RN/27
10.55
Bundesrätin Marlies Steiner-Wieser (FPÖ, Salzburg): Vielen Dank, Herr Vizepräsident! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Durch die Änderung dieses Gesetzes sollen folgende Ziele erreicht werden: Verfahrensbeschleunigung, eine Verfahrensstrukturierung und eine Kostensenkung der Verfahren. Diese Reform dient dazu, die Abwicklung und die Durchführung von Großverfahren zu verbessern. Wir haben nämlich schon leider in der Vergangenheit des Öfteren miterleben müssen, dass gerade für Österreich wichtige öffentliche Investitionsprojekte aufgrund viel zu langer Verfahrensdauern erst mit viel zu großer und erheblicher Zeitverzögerung umgesetzt werden konnten oder aber überhaupt an der Bürokratie scheitern mussten.
Daher ist diese Novelle heute gut und recht, aber – wir haben es auch schon von Vorrednern gehört – lassen wir die Kirche im Dorf! Es ist noch nicht ganz das Gelbe vom Ei, auch hier gibt es noch gewaltige Verbesserungsmöglichkeiten. Wir Freiheitliche werden zwar heute dem ersten Schritt in die richtige Richtung zustimmen, aber weiterhin darauf pochen, dass die weiteren notwendigen Verbesserungen auch tatsächlich umgesetzt werden. (Beifall bei der FPÖ.)
10.57
Vizepräsident Günther Ruprecht: Vielen Dank, Frau Kollegin.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin MMag.a Elisabeth Kittl. – Ich erteile es dir.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.