RN/28

10.57

Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Liebe Gäste hier und vor den Bildschirmen! Ja, Verfahrensvereinfachung beziehungsweise Verfahrensbeschleunigung im Allgemeinen haben unser klares Ja, aber nie zulasten von Parteienrechten und Transparenz (Beifall der Bundesrätin Jagl [Grüne/NÖ]) – und das vor allem schon gar nicht bei Großprojekten, die die Allgemeinheit betreffen. Wir haben es gehört: Da geht es um Straßen- und Eisenbahnbau, aber auch um PV-Anlagen oder Windkraft genauso wie um diverse andere Bauprojekte. 

Verfahren aber ins digitale Zeitalter zu bringen, ist meiner Meinung nach schon längst überfällig, denn das Internet ist der Informationskanal und der Ort schlechthin, durch den Beteiligung niederschwellig möglich ist. Ohne Information, welches Projekt geplant ist, ist Beteiligung nicht möglich. Daher ist es sehr begrüßenswert, dass das Rechtsinformationssystem, das RIS, als Kundmachungsorgan bei Großverfahren etabliert wird. Aber das RIS sollte als generelles Kundmachungsorgan genutzt werden, damit es nicht zu Verwirrung und im Endeffekt zu Rechtsunsicherheit kommt, wenn zu viele und zu unterschiedliche Kundmachungskanäle verwendet werden. 

Zudem muss das RIS, also diese Plattform, verständlich für Laien sein, denn bisher wird es – weil es ja bis jetzt nur Gesetze und Rechtsprechung enthält – vor allem von Jurist:innen verwendet, aber eben nicht von Laien. Daher braucht es eine klare Erkennbarkeit der Kundmachung und einen gut verständlichen Aufbau dieser Seite.

Wir sind jetzt drei Wochen vor Inkrafttreten des Gesetzes, aber die technische Umsetzung ist – wie es uns die Ministerialbeamten im Ausschuss gesagt haben – noch im Gange. Das System sollte aber unserer Meinung nach unbedingt getestet werden, eben von Laien, damit sich diese auch ordentlich beteiligen können. Ich hoffe sehr, dass – wie uns im Ausschuss versichert wurde – das RIS als Kundmachungsplattform getestet wird und diese Testphase auch zufriedenstellend abgeschlossen wird, bevor kundgemacht wird. Alles andere wäre meiner Meinung nach demokratiepolitisch bedenklich. 

Wir haben es vorher schon gehört: Sehr wünschenswert wäre es zudem, dass Parteien immer die Möglichkeit haben, im Verwaltungsverfahren auf digitalem Weg in Verwaltungsakten Einsicht zu nehmen; das heißt, dass die Akten elektronisch geführt werden. Das lohnt sich nicht nur im Sinne einer besseren Beteiligungsmöglichkeit, sondern das lohnt sich auch für die Übersichtlichkeit und Recherchemöglichkeit für Richter:innen.

Zwei Dinge, die die Parteienrechte betreffen, möchte ich noch erwähnen, nämlich einerseits die Aufhebung der Kundmachungssperre zur Haupturlaubszeit – das ist vom 15. Juli bis 25. August, aber auch von 24. Dezember bis 6. Jänner – in Verbindung mit einer Verkürzung der Frist zur öffentlichen Einsichtnahme von acht auf sechs Wochen, was nämlich durchaus das Potenzial haben kann, eine geringere Beteiligungsmöglichkeit bei Großprojekten zu schaffen. Ich meine zu Urlaubssperren vom 24. Dezember bis 7. Jänner: Da sind hoffentlich wir alle oder viele von uns und vor allem auch die hart arbeitende Bevölkerung auf Urlaub. Ich hoffe auch, dass die Gerichte in dieser Zeit schon darauf achten, nicht Dinge zu veröffentlichen, wenn man weiß, alle sind auf Urlaub. Urlaub ist dafür da, sich zu erholen.

Die zweite Einschränkung ist, dass Parteien, die Einwendungen haben, eine Woche vor der Verhandlung nichts mehr vorbringen dürfen. Das sind aber die Einzigen, die nichts mehr vorbringen dürfen. Auch da muss ich ganz stark auf die Integrität der Behörden und natürlich den Beamtenethos vertrauen, dass vor allem bei der Kundmachung des Projektverfahrens auf ausreichende Beteiligungsmöglichkeiten Bedacht genommen wird und dass es der Behörde von sich aus ein Anliegen ist, die Waffengleichheit der Parteien für eine faire Verhandlung herzustellen.

Was aber unserer Meinung nach ganz wichtig ist, um effizientere Verfahren zu haben, die beschleunigt werden, sind eine entsprechende Strukturierung der Verwaltungsverfahren und ein Zeitplanmanagement. Ich muss schon sagen: Ich frage mich, ob diese Novelle tatsächlich verfahrensbeschleunigend ist und gleichzeitig die Beteiligungsmöglichkeit der Bevölkerung nicht einschränkt. Das wird sich in deren Anwendung weisen. Worauf ich aber sehr pochen würde, ist mehr Klarheit im Ablauf von Verwaltungsverfahren und unbedingt eine Digitalisierung der Akten. Nämlich genau das ist es, was Transparenz fördert, und genau das ist es, was Beteiligungsmöglichkeit fördert. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

11.03

Vizepräsident Günther Ruprecht: Vielen Dank, Frau Kollegin.

In der Debatte zu Wort gemeldet hat sich Herr Staatssekretär im Bundeskanzleramt Alexander Pröll. – Ich erteile es dir.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.