RN/23
Beschluss des Nationalrates vom 19. November 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 geändert wird (249 d.B. und 270 d.B. sowie 11717/BR d.B.)
Vizepräsident Günther Ruprecht: Wir gelangen nun zum 2. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Sandra Lassnig. – Ich bitte um den Bericht, Frau Kollegin.
RN/24
Berichterstatterin Sandra Lassnig: Vielen Dank, Herr Vizepräsident. – Ich darf den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 19. November 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 geändert wird, bringen.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher komme ich gleich zur Antragstellung:
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. – Danke schön.
Vizepräsident Günther Ruprecht: Vielen Dank, Frau Kollegin.
Wir begrüßen in unserem Hohen Haus sehr herzlich unseren Staatssekretär Alexander Pröll. Herzlich willkommen, Herr Staatssekretär! (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Wir gehen nun in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Sebastian Stark. – Lieber Herr Kollege, ich erteile es dir.
RN/25
10.46
Bundesrat Sebastian Stark, BA MSc (ÖVP, Niederösterreich): Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich halte mich kurz – immerhin geht es ja auch um kurze Verfahren.
Es ist ein kleiner Schritt in der Gesetzgebung, aber ein großer Schritt für wichtige Infrastrukturprojekte: für den Bau von Wasserkraftwerken, den Schienenausbau, aber auch den notwendigen Straßenbau. Die notwendigen Verfahren werden schneller, einfacher, digitaler. Dem Labyrinth aus Akten, Fristen und Zuständigkeiten, das wir über Jahrzehnte mit Verordnungen und Gesetzen erbaut haben, stutzen wir die Hecken. Weniger Bürokratie, mehr Fortschritt – das schaffen wir mit schlauen Maßnahmen.
Mit dem Herabsetzen der Schwelle für Großverfahren auf 50 Beteiligte wird die Zugänglichkeit besser und die Anzahl dieser Großverfahren eindeutig größer. Das aktive Verfahrensmanagement in ebenjenen Verfahren schafft Struktur und Beschleunigung. Mit digitalen Kundmachungen im RIS werden sinnlose Veröffentlichungspflichten abgeschafft und Kosten reduziert. Mit klaren Fristen für Parteien, bis wann ihre Anbringen vorgebracht werden können, wird Klarheit geschaffen. Dadurch können verspätete Eingaben Verfahren nicht mehr verzögern, verzetteln oder verschleppen. Das Warten auf Zustellungen, das Warten auf Amtssachverständige hat ebenfalls ein Ende. Verwaltungsverfahren kennen nach diesem Beschluss keine Urlaubszeiten mehr.
Wir schaffen Tempo, ohne Rechtsschutz zu verlieren. So sieht modernes Verwaltungsrecht aus – für die Stärkung unserer Wettbewerbsfähigkeit. Dementsprechend ein großes Dankeschön, stellvertretend für die Wirtschaftstreibenden im Land, dass hier breite Einigkeit zu diesem Antrag herrscht. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ.)
10.47
Vizepräsident Günther Ruprecht: Danke, Herr Kollege.
Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Bundesratskollege Sandro Beer. – Lieber Herr Kollege, ich erteile es dir.
RN/26
10.48
Bundesrat Sandro Beer (SPÖ, Wien): Sehr geschätzter Herr Präsident! Sehr geschätzter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen und liebe Zuseherinnen und Zuseher hier im Saal und auch via Livestream! Unser Bundesratskollege hat schon ausgeführt, worum es bei diesem Tagesordnungspunkt geht, und ich möchte vielleicht ein bisschen näher in die Details einsteigen, denn wenn man sich die Novelle und auch deren Tragweite ansieht, dann muss man schon ein bisschen ins Detail gehen, um auch den praktischen Nutzen sichtbar zu machen.
Die Novelle stärkt die Handlungsfähigkeit unseres Staates, indem sie klare und verlässliche Rahmenbedingungen für wichtige Infrastrukturvorhaben schafft. Es geht darum, Projekte rechtzeitig voranzubringen, Verwaltungsverfahren so weiterzuentwickeln, dass sie effizient funktionieren und dabei – ganz wichtig! – die rechtsstaatlichen Prinzipien, die uns leiten, selbstverständlich gewahrt bleiben.
Die Änderung des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes, die AVG-Novelle, ist daher weit mehr als eine Anpassung von Paragrafen. Sie ist eine notwendige Weiterentwicklung und ein Stück Zukunftssicherung. Es ist wichtig, vorweg darauf zu blicken: Wofür brauchen wir diese Novelle? – Wir stehen in unserem Land vor gewaltigen Aufgaben. Der Umbau unseres Energiesystems, der Ausbau der Bahn- und Stromnetze, der Bau von Straßen, von Leitungen, von Anlagen, die den Wirtschaftsstandort stärken und die die Klimaziele erreichbar machen: All das braucht Planung, all das braucht Genehmigungen und – wir kennen es aus der Praxis – es braucht Zeit, oft zu viel Zeit. Verfahren, die über viele Jahre laufen, frustrieren nicht nur die Projektwerber, sie belasten auch die Bevölkerung und letztlich den Staat selbst.
Wenn wir uns die großen Aufgaben, die vor uns liegen – Energiewende, Klimaschutz und vor allem auch den Ausbau moderner Infrastruktur –, ansehen, dann gilt es auch, Verfahren zu modernisieren, die darüber entscheiden – genau das schafft diese AVG-Novelle.
Die wichtigsten Neuerungen kurz ausgeführt – der zentrale Schritt ist schnell beschrieben –: Großverfahren gelten künftig bereits ab 50 Beteiligten, bisher brauchte es 100. Warum ist das essenziell und wichtig? – Weil ab dieser Schwelle spezielle Regeln greifen, die die Verfahren strukturieren, beschleunigen und wesentlich einfacher gestalten – und vor allem digitaler machen. Viele Projekte lagen bisher knapp unter der bisherigen Grenze, jetzt geben wir den Behörden das Werkzeug, um für klare Linien zu sorgen.
Darüber hinaus enthält die Novelle mehrere Maßnahmen, die in Kombination eine echte Wirkung entfalten. Fristen für weitere Vorbringen können gleichzeitig mit der Ladung zur mündlichen Verhandlung gesetzt werden. Das bringt Klarheit, reduziert Wiederholschleifen und verhindert, dass ein Verfahren zerläuft.
Die Behörde kann für einzelne Teile einer Sache den Schluss des Ermittlungsverfahrens erklären. Das klingt ein bisschen technisch, hat aber eine enorme Wirkung, denn viele Verfahren scheitern nicht an der Komplexität des Ganzen, sondern an der Verzögerung von einzelnen Teilbereichen.
Die Ediktskundmachung – sprich: die öffentliche Kundmachung – wird reformiert und die Ediktalsperre – also das Veröffentlichungsverbot in Urlaubszeiten – fehlt. In einer digitalen Verwaltung ist es schlicht nicht mehr zeitgemäß, die Öffentlichkeit nur zu bestimmten Jahreszeiten zu informieren.
Schließlich wird der Einsatz von nicht amtlichen Sachverständigen wesentlich erleichtert. Das ist ganz entscheidend, denn der Engpass liegt oft nicht beim Verfahrensrecht, sondern bei der Verfügbarkeit von Fachwissen. Wenn wir schneller sein wollen, müssen wir Expertise dort einsetzen können, wo sie gebraucht wird. Diese Maßnahmen sind sehr präzise und detaillierte Schritte, die in der Praxis große Wirkung zeigen werden.
Warum ist diese Novelle auch kein Risiko für den Rechtsschutz? Das wurde schon kurz ausgeführt, es ist wichtig, hier auch klar auszusprechen: Diese Novelle kürzt weder Rechte noch Einspruchsfristen noch Parteienstellungen, sie verschiebt auch keine Verantwortlichkeiten, aber sie tut Folgendes: Abläufe klarer, digitaler und strukturierter gestalten. Rechtsschutz und schnelle Verfahren sind also kein Widerspruch. Im Gegenteil! Ein Verfahren, das sich über Jahre zieht, ist auch kein fairer Rechtsschutz; Rechtsschutz braucht Verlässlichkeit und Verlässlichkeit braucht auch hier Tempo. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
Ich darf in diesem Zusammenhang – damit man es greifen kann – ein paar wesentliche Beispiele bringen: Wenn große Infrastrukturprojekte, vom Windpark bis zur Bahntrasse, ein bis zwei Jahre früher fertiggestellt werden können, dann hat das enorme Auswirkungen: auf Energiepreise, auf Verkehrsbelastung, auf Versorgungssicherheit, auf Wettbewerbsfähigkeit, auf regionale Entwicklung und auch auf heute schon angesprochene Klimaziele. Verfahrensbeschleunigung ist daher nicht nur ein Verwaltungsdetail, sondern ein Standortfaktor, ein Gesellschaftsfaktor und ein Modernisierungsfaktor. Und sie ist ein wichtiger Beitrag, der verhindert, dass Debatten über Großprojekte zu jahrelangen Hängepartien werden, bei denen letztlich niemand gewinnt.
Es gibt natürlich einiges zu tun. (Bundesrätin Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.]: Das sag’ ich auch!) Die Novelle ist ein erster Schritt, aber sie ist mit Sicherheit nicht das Ende – da haben wir vielleicht ähnliche Tendenzen –: Digitale Verwaltungsplattformen auszubauen, ist natürlich auch ein Ziel für die Zukunft; Expertise schneller verfügbar zu machen, da sind die ersten Schritte eingeleitet worden. Wichtig ist auch für die Zukunft, Doppelgleisigkeiten zwischen Behörden und Gerichten zu reduzieren. Und vor allem ein wichtiger Punkt ist, die Bevölkerung früher und besser einzubinden, Partizipation auch möglich zu machen.
Geschätzte Damen und Herren! Werte Bundesräte, werte Bundesrätinnen! Die AVG-Novelle ist ein Beispiel dafür, wie man Verwaltung modernisieren kann, ohne Grundsätze aufzugeben. Sie ist ein Beispiel dafür, wie man Verfahren beschleunigen kann, ohne Rechte zu beschneiden. Und sie ist ein Beispiel dafür, wie Politik funktionieren kann, wenn man die Sachlichkeit in den Mittelpunkt stellt. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
10.55
Vizepräsident Günther Ruprecht: Vielen Dank, Herr Kollege.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Marlies Steiner-Wieser. – Ich erteile es dir, Frau Kollegin.
RN/27
10.55
Bundesrätin Marlies Steiner-Wieser (FPÖ, Salzburg): Vielen Dank, Herr Vizepräsident! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Durch die Änderung dieses Gesetzes sollen folgende Ziele erreicht werden: Verfahrensbeschleunigung, eine Verfahrensstrukturierung und eine Kostensenkung der Verfahren. Diese Reform dient dazu, die Abwicklung und die Durchführung von Großverfahren zu verbessern. Wir haben nämlich schon leider in der Vergangenheit des Öfteren miterleben müssen, dass gerade für Österreich wichtige öffentliche Investitionsprojekte aufgrund viel zu langer Verfahrensdauern erst mit viel zu großer und erheblicher Zeitverzögerung umgesetzt werden konnten oder aber überhaupt an der Bürokratie scheitern mussten.
Daher ist diese Novelle heute gut und recht, aber – wir haben es auch schon von Vorrednern gehört – lassen wir die Kirche im Dorf! Es ist noch nicht ganz das Gelbe vom Ei, auch hier gibt es noch gewaltige Verbesserungsmöglichkeiten. Wir Freiheitliche werden zwar heute dem ersten Schritt in die richtige Richtung zustimmen, aber weiterhin darauf pochen, dass die weiteren notwendigen Verbesserungen auch tatsächlich umgesetzt werden. (Beifall bei der FPÖ.)
10.57
Vizepräsident Günther Ruprecht: Vielen Dank, Frau Kollegin.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin MMag.a Elisabeth Kittl. – Ich erteile es dir.
RN/28
10.57
Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Liebe Gäste hier und vor den Bildschirmen! Ja, Verfahrensvereinfachung beziehungsweise Verfahrensbeschleunigung im Allgemeinen haben unser klares Ja, aber nie zulasten von Parteienrechten und Transparenz (Beifall der Bundesrätin Jagl [Grüne/NÖ]) – und das vor allem schon gar nicht bei Großprojekten, die die Allgemeinheit betreffen. Wir haben es gehört: Da geht es um Straßen- und Eisenbahnbau, aber auch um PV-Anlagen oder Windkraft genauso wie um diverse andere Bauprojekte.
Verfahren aber ins digitale Zeitalter zu bringen, ist meiner Meinung nach schon längst überfällig, denn das Internet ist der Informationskanal und der Ort schlechthin, durch den Beteiligung niederschwellig möglich ist. Ohne Information, welches Projekt geplant ist, ist Beteiligung nicht möglich. Daher ist es sehr begrüßenswert, dass das Rechtsinformationssystem, das RIS, als Kundmachungsorgan bei Großverfahren etabliert wird. Aber das RIS sollte als generelles Kundmachungsorgan genutzt werden, damit es nicht zu Verwirrung und im Endeffekt zu Rechtsunsicherheit kommt, wenn zu viele und zu unterschiedliche Kundmachungskanäle verwendet werden.
Zudem muss das RIS, also diese Plattform, verständlich für Laien sein, denn bisher wird es – weil es ja bis jetzt nur Gesetze und Rechtsprechung enthält – vor allem von Jurist:innen verwendet, aber eben nicht von Laien. Daher braucht es eine klare Erkennbarkeit der Kundmachung und einen gut verständlichen Aufbau dieser Seite.
Wir sind jetzt drei Wochen vor Inkrafttreten des Gesetzes, aber die technische Umsetzung ist – wie es uns die Ministerialbeamten im Ausschuss gesagt haben – noch im Gange. Das System sollte aber unserer Meinung nach unbedingt getestet werden, eben von Laien, damit sich diese auch ordentlich beteiligen können. Ich hoffe sehr, dass – wie uns im Ausschuss versichert wurde – das RIS als Kundmachungsplattform getestet wird und diese Testphase auch zufriedenstellend abgeschlossen wird, bevor kundgemacht wird. Alles andere wäre meiner Meinung nach demokratiepolitisch bedenklich.
Wir haben es vorher schon gehört: Sehr wünschenswert wäre es zudem, dass Parteien immer die Möglichkeit haben, im Verwaltungsverfahren auf digitalem Weg in Verwaltungsakten Einsicht zu nehmen; das heißt, dass die Akten elektronisch geführt werden. Das lohnt sich nicht nur im Sinne einer besseren Beteiligungsmöglichkeit, sondern das lohnt sich auch für die Übersichtlichkeit und Recherchemöglichkeit für Richter:innen.
Zwei Dinge, die die Parteienrechte betreffen, möchte ich noch erwähnen, nämlich einerseits die Aufhebung der Kundmachungssperre zur Haupturlaubszeit – das ist vom 15. Juli bis 25. August, aber auch von 24. Dezember bis 6. Jänner – in Verbindung mit einer Verkürzung der Frist zur öffentlichen Einsichtnahme von acht auf sechs Wochen, was nämlich durchaus das Potenzial haben kann, eine geringere Beteiligungsmöglichkeit bei Großprojekten zu schaffen. Ich meine zu Urlaubssperren vom 24. Dezember bis 7. Jänner: Da sind hoffentlich wir alle oder viele von uns und vor allem auch die hart arbeitende Bevölkerung auf Urlaub. Ich hoffe auch, dass die Gerichte in dieser Zeit schon darauf achten, nicht Dinge zu veröffentlichen, wenn man weiß, alle sind auf Urlaub. Urlaub ist dafür da, sich zu erholen.
Die zweite Einschränkung ist, dass Parteien, die Einwendungen haben, eine Woche vor der Verhandlung nichts mehr vorbringen dürfen. Das sind aber die Einzigen, die nichts mehr vorbringen dürfen. Auch da muss ich ganz stark auf die Integrität der Behörden und natürlich den Beamtenethos vertrauen, dass vor allem bei der Kundmachung des Projektverfahrens auf ausreichende Beteiligungsmöglichkeiten Bedacht genommen wird und dass es der Behörde von sich aus ein Anliegen ist, die Waffengleichheit der Parteien für eine faire Verhandlung herzustellen.
Was aber unserer Meinung nach ganz wichtig ist, um effizientere Verfahren zu haben, die beschleunigt werden, sind eine entsprechende Strukturierung der Verwaltungsverfahren und ein Zeitplanmanagement. Ich muss schon sagen: Ich frage mich, ob diese Novelle tatsächlich verfahrensbeschleunigend ist und gleichzeitig die Beteiligungsmöglichkeit der Bevölkerung nicht einschränkt. Das wird sich in deren Anwendung weisen. Worauf ich aber sehr pochen würde, ist mehr Klarheit im Ablauf von Verwaltungsverfahren und unbedingt eine Digitalisierung der Akten. Nämlich genau das ist es, was Transparenz fördert, und genau das ist es, was Beteiligungsmöglichkeit fördert. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)
11.03
Vizepräsident Günther Ruprecht: Vielen Dank, Frau Kollegin.
In der Debatte zu Wort gemeldet hat sich Herr Staatssekretär im Bundeskanzleramt Alexander Pröll. – Ich erteile es dir.
RN/29
11.03
Staatssekretär im Bundeskanzleramt Alexander Pröll, LL.M.: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Mitglieder des Bundesrates! Aber vor allem liebe Zuseherinnen und Zuseher, schön, dass Sie da sind! Vieles wurde schon gesagt, aber noch nicht von jedem. Ich möchte ein Ding sagen, das mir wichtig ist – und das ist ein großes Danke an die Oppositionsparteien, dass Sie bei diesem Vorhaben mitstimmen. Das muss man, glaube ich, auch einmal sagen. Wirklich vielen, vielen Dank an die FPÖ und an die Grünen, dass sie hier mitstimmen! Das weiß ich tatsächlich sehr zu schätzen. Wenn ich immer höre, Digitalisierung ist wichtig, dann freut mich das umso mehr, und ich werde Sie da auch zukünftig miteinbeziehen. Wenn wir alle den Anspruch haben, effizienter und digitaler zu werden, dann wird es mein Anspruch sein, auch Sie zukünftig auf diesem Weg mitzunehmen. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen, bei Mitgliedern des Bundesrates von der FPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Ich glaube, es wurde schon sehr viel gesagt, das heißt, ich versuche, mich auch möglichst kurzzuhalten: Es ist das erste zentrale Projekt der Reformpartnerschaft der Bundesregierung. Mit dem AVG-Großverfahren setzen wir wirklich erstmals schnellere, digitalere und vor allem günstigere Schritte. Wirksam wird das Ganze ab 1. Jänner 2026.
Wir etablieren einen neuen Zugang: Strukturen, die nicht bremsen, sondern ermöglichen. Wir schaffen Verwaltungsverfahren, die sich an der Realität moderner Infrastrukturen und Anforderungen orientiert: klar strukturiert, professionell gemanagt und ohne unnötige Verzögerungen. Die Behörde kann zukünftig klare Fristen setzen, verspätete Eingaben werden nicht mehr berücksichtigt. So verhindern wir gezielte Verfahrensverschleppungen. Außerdem können Teilbereiche eines Projekts separat geschlossen werden. Das schafft Übersichtlichkeit und sorgt dafür, dass große Vorhaben durch nachträgliche Änderungen nicht aufgehalten werden.
Aus meiner Sicht ist es eine weitere wichtige Neuerung – und das finde ich sehr, sehr zentral –, dass zukünftig in allen Verwaltungsverfahren nicht amtliche Sachverständige leichter beigezogen werden können: ein starkes Signal für mehr Fachkompetenz und zügigere Entscheidungen.
Was bewirkt es insgesamt? – Die Verwaltungsverfahren werden einen großen Schritt nach vorne gebracht, digitaler, moderner und vor allem kostensparender. Ein Kernstück der Reform ist dabei die Digitalisierung der Kundmachungen. Was früher teuer war, wird jetzt kostenlos und sofort verfügbar. Zukünftig laufen alle öffentlichen Kundmachungen über das RIS, digital und ohne Gebühren. Nur zu Beginn des Verfahrens ist einmalig ein Hinweis in Zeitungen notwendig. Das kostet statt vielen Zehntausenden Euro nur noch wenige Hundert Euro.
Gleichzeitig fällt die bisherige Regelung weg, dass während des Sommers oder rund um Weihnachten keine Kundmachungen möglich sind – mehrere Kollegen haben es schon ausgeführt. Verfahren können das ganze Jahr geführt werden.
Wir senken auch die Beteiligungsschwelle von 100 Beteiligten auf zukünftig 50 Beteiligte, um ein AVG-Großverfahren und damit den Genehmigungsturbo zu starten.
Was bedeutet das? – Infrastrukturprojekte von der Energiewende bis zum Ausbau von Verkehrssystemen sollen schneller genehmigt werden können. Das stärkt vor allem den Standort, erhöht die Planungssicherheit und beschleunigt die Investitionen in ganz Österreich.
Sehr geehrte Damen und Herren, mit dieser Reform setzen wir einen klaren ersten Schritt, einen Genehmigungsturbo für die Zukunft Österreichs, der für den Standort so wichtig ist. Jahrelange, teilweise jahrzehntelange Genehmigungsverfahren sollen endgültig der Vergangenheit angehören. Das neue AVG-Großverfahren ist ein entscheidender Baustein, ein erster Schritt für den wirtschaftlichen Aufschwung, für rasche Verfahren großer Infrastrukturprojekte und für die Modernisierung des Landes.
Abschließend wie gesagt ein wirklich großes Dankeschön! Ich glaube, das eint uns sehr unideologisch, und ich freue mich, weitere Schritte gemeinsam setzen zu können. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen, bei Mitgliedern des Bundesrates von SPÖ und FPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
11.06
Vizepräsident Günther Ruprecht: Danke schön, Herr Staatssekretär.
Weitere Wortmeldungen dazu liegen mir nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist somit geschlossen.
RN/30
Vizepräsident Günther Ruprecht: Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den folgenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.