RN/21

10.39

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher hier im Raum und vor den Bildschirmen! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es von den Vorrednern und vom Herrn Minister schon gehört: Das Gesetz hat sehr viele technische, rechtliche und sicherheitspolitische Dimensionen. Das wurde von meinen Vorrednern auch ausführlich ausgeführt. Aber manchmal ist es so, dass Zahlen und Paragrafen nicht annähernd so gut erklärt werden können wie an einem persönlichen Erlebnis, und das ist mir kürzlich passiert. 

Ich war bei der Buchhändlerin meines Vertrauens, es geht auf Weihnachten zu, und sie erzählte mir, ihr Sohn lebt in Oxford mit seiner Lebensgefährtin, die eine Menschenrechtsanwältin aus Südamerika ist, einen Daueraufenthaltstitel für Großbritannien hat und beruflich durch die halbe Welt reist.

Jedoch wird jede dieser Reisen in den Schengenraum für sie zu einem persönlichen Hindernislauf. Vor jedem Vortrag, vor jedem beruflichen Austausch im Schengenraum und sogar vor dem ganz banalen Wunsch, jetzt zu Weihnachten zur Familie an den Attersee zu reisen, steht ein Berg von Formularen, vergehen Wochen des Wartens, herrscht Unklarheit, ob der Antrag rechtzeitig bearbeitet wird. Und dann kommt die Challenge am Flughafen: Kommt man durch? Fehlt noch etwas? Wird ein kleiner formaler Fehler die ganze Reise verhindern? – Für sie und für viele Menschen wie sie fühlt sich das manchmal an, als würde man, um die Familie zu besuchen, durch ein Nadelöhr durchmüssen. 

Diese Erfahrung zeigt, wie wichtig es ist, europäische Regeln nicht nur technisch klug, sondern auch menschlich nachvollziehbar zu gestalten – und genau da setzen die neuen Systeme an. Sie sollen nämlich auch solche Situationen vermeiden, Reisen planbarer und transparenter und vor allem auch stressfreier machen.

Ich möchte mich jetzt hier auf jenen Aspekt des Gesetzes konzentrieren, der für Österreich besonders spürbar ist, nämlich den Bereich des Tourismus, wo es spürbar wird für Gäste, Betriebe, für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – die Kollegen, die vor mir gesprochen haben, haben den sicherheitspolitischen Aspekt ja sehr ausreichend beleuchtet. 

Visumbefreite Gäste, zum Beispiel aus Ländern wie Kanada, den USA oder Japan, beantragen künftig vor der Reise eine Onlinereisegenehmigung. Das bedeutet weniger Unsicherheiten und mehr Verlässlichkeit für alle Beteiligten, denn Probleme werden früh erkannt – und nicht so, wie ich es gerade gesagt habe, nämlich wenn man dann am Flughafen steht.

Es gibt zukünftig auch weniger Bürokratie für Saisonarbeitskräfte: Die Visumpflicht für visumbefreite Drittstaatsangehörige, die bis zu 90 Tage als Saisonarbeitskräfte arbeiten, entfällt. Das erleichtert auch den Betrieben, von jenen in den Skigebieten bis hin zu den Thermenhotels, die Personalplanung enorm. So können Arbeitskräfte zukünftig schneller eingesetzt werden und Abläufe werden klarer und auch unbürokratischer.

Das Ganze stärkt auch das Vertrauen in den Reiseverkehr – das wurde heute auch schon mehrfach gesagt –: Gefälschte Identitäten können tatsächlich schneller erkannt werden, und das schützt Gäste und auch Unternehmen gleichermaßen, sichert den Schengenraum und ist die Grundlage für einen grenzüberschreitenden Tourismus.

Um noch einmal auf die Flughäfen zu sprechen zu kommen: Schnellere Abfertigung, weniger Wartezeiten, reibungslosere Einreiseprozesse – das ist ein Vorteil für alle, die Österreich als Urlaubsland besuchen. Komfort und Sicherheit schließen einander so nicht mehr aus. Das Gesetz bringt viele technische Verbesserungen – das wurde schon gesagt –, aber vor allem bringt es aus meiner Perspektive auch sehr viele praktische Vorteile. 

Um die grüne Sicht noch einmal kurz zu beleuchten: Offenheit und Sicherheit gehören zusammen, und diese Novelle verbindet beides – modern, europäisch und praxistauglich. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP und SPÖ.)

10.43

Vizepräsident Günther Ruprecht: Vielen Dank, Frau Kollegin.

Weitere Wortmeldungen liegen mir dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist somit geschlossen.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.