig sind und auf etwas vergessen wurde, ist eine wichtige Aufgabe der Opposition. Stichwort vergessen: Die Umsetzung der wichtigen EU-Cybersicherheitsrichtlinie NIS2 ist schon seit mehr als einem Jahr überfällig. Erfolgreiche Cyberangriffe gehören fast schon zu unserem Alltag, selbst in Ministerien. Das können Hacker:innen sein, aber es können auch Staaten im Rahmen der hybriden Kriegsführung sein, und das darf nicht sein. 

NIS2 soll die kritische Infrastruktur noch besser schützen, und dazu gehören natürlich auch Gesundheitsdaten und Gesundheitseinrichtungen. Daher bringe ich hier im Bundesrat, damit Sie es ja nicht vergessen, sehr geehrte Kolleg:innen von den Regierungsparteien, folgenden Antrag ein: 

RN/161.1

Entschließungsantrag 

der Bundesrätinnen MMag. Elisabeth Kittl, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Cybersicherheits-Richtlinie NIS 2 unverzüglich umsetzen“

Der Bundesrat wolle beschließen: 

„Die österreichische Bundesregierung wird aufgefordert, die Richtlinie (EU) 2022/2555 über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union (NIS-2-Richtlinie) unverzüglich umzusetzen.“


Die Bundesregierung ist leider seit mehr als einem Jahr säumig, die Richtlinie umzusetzen, obwohl schon seit 2024 ein Gesetzentwurf vorliegt – aber hiervon haben wir leider noch nichts gesehen. 

Auch ein Vertragsverletzungsverfahren wurde von der EU eingeleitet. Daher bitte ich Sie: Ersparen Sie uns das Zahlen von Bußgeldern!, aber vor allem: Schützen Sie uns und unsere kritische Infrastruktur! – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

22.55

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

RN/161.2

TOP17 Unselbständiger Entschließungsantrag: Cybersicherheits-Richtlinie NIS 2 unverzüglich umsetzen von MMag. Elisabeth Kittl, BA

Vizepräsident Günther Ruprecht: Der von den Bundesrätinnen MMag. Elisabeth Kittl, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Cybersicherheits-Richtlinie NIS 2 unverzüglich umsetzen“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung. 

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag.Dr.in Julia Deutsch. Ich erteile es ihr. 

RN/162

22.56

Bundesrätin Mag. Dr. Julia Deutsch (NEOS, Wien): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen, last, but not least, würde ich sagen! Gesundheit kennt keine Grenzen, zukünftig auch in der digitalen Welt nicht mehr. Wir reden jetzt von dieser Novelle, mit der wir Österreich an den europäischen Gesundheitsdatenraum binden, zu einer sicheren Nutzung und Weitergabe von Gesundheitsdaten. Das klingt nach IT-Infrastruktur und das klingt nach Bürokratie, ist in Wahrheit aber eine Erleichterung im ganz normalen Alltag. 

Worüber sprechen wir? – Künftig können EU-weit Rezepte digital eingelöst werden, eben das sogenannte EU-Rezept, und mit der EU-Patientenkurzakte können Ärztinnen und Ärzte im europäischen Ausland mit ausdrücklicher Zustimmung der Patientinnen und Patienten auf die wichtigsten Gesundheitsdaten zugreifen wie auf Allergien, laufende Medikation oder aber auch Vorerkrankungen. 

Das klingt vielleicht im ersten Moment unspektakulär, aber es erleichtert die Behandlung enorm und kann im Ernstfall tatsächlich auch entscheidend sein. Dadurch ergibt sich weniger Bürokratie, weniger Doppeluntersuchungen, also noch mehr Effizienz, und weniger Risiko von Behandlungsfehlern. Damit das auch für alle ganz verständlich wird, werde ich das Ganze jetzt einfach auf ein paar Beispiele herunterbrechen: 

Eine Diabetikerin verbringt ihren Urlaub in Frankreich und verliert ihre Medikamentenschachtel. Sie kann künftig ihren Arzt oder ihre Ärztin anrufen und mit dem ausgestellten E-Rezept in der örtlichen Apotheke ihr Medikament holen. 

Ein Kärntner Pensionist, der in Kroatien urlaubt, braucht Nachschub für seine Herzmedikation: kein Papier, kein Fax, keine Sprachbarriere mehr. 

Oder: Eine Tirolerin wird in Spanien wegen eines internistischen Notfalls in die Notaufnahme gebracht. Das Ärzteteam sieht dank dieser Neuerung sofort, dass sie blutverdünnende Medikamente nimmt und es sieht auch, dass sie allergisch auf Penicillin und Novalgin ist. Das ist eine lebensrettende Information. Ich kann Ihnen sagen, was passieren kann, wenn man auf Novalgin allergisch ist: Das kann zwar nur selten vorkommen, aber es kann zu einer Symptomatik kommen, die lebensbedrohlich ist, weil man mit einer Agranulozytose, wie man das in der Fachsprache sagt, kein Immunsystem mehr hat. 

Diese Beispiele zeigen: Es geht nicht um die Technik, sondern es geht um die Sicherheit und es geht um die Qualität in der Versorgung. Persönliche Gesundheitsdaten sind sensibel, vollkommen klar, und darum bleibt die Entscheidung über deren Nutzung bei den Patientinnen und bei den Patienten. Wir reden von einem Opt-in-System: Die Teilnahme ist freiwillig, also wer ausdrücklich zustimmt, macht mit, und wer nicht mehr möchte, kann das auch jederzeit widerrufen. 

Die Verordnung schreibt übrigens kein bestimmtes Zustimmungsmodell vor, sie schafft nur den Rahmen, innerhalb dessen die Mitgliedstaaten ihre Datenschutzpraxis selbst gestalten. Österreich hat sich bewusst für ein freiwilliges Opt-in-System entschieden, weil niemand automatisch Teil des Systems werden soll, sondern nur jene, die das ausdrücklich möchten. Die EU greift nicht in nationale Entscheidungen ein, sondern sorgt für gemeinsame Sicherheits- und Qualitätsstandards, und wie die dann genau aussehen, entscheiden die Mitgliedstaaten. 

Mich ärgert schon ein bisschen, dass hier Zweifel gesät werden, weil wir damit den Menschen keinen Gefallen tun. Ich sage wirklich, dass das etwas ist, das jeden von uns im Urlaub treffen kann; für jeden von uns kann das, was wir hier gerade beschließen – oder hoffentlich beschließen –, lebensrettend oder zumindest gesundheitsfördernd sein. Vertrauen in digitale Gesundheit entsteht nicht durch Angst und Misstrauen, das wir in der Bevölkerung schaffen, sondern durch Transparenz und durch Wahlfreiheit, und die geben wir den Patientinnen und Patienten – oder der Bevölkerung – mit dem Opt-in-System.

Ich kann auch aus persönlicher Sicht nur nochmals unterstreichen, warum diese Novelle so wichtig ist: Im Gesundheitswesen erleben wir einfach täglich, wie entscheidend so eine Information ist. Zu wissen, welche Medikamente jemand nimmt, welche Allergien oder welche Vorerkrankungen jemand hat, macht so einen Unterschied dahin gehend, wie ich diesen Menschen dann behandeln kann und ob ich ihn gut, effizient und effektiv behandeln kann. Und es kann eben auch Leben retten. Das ist etwas – also mir fehlen eigentlich schon fast die Worte, dass wir darüber streiten müssen, denn das kann doch nur im Sinne der Bevölkerung sein. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

Deshalb hilft diese Novelle einfach, Abläufe zu vereinfachen, Doppelarbeit zu vermeiden und Ressourcen dort einzusetzen, wo sie gebraucht werden: bei den Menschen in Not. Damit ist sie ein Schritt in die Richtung eines modernen, eines vernetzten und eines europäischen Gesundheitswesens. Ich weiß, das verursacht bei Ihnen, bei der FPÖ, vielleicht wieder irgendwelche Albträume; es tut mir leid, wenn Sie heute schlecht schlafen. (Bundesrat Kofler [FPÖ/NÖ]: Ich schlafe super!) – Das freut mich.

Sie – also die Novelle, nicht der nicht vorhandene Albtraum (Heiterkeit bei der FPÖ) – sorgt dafür, dass die richtige Information zur richtigen Zeit am richtigen Ort verfügbar ist, egal ob in Wien, in Kopenhagen oder in Zagreb – wo auch immer innerhalb der EU. Sie tut das auf Grundlage von Freiwilligkeit und Vertrauen. Das ist die Digitalisierung, die das Leben erleichtert und die vielleicht auch Leben rettet.

Ich hoffe doch sehr, dass wir heute dafür Zustimmung erhalten. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

23.02

Vizepräsident Günther Ruprecht: In der Debatte zu Wort gemeldet hat sich Frau Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig. – Frau Staatssekretärin, Sie gelangen zu Wort.

RN/163

23.02

Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Ulrike Königsberger-Ludwig: Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren Bundesrätinnen und Bundesräte! Aufgrund der späten Stunde in aller Kürze ein paar Worte zu diesem aus meiner Sicht sehr wichtigen Gesundheitstelematikgesetz: Ich finde, dass die Debatte, die wir jetzt geführt haben, sehr gut aufzeigt, dass es enorm wichtig ist, dass wir uns gemeinsam über die Digitalisierung im Gesundheitswesen unterhalten. 

Es geht dabei natürlich vor allem darum, dass man hinschaut, dass man aufklärt, dass man diskutiert und dass man bei dieser Diskussion auch den Nutzen für die Patientinnen und die Patienten hervorhebt. Auf der einen Seite gibt es den individuellen Nutzen und auf der anderen Seite muss man natürlich auch über den Nutzen für die Gesundheitspolitik, für die Gesundheitsplanung, für die Gesundheitsförderungsprogramme oder auch für die Steigerung der Gesundheitskompetenz der Menschen sprechen.

Ja, ich finde auch – die Kollegen von der Freiheitlichen Partei haben es gesagt –, es geht da natürlich ganz viel um Vertrauen. Es geht um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in das System, es geht aber vor allem auch, wie von den Kolleg:innen von der SPÖ, der ÖVP, den NEOS und den Grünen angesprochen, um die Datensicherheit, weil es bei den Gesundheitsdaten natürlich um sehr sensible Daten geht. Es geht um die sensibelsten Daten eines Menschen überhaupt, und deswegen werden wir auch garantieren, dass es gute Datenschutzsicherungsmöglichkeiten gibt.

Die DSGVO ist natürlich anzuwenden. Gerade im Bereich der Gesundheit – das wissen wir – sind die Vorschriften ganz besonders hoch, und die werden bei diesem Gesundheitstelematikgesetz, das wir heute beschließen, und bei diesen zwei so wichtigen Akten – also bei den Medikamenten und auch bei der Gesundheitsakte – natürlich angewendet. Das möchte ich wirklich vorausschicken, weil es darum geht, dass man den Menschen die Angst nimmt, dass man den Menschen Vertrauen gibt.

Es geht tatsächlich um eine moderne Weiterentwicklung des Gesundheitswesens; es geht um eine Weiterentwicklung der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Es geht natürlich um Patient:innensicherheit, es geht um Versorgungskontinuität, und das auch über Grenzen hinweg. (Beifall bei der SPÖ.)

Es wurde ja schon viel gesagt: Wir schaffen heute mit dieser wichtigen Novelle eine Grundlage für den ersten Schritt zur europäischen digitalen Gesundheitsversorgung. Ich glaube schon, dass das enorm wichtig ist. Wir bereiten Österreich damit auf diesen digitalen Gesundheitsraum in Europa vor, und wir holen damit auch Fördermittel ab: Es gibt 2,8 Millionen Euro, die wir damit abholen werden. Darum ist es auch wichtig, dass wir diese Novelle heute beschließen.

Ich bin auch davon überzeugt, dass wir – wie ich schon gesagt habe – mit dem EU-Rezept zu einer modernen vernetzten Gesundheitsversorgung beitragen werden. Es geht tatsächlich darum, dass die Menschen einen erleichterten Zugang zu für sie notwendigen Arzneimitteln erhalten werden, und das über die EU-Grenzen hinweg. Ich glaube schon, dass sehr gut herausgearbeitet wurde, dass das für die Menschen einen unglaublichen Nutzen, einen unglaublichen Mehrwert hat, weil Menschen einfach mobiler sind. 

Wir wissen, dass Menschen reisen, wir wissen, dass Menschen in anderen Ländern arbeiten, dass sie auch in anderen Ländern leben, und deswegen ist es wichtig, dass das so wichtige Medikament für die individuelle Betreuung und für die Gesundheitsversorgung auch über EU-Grenzen hinweg leicht zugänglich gemacht wird. Das schaffen Sie heute mit diesem Beschluss zum EU-Rezept. Ich bin deswegen davon überzeugt, dass das auch die Behandlungskontinuität für Patientinnen und Patienten garantiert und dass natürlich auch, wie ich schon gesagt habe, die Patient:innensicherheit enorm steigen wird. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

Was vielleicht noch zu wenig angesprochen wurde: Es ist tatsächlich auch so, dass mit diesem EU-Rezept verhindert wird, dass Patientinnen und Patienten, wenn sie auf Urlaub sind, wichtige Therapien unterbrechen müssen. Das ist ein unglaublicher Mehrwert für die Menschen, wenn sie im Ausland sind, wenn sie auf Urlaub sind, auch wegen dieser Mobilität, die Menschen an den Tag legen.

Ich möchte auch noch einmal betonen, weil man das, glaube ich, nicht oft genug sagen kann, um den Menschen die Angst zu nehmen: Es ist wirklich und tatsächlich freiwillig; es ist eine Opt-in-Möglichkeit. Das heißt, man muss ausdrücklich zustimmen, um diesen Rahmen des EU-Rezepts nützen zu können. Ich möchte da wirklich auch an die Abgeordneten der FPÖ appellieren: Helfen Sie uns doch, das Vertrauen zu gewinnen, und schüren Sie nicht Ängste, indem Sie sagen, dass man automatisch drinnen ist! Das stimmt einfach nicht. Es ist eine Opt-in-Möglichkeit, und auch nach 2029 wird es eine Opt-out-Möglichkeit geben.

Ich habe es schon gesagt: Es wird die höchsten Sicherheitsbedingungen und die höchsten Schutzeinrichtungen geben, um diese sensiblen Daten nicht irgendwo an den Datenhighway zu verlieren. Ich glaube, das wollen wir alle nicht. Es geht um einen Nutzen für die Patientinnen und Patienten.

Ich möchte auch sagen: Gesundheit endet nicht an den Grenzen, und deswegen ist es wichtig, dass wir heute dieses EU-Rezept gemeinsam beschließen. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

Bei der Patient:innenkurzakte möchte ich vielleicht wirklich nur darauf eingehen, dass es da vor allem darum geht, dass Ärztinnen und Ärzte einen möglichst schnellen Zugriff auf Gesundheitsdaten von Bürgerinnen und Bürgern haben. Da geht es einfach darum, dass man Kontinuität in einen Behandlungsverlauf hineinbringt. Das ist ganz wichtig bei Allergien, das ist ganz wichtig bei Therapien, die fortgesetzt werden müssen. Wenn man diese Patient:innenakte tatsächlich umsetzt, dann ist es so, dass Ärztinnen und Ärzte einen wirklich ganz, ganz raschen Zugriff haben. Man kann damit Fehler und Fehlbehandlungen hintanstellen. Das ist einfach total wichtig. Es ist so, dass Ärztinnen und Ärzte aufgrund dieser Patient:innenkurzakte auch schnellere und bessere Entscheidungen treffen können, und das ist wirklich ein enormer Nutzen für die Patientinnen und Patienten.

Ich möchte zum Abschluss wirklich betonen, dass dieses Gesundheitstelematikgesetz kein abstraktes Projekt ist. Es ist ein Projekt, das den Bürgerinnen und Bürgern dient, und wir werden garantieren, dass wir die Digitalisierung – und das ist mir auch wichtig, zu betonen – so einsetzen, dass sie den Menschen dient. Wir werden natürlich immer danach trachten, dass die Digitalisierung in der Gesundheit, in der Medizin nicht den Menschen ersetzt, sondern den Menschen gut ergänzt. Ich glaube, wir sind alle einer Meinung, dass die Digitalisierung auch in der Medizin einen großen Mehrwert haben kann.

Deswegen: Danke schön, wenn Sie heute dieses wichtige Gesundheitstelematikgesetz beschließen! Ich glaube, wir gehen damit wirklich einen großen Schritt in Richtung eines grenzenloseren Europas in der Gesundheitsversorgung. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

23.09

Vizepräsident Günther Ruprecht: Vielen Dank, Frau Staatssekretärin.

Weitere Wortmeldungen dazu liegen mir nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist somit geschlossen.

RN/164

Abstimmung

Vizepräsident Günther Ruprecht: Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.

RN/164.1

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

RN/164.2

Es liegt ein Antrag der Bundesrätinnen MMag.a Elisabeth Kittl, BA, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Cybersicherheits-Richtlinie NIS 2 unverzüglich umsetzen“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschließungsantrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist somit abgelehnt.