RN/36
11.27
Bundesrat Michael Bernard (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Frau Minister! Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Damen und Herren im Saal und vor den Bildschirmen! Ja, ich habe mich schon öfters gefragt: Welchen Berater oder welche Berater hat diese Bundesregierung? (Bundesrat Gfrerer [ÖVP/Sbg.]: Einen besseren als ihr!)
Und als ich am Wochenende mit meinem jüngsten Enkel zusammengesessen bin, kam ich zu folgender Erkenntnis: Diese Regierung beweist mit diesem Gesetz, endgültig in Entenhausen angekommen zu sein, am Wohnsitz von Donald Duck. Und der Finanzminister spielt dabei die Rolle von Dagobert Duck, dem Abkassierer.
Natürlich – wie könnte es anders sein? – ist auch dieses Bundesstraßen-Mautgesetz nichts anderes als eine Mogelpackung. (Beifall bei der FPÖ.)
Wenn die wirtschaftliche Existenz aller Österreicher und der österreichischen Wirtschaft nicht gerade am sogenannten seidenen Faden hängen würde, bildlich gesehen einseitig belastet durch das Gewicht eines 40-Tonnen-Krans, könnte man die von dieser Bundesregierung und Ihnen, Frau Minister (Bundesministerin Sporrer: Ministerin!), vorgelegten Änderungen des Bundesstraßen-Mautgesetzes 2002 bereits als lächerlich darstellen. Meiner Meinung nach ist tagtäglich mehr braven, anständigen Österreichern das Lachen, hervorgerufen durch Ihre Mogelpackungen, bereits vergangen.
Aber auf der Parlamentswebsite steht, die Valorisierung der Pkw-Maut in der Höhe von plus 2,9 Prozent wird einmalig ausgesetzt, um – man höre und staune! – auf die schwache Konjunktur Rücksicht zu nehmen. Damit sollen die Kostensteigerungen für die Verkehrsteilnehmer gedämpft werden – das ist das, was Kollege Gfrerer vorhin vorgebracht hat. Nur: In der Praxis – und nach Anfrage meinerseits, bestätigt durch die Experten im Verkehrsausschuss, entsandt vom Ministerium des fehlenden Verkehrsministers – schaut der Verzicht auf die 2,9 Prozent Valorisierung im Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 konkret folgendermaßen aus: dass die Vignetten seit 1.12.2025 um 2,9 Prozent teurer zu kaufen sind. (Ruf bei der FPÖ: Aha!) Bestätigt ist diese Teuerung auch durch die österreichischen Automobilklubs. Bei tiefgreifender Recherche, für die Öffentlichkeit nicht so richtig ersichtlich, erfährt man, dass lediglich die Valorisierung der Infrastrukturkosten innerhalb der Maut nicht angerechnet wird. Da aber die CO2-Ausstöße höher als früher bestraft werden, kommt es so – unter Anführungszeichen – „nur“ zu einer Erhöhung von zufälligerweise 2,9 Prozent, sonst wäre die Teuerung höher ausgefallen.
Ohne ein Anhänger – alle, die mich kennen, wissen es – der Elektro-Pkw-Lobby zu sein (Bundesrätin Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.]: Schieder lässt grüßen!): Wenn diese Begründung stimmen würde, warum müssen dann Besitzer von Elektro-Pkw für die Jahresautobahnvignette 2026 in Österreich auch diese Erhöhung von 2,9 Prozent bezahlen, wenn doch nach Ihrer Meinung die Erhöhung daraus entsteht, dass nur die CO2-Ausstöße höher bestraft werden? (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf der Bundesrätin Miesenberger [ÖVP/OÖ].)
Oder sind Sie, Frau Minister, und Ihre Ministerkollegen auch schon draufgekommen, dass Elektro-Pkw bereits in der Produktion CO2 verursachen, und das nicht weniger? Die Einbeziehung der CO2-Emissionen in die Mautberechnung – das haben wir vorhin schon gehört – wird weiter angehoben. Ursprünglich war ja für 2026 eine Teilanlastung von 70 Prozent der ermittelten CO2-Kosten pro Fahrzeugkilometer vorgesehen, laut Novelle sind es jetzt halt 80 Prozent.
Nun komme ich zu weiteren wesentlichen Inhalten des Verhandlungsgegenstandes:
Die digitale Vignette: Ab 1. Dezember 2026 soll die Maut ausschließlich über die digitale Vignette eingehoben werden; sprich: Es geht nur mehr um ein Jahr. Das bisherige duale System mit Klebe- und Digitalvignette entfällt. Künftig gilt mit Zulassungsstart das Kennzeichen als einzige Grundlage für die Mautregistrierung im Asfinag-System.
Es gibt einen Bonus für emissionsfreie Fahrzeuge, davon sind Lkw über 3,5 Tonnen betroffen, sprich: Der bestehende 75-Prozent-Bonus, den es für die Emissionsklasse 5 schon gegeben hat – das sind die Lkw, die schon mit Adblue unterwegs sind –, wird bei der Anlastung der Infrastrukturkosten um fünf Jahre verlängert.
Die Ersatzmaut: Der Maximalbetrag der Ersatzmaut, die bei nicht ordnungsgemäßer Entrichtung einer Maut erhoben wird, wird angepasst; bisher 250 Euro und in Zukunft 270 Euro.
Jetzt zu Kollegin Kittl: Wissen Sie überhaupt, was eine Ersatzmaut ist? Nach dem, wie Sie hier am Rednerpult agiert haben, kann ich es mir nicht vorstellen. – Die Ersatzmaut ist dann zu zahlen, wenn die sogenannte GO-Box, die in jedem Lkw drinnen ist, leer ist. Einmal piepsen heißt, sie funktioniert, zweimal piepsen heißt, es sind noch 35 Euro oben, und bei viermal piepsen ist sie leer, und dann kann man sie innerhalb von 4 Stunden aufladen. So, wenn jetzt der Chauffeur aber aus welchen Gründen auch immer so super auf der Südosttangente im Stau steht – und es haben ja auch nicht alle Tankstellen den Vertrag mit der GO-Box –, kommt es oft genug vor, dass man nachzahlen muss, und wenn der Mitarbeiter jetzt über diese 4 Stunden drüber ist – 4 Stunden und 5 Minuten –, dann zahlt er statt 250 Euro jetzt 270 Euro. Also ein Danke für diese Sache von der Regierung, denn das ist ja so arbeitnehmerfreundlich, dass ich es mir gar nicht anders vorstellen kann. (Beifall bei der FPÖ.)
Bei dem Thema Ersatzmaut muss man zusätzlich noch etwas wissen – Frau Minister, vielleicht können Sie das Thema dem Herrn Verkehrsminister mitnehmen –: Wenn jetzt der Fall eintritt, dass innerhalb dieser 4 Stunden diese Maut, diese normale zum Nachzahlen, zu zahlen ist, gibt es oder hat es bis vor Kurzem auch nur den Modus der automatischen Nachzahlung gegeben, und da hat das Computersystem von Haus aus berechnet, wie viele Kilometer der Lkw ohne Nachzahlung gefahren ist, hat dabei aber teilweise Strecken so berechnet – mir selbst ist das auch schon so passiert –, dass es nicht ordnungsgemäß war, sondern ein größerer Umweg berechnet wurde. Und da wäre es interessant – aber das haben die Damen und Herren Experten im Ausschuss ja auch nicht sagen können –, wie viel Prozent der zu entrichtenden Mauten über automatische Nachzahlung oder über manuelle Nachzahlung erfolgen. Das wäre interessant, vielleicht könnte man da auch noch die eine oder andere Rückmeldung bekommen.
In Summe ist es, wie jetzt eh schon besprochen, ein weiteres Belastungspaket für die Österreicher. Wir lehnen die Erhöhung der CO2-Komponente der Lkw-Maut entschieden ab. (Beifall bei der FPÖ.)
Ein Umstieg auf emissionsfreie Lkw soll durch das Anziehen der Mautschraube erzwungen werden. Auch die ersatzlose Abschaffung der physischen Vignette lehnen wir ab. Aus unserer Sicht gilt es, die Wahlfreiheit zu erhalten, denn aktuell nutzen noch immer 30 Prozent die physische Vignette und 70 Prozent die Digitalvignette. Bei Kurzzeitvignetten liegt der Anteil sogar bei mehr als 50 Prozent.
Eine Entlastung der Österreicher, die tagtäglich ihren Pkw benötigen, um an ihren Arbeitsplatz zu kommen, sowie der Transportbranche durch ein komplettes Aussetzen der Preisanpassung wäre bei einem Überschuss seitens der Asfinag sicher möglich gewesen – man muss sich vorstellen: Die Asfinag hat 734 Millionen Euro wieder in den Bundeshaushalt zurückgegeben! –. anstatt dessen belastet dieses Gesetz, Frau Minister, zusätzlich und treibt die Kosten für alle Bürger weiter in die Höhe.
Frau Minister, was ist jetzt mit der Stocker-Formel 2–1–0? Sie gehören ja auch dieser Regierung an. Glauben Sie allen Ernstes, dass Sie und diese Bundesregierung die wirtschaftliche Ausgangslage, die Inflation, die in Österreich doppelt so hoch wie der Durchschnitt ist, in den Griff bekommen?
Noch einmal zu den Lkw-Mauterhöhungen der letzten Jahre, ein paar Zahlen: 2024 Lkw-Mauterhöhung um 7,4 Prozent, 2025 weitere Erhöhung um 12 Prozent, 2026 – die Erhöhung, die jetzt kommt – eine zusätzliche Erhöhung um 8 Prozent plus die Inflation.
Österreich hat bereits jetzt die höchste Lkw-Maut in Europa, und die Folge: Unsere Lebensmittel und auch alle anderen Produkte werden teurer, da diese nicht mit dem Lastenfahrrad, so wie die Grünen meinen oder anscheinend auch diese Bundesregierung glaubt, transportiert werden, sondern mit dem Lkw (Bundesrätin Hauschildt-Buschberger [Grüne/OÖ]: Das haben wir gar nicht gesagt!), und dadurch erzwingen Sie einen weiteren massiven Anstieg der Transportkosten, und somit nehmen Sie, Frau Minister, und diese Regierung die Preissteigerungen bewusst in Kauf. Das Motto dieser Bundesregierung und von Ihnen, Frau Minister, lautet: Abkassieren statt Entlastung – wie Dagobert Duck. (Beifall bei der FPÖ.)
Diese Bundesregierung will – wie bereits die vorhergegangene – mit ihrer unrealistischen Verlagerungsstrategie ja die Verlagerung auf die Schiene – da sind wir wieder bei Kollegin Kittl –, nur funktioniert es nicht. Ein Grund sind allein schon die vielen Streckensperren, zum Beispiel in Deutschland von Passau nach Obertraubing, Regensburg nach Nürnberg, Freilassing nach Rosenheim, Rosenheim nach München.
Frau Minister, ich kann Ihnen bereits jetzt eine der Folgen daraus mitteilen: mehr Lkw durch Österreich, nicht weniger. Sie, Frau Minister – als Empfänger des heute entschuldigten Verkehrsministers –, sollten sich bei den deutschen und italienischen Amtskollegen besser dafür einsetzen, dass endlich die Zulaufstrecken zum Brennerbasistunnel gebaut werden.
Vizepräsident Günther Ruprecht: Bitte, Herr Kollege, kommen Sie zum Schluss.
Bundesrat Michael Bernard (fortsetzend): Ich habe eine Redezeit von 20 Minuten. Wo sind wir denn? (Ruf bei der SPÖ: 10 Minuten!) Nein, solange wir wollen. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Nein, solange wir wollen! Es gibt keine Redezeitbeschränkung!) Es gibt keine! (Bundesrat Wanner [SPÖ/Sbg.]: Ja, aber ein Übereinkommen, dass wir uns daran halten! – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Nein, das gibt es nicht! Ihr seid Traumtänzer! – Bundesrat Wanner [SPÖ/Sbg.]: Na sicher! Weißt du das nicht?) Pech gehabt. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Unfassbar!)
Natürlich nicht beantworten konnten die Experten des Verkehrsministeriums das Thema Elektro-Lkw und die nötige Infrastruktur – Ladestationen. Sie und diese Bundesregierung setzen ja auch jetzt wieder bei diesen neuen - - (Zwischenrufe bei ÖVP und SPÖ. – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ] – in Richtung Vizepräsident Ruprecht –: Lass dich nicht einspannen von der SPÖ! Lass dich nicht einspannen von der SPÖ! Dann kommt so ein Blödsinn nicht heraus! Entschuldigung!) – Kein Problem, ich habe Zeit.
Die Erhöhung der Mautgebühren: Sie und diese Bundesregierung setzen auf die E-Mobilität. Wo nehmen Sie denn Strom dafür her, wie hoch ist die Leistungskapazität von Lkw-Ladestationen? Vor drei Jahren habe ich angefragt, da hat es keine einzige Elektrotankstelle für Schwerlaster im Autobahnnetz gegeben. Heute wissen sie im Verkehrsministerium noch immer nicht, wie viele es gibt, oder vielleicht kann das jemand googeln. Bis jetzt haben wir keine gefunden.
Die Regierung betreibt Ökokommunismus und bricht Zusagen. Diese Bundesregierung folgt einem Ökomarxismus von den Grünen. Diese Politik zerstört Wirtschaft, um Emissionen zu reduzieren. Wir Freiheitliche fordern Verkehrspolitik mit Hausverstand statt ideologischer Zwänge.
Das beste Beispiel ist die Vorgängerregierung. Beschlossen wurde damals – natürlich durch ÖVP und Grüne – folgende gesetzliche Regelung: Sie wollten damals alle Lkw-Transporte – jetzt sind wir wieder bei der Bahn, Frau Kittl! –, die Entsorgungswaren transportieren – im Jahr 2024 bei über 300 Kilometern, im Jahr 2025 bei über 200 Kilometern und im Jahr 2026 bei über 100 Kilometern –, zur Verladung auf die Bahn zwingen; einzureichen vor dem Antritt des Transportes in einer damals neuen Abteilung im damaligen Gewessler-Ministerium.
Was ist daraus geworden außer Kosten und zusätzlichem Verwaltungsaufwand? Die aus dem gleichen schwarzen ÖVP-Lager stammenden Wirtschaftskammerfunktionäre rennen jetzt dagegen Amok, da es nicht umsetzbar ist, und vergessen dabei, wer das damals beschlossen hat. Wir Freiheitliche haben es damals schon aufgezeigt und waren dagegen.
Diese, wie auch bereits die Vorgängerbundesregierung, prahlt mit Digitalisierung. Wie sieht es aber in der Praxis aus? Warum geben der Verkehrsminister und seine Experten an, dass es eineinhalb Jahre dauert, um es zu schaffen, bei der digitalen Vignette ein Programm für eine stundengenaue Abrechnung zu etablieren. Wir Freiheitliche fordern echte Digitalisierung statt Symbolpolitik. Auch da zeigt sich aber die mangelnde Leistungsfähigkeit der Regierung.
Auch der kleine Schritt über die zentralen Neuerungen betreffend die Einführung einer Cemt-Plattform samt Cemt-Mobilapplikation durch die OECD über die Cemt-Genehmigungen zukünftig elektronisch verwaltet werden können, kann darüber nicht hinwegtäuschen.
Mit der Einführung der digitalen Vignette und der Option auf Kurzzeitvignetten bei den Eintages- und den Zehntagesvignetten wurde ja ein begrüßenswerter Schritt hin zu mehr Flexibilität im österreichischen Mautsystem gesetzt. Dennoch besteht bei der praktischen Umsetzung weiterhin erhebliches Verbesserungspotenzial.
Aktuell gelten sowohl die Eintagesvignette als auch die Zehntagesvignette nicht ab dem tatsächlichen Zeitpunkt des Erwerbs oder der Aktivierung, sondern lediglich kalendertagsbasiert, unabhängig davon, zu welcher Uhrzeit die Vignette gekauft oder aktiviert wird. Dies führt in der Praxis dazu, dass Kunden, die eine Vignette nicht exakt um 0 Uhr des betreffenden Tages erwerben, effektiv Nutzungsdauer verlieren. Beispielsweise verliert eine um 14 Uhr aktivierte Eintagesvignette ganze 14 Stunden möglicher Nutzung. Realistisch betrachtet erwerben die wenigsten Verkehrsteilnehmer eine Vignette unmittelbar nach Mitternacht.
Die aktuelle Regelung benachteiligt damit systematisch Nutzerinnen und Nutzer, die im Laufe des Tages eine Fahrt antreten. Dieser Umstand widerspricht einem fairen und nutzerorientierten Mautsystem massiv. So wird von den Kunden auch der volle Preis für die Vignette verlangt und nicht ein an die Uhrzeit und damit die effektive Gültigkeitsdauer angepasster Betrag.
Nach unserer freiheitlichen Meinung gibt es die technischen Möglichkeiten, die es problemlos erlauben, die digitale Vignette stundengenau abzurechnen. Ein stundenbasierter Beginn der Gültigkeitsdauer ist daher nicht nur machbar, sondern sachlich geboten.
Ich bringe daher folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Mitglieder des Bundesrates Michael Bernard, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Nutzerfreundliche und faire Regelung der Gültigkeitsdauer von Kurzzeit-Vignetten“
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, wird aufgefordert in Absprache mit der ASFINAG, die Gültigkeitsdauer der digitalen 1-Tages- und 10-Tages-Vignette auf eine stundengenaue Abrechnung umzustellen und sicherzustellen, dass die Vignette ab dem Zeitpunkt der Aktivierung für die jeweilige volle Gültigkeitsdauer (24 Stunden bzw. 240 Stunden) wirksam ist.“
(Beifall bei der FPÖ.)
11.45
Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.