RN/167
23.11
Bundesrätin Mag. Daniela Gruber-Pruner (SPÖ, Wien): Danke. – Hohes Haus! Sehr geehrte Kolleg:innen! Schönen guten Abend an alle, die uns noch treu geblieben sind!
Der vorliegende Entschließungsantrag aus dem Kinderrechteausschuss ist ein Allparteienantrag. Ich bedanke mich ganz herzlich, dass es gelungen ist, dass wir diesen Antrag gemeinsam eingebracht haben und heute wahrscheinlich auch mit den Stimmen aller Fraktionen hier beschließen werden. Es zeigt, dass wir ein gemeinsames Thema haben oder uns ein Thema eint, nämlich der Schutz von Kindern – ich hoffe, der Schutz aller Kinder.
Kinder sind nicht nur manchmal einzelnen Erwachsenen ausgeliefert, die ihr Machtverhältnis ausnutzen, sondern die Geschichte zeigt uns leider immer wieder, dass es ganze Strukturen, ganze Systeme gibt, in denen Gewalt angewendet wird, in denen Kinder, statt Betreuung und Förderung genießen zu können, Erniedrigung, Demütigung, Missbrauch und Leid erfahren. Dass wir als Politik da einen Auftrag haben, hinzuschauen und zu reagieren, zeigt dieser Beschluss heute, den wir miteinander fassen werden.
Nun wissen wir allerdings als Länderkammer auch allzu gut, dass die Kinder- und Jugendhilfe, in deren Bereich dieses Thema fällt, weitgehend Länderkompetenz ist. Mir kommt vor – und die Expert:innen aus den Bundesländern, geben uns, wenn wir mit dem Kinderrechteausschuss auf Besuch in den Bundesländern sind und uns austauschen, das auch immer wieder mit –, dass in diesem Bereich mehr gemeinsame Bundeskompetenz gebraucht wird, es gemeinsame Standards bräuchte, eine gemeinsame Weiterentwicklung in der Kontrolle, in der Qualitätssicherung. Wir haben zum Glück auch in unserem Regierungsübereinkommen vereinbart, dass wir uns mit dieser Verländerung der Kinder- und Jugendhilfe vor einigen Jahren auseinandersetzen wollen, dass wir das evaluieren und weiterentwickeln wollen. Ich denke, es ist Zeit dafür.
Jedenfalls haben wir im Kinderrechteausschuss auch miteinander besprochen, dass wir, sobald die Ergebnisse der Untersuchungskommission vorliegen, die jetzt eingesetzt wurde, um diese Vorkommnisse in Kärnten zu untersuchen, uns neuerlich mit diesen Vorkommnissen und mit diesem Bericht, der entstehen wird, auseinandersetzen wollen, gar nicht darum, um mit dem Finger auf einen Träger zu zeigen, sondern um aus diesen furchtbaren Vorfällen bestmöglich zu lernen, die richtigen Ableitungen zu treffen, um weitere Vorfälle im Kinderschutz zu verhindern.
Ich möchte auch noch ganz aktuell berichten: Ich habe vor zwei Stunden eine E-Mail von der Leiterin, der Geschäftsführerin von SOS-Kinderdorf bekommen, die uns signalisiert, sie ist an einem Austausch mit dem Kinderrechteausschuss auf parlamentarischer Ebene sehr interessiert. Sie legen alles offen. Sie sind zu völliger Transparenz bereit, weil auch ihr Interesse ist, diese Dinge aufzubereiten. Ich denke, wir werden dieses Angebot in unserem Ausschuss auch aufgreifen.
In diesem Sinne: vielen herzlichen Dank, dass uns das heute gelingen wird. Ich finde, dieses Zeichen ist ein guter Abschluss für einen langen Bundesratstag. – Ich wünsche einen schönen Abend und gute Heimreise. (Allgemeiner Beifall.)
23.15
Vizepräsident Günther Ruprecht: Vielen Dank, Frau Kollegin, auch für dein Engagement.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.