RN/163

23.02

Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Ulrike Königsberger-Ludwig: Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren Bundesrätinnen und Bundesräte! Aufgrund der späten Stunde in aller Kürze ein paar Worte zu diesem aus meiner Sicht sehr wichtigen Gesundheitstelematikgesetz: Ich finde, dass die Debatte, die wir jetzt geführt haben, sehr gut aufzeigt, dass es enorm wichtig ist, dass wir uns gemeinsam über die Digitalisierung im Gesundheitswesen unterhalten. 

Es geht dabei natürlich vor allem darum, dass man hinschaut, dass man aufklärt, dass man diskutiert und dass man bei dieser Diskussion auch den Nutzen für die Patientinnen und die Patienten hervorhebt. Auf der einen Seite gibt es den individuellen Nutzen und auf der anderen Seite muss man natürlich auch über den Nutzen für die Gesundheitspolitik, für die Gesundheitsplanung, für die Gesundheitsförderungsprogramme oder auch für die Steigerung der Gesundheitskompetenz der Menschen sprechen.

Ja, ich finde auch – die Kollegen von der Freiheitlichen Partei haben es gesagt –, es geht da natürlich ganz viel um Vertrauen. Es geht um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in das System, es geht aber vor allem auch, wie von den Kolleg:innen von der SPÖ, der ÖVP, den NEOS und den Grünen angesprochen, um die Datensicherheit, weil es bei den Gesundheitsdaten natürlich um sehr sensible Daten geht. Es geht um die sensibelsten Daten eines Menschen überhaupt, und deswegen werden wir auch garantieren, dass es gute Datenschutzsicherungsmöglichkeiten gibt.

Die DSGVO ist natürlich anzuwenden. Gerade im Bereich der Gesundheit – das wissen wir – sind die Vorschriften ganz besonders hoch, und die werden bei diesem Gesundheitstelematikgesetz, das wir heute beschließen, und bei diesen zwei so wichtigen Akten – also bei den Medikamenten und auch bei der Gesundheitsakte – natürlich angewendet. Das möchte ich wirklich vorausschicken, weil es darum geht, dass man den Menschen die Angst nimmt, dass man den Menschen Vertrauen gibt.

Es geht tatsächlich um eine moderne Weiterentwicklung des Gesundheitswesens; es geht um eine Weiterentwicklung der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Es geht natürlich um Patient:innensicherheit, es geht um Versorgungskontinuität, und das auch über Grenzen hinweg. (Beifall bei der SPÖ.)

Es wurde ja schon viel gesagt: Wir schaffen heute mit dieser wichtigen Novelle eine Grundlage für den ersten Schritt zur europäischen digitalen Gesundheitsversorgung. Ich glaube schon, dass das enorm wichtig ist. Wir bereiten Österreich damit auf diesen digitalen Gesundheitsraum in Europa vor, und wir holen damit auch Fördermittel ab: Es gibt 2,8 Millionen Euro, die wir damit abholen werden. Darum ist es auch wichtig, dass wir diese Novelle heute beschließen.

Ich bin auch davon überzeugt, dass wir – wie ich schon gesagt habe – mit dem EU-Rezept zu einer modernen vernetzten Gesundheitsversorgung beitragen werden. Es geht tatsächlich darum, dass die Menschen einen erleichterten Zugang zu für sie notwendigen Arzneimitteln erhalten werden, und das über die EU-Grenzen hinweg. Ich glaube schon, dass sehr gut herausgearbeitet wurde, dass das für die Menschen einen unglaublichen Nutzen, einen unglaublichen Mehrwert hat, weil Menschen einfach mobiler sind. 

Wir wissen, dass Menschen reisen, wir wissen, dass Menschen in anderen Ländern arbeiten, dass sie auch in anderen Ländern leben, und deswegen ist es wichtig, dass das so wichtige Medikament für die individuelle Betreuung und für die Gesundheitsversorgung auch über EU-Grenzen hinweg leicht zugänglich gemacht wird. Das schaffen Sie heute mit diesem Beschluss zum EU-Rezept. Ich bin deswegen davon überzeugt, dass das auch die Behandlungskontinuität für Patientinnen und Patienten garantiert und dass natürlich auch, wie ich schon gesagt habe, die Patient:innensicherheit enorm steigen wird. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

Was vielleicht noch zu wenig angesprochen wurde: Es ist tatsächlich auch so, dass mit diesem EU-Rezept verhindert wird, dass Patientinnen und Patienten, wenn sie auf Urlaub sind, wichtige Therapien unterbrechen müssen. Das ist ein unglaublicher Mehrwert für die Menschen, wenn sie im Ausland sind, wenn sie auf Urlaub sind, auch wegen dieser Mobilität, die Menschen an den Tag legen.

Ich möchte auch noch einmal betonen, weil man das, glaube ich, nicht oft genug sagen kann, um den Menschen die Angst zu nehmen: Es ist wirklich und tatsächlich freiwillig; es ist eine Opt-in-Möglichkeit. Das heißt, man muss ausdrücklich zustimmen, um diesen Rahmen des EU-Rezepts nützen zu können. Ich möchte da wirklich auch an die Abgeordneten der FPÖ appellieren: Helfen Sie uns doch, das Vertrauen zu gewinnen, und schüren Sie nicht Ängste, indem Sie sagen, dass man automatisch drinnen ist! Das stimmt einfach nicht. Es ist eine Opt-in-Möglichkeit, und auch nach 2029 wird es eine Opt-out-Möglichkeit geben.

Ich habe es schon gesagt: Es wird die höchsten Sicherheitsbedingungen und die höchsten Schutzeinrichtungen geben, um diese sensiblen Daten nicht irgendwo an den Datenhighway zu verlieren. Ich glaube, das wollen wir alle nicht. Es geht um einen Nutzen für die Patientinnen und Patienten.

Ich möchte auch sagen: Gesundheit endet nicht an den Grenzen, und deswegen ist es wichtig, dass wir heute dieses EU-Rezept gemeinsam beschließen. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

Bei der Patient:innenkurzakte möchte ich vielleicht wirklich nur darauf eingehen, dass es da vor allem darum geht, dass Ärztinnen und Ärzte einen möglichst schnellen Zugriff auf Gesundheitsdaten von Bürgerinnen und Bürgern haben. Da geht es einfach darum, dass man Kontinuität in einen Behandlungsverlauf hineinbringt. Das ist ganz wichtig bei Allergien, das ist ganz wichtig bei Therapien, die fortgesetzt werden müssen. Wenn man diese Patient:innenakte tatsächlich umsetzt, dann ist es so, dass Ärztinnen und Ärzte einen wirklich ganz, ganz raschen Zugriff haben. Man kann damit Fehler und Fehlbehandlungen hintanstellen. Das ist einfach total wichtig. Es ist so, dass Ärztinnen und Ärzte aufgrund dieser Patient:innenkurzakte auch schnellere und bessere Entscheidungen treffen können, und das ist wirklich ein enormer Nutzen für die Patientinnen und Patienten.

Ich möchte zum Abschluss wirklich betonen, dass dieses Gesundheitstelematikgesetz kein abstraktes Projekt ist. Es ist ein Projekt, das den Bürgerinnen und Bürgern dient, und wir werden garantieren, dass wir die Digitalisierung – und das ist mir auch wichtig, zu betonen – so einsetzen, dass sie den Menschen dient. Wir werden natürlich immer danach trachten, dass die Digitalisierung in der Gesundheit, in der Medizin nicht den Menschen ersetzt, sondern den Menschen gut ergänzt. Ich glaube, wir sind alle einer Meinung, dass die Digitalisierung auch in der Medizin einen großen Mehrwert haben kann.

Deswegen: Danke schön, wenn Sie heute dieses wichtige Gesundheitstelematikgesetz beschließen! Ich glaube, wir gehen damit wirklich einen großen Schritt in Richtung eines grenzenloseren Europas in der Gesundheitsversorgung. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

23.09

Vizepräsident Günther Ruprecht: Vielen Dank, Frau Staatssekretärin.

Weitere Wortmeldungen dazu liegen mir nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist somit geschlossen.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.