11.57

Bundesrat Ing. Thomas Schmid (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Werte Besucher und Zuseher via Livestream! Wir behandeln heute die Themen Wasserstraßengesetz und Schifffahrtsgesetz. Auch bei diesen Gesetzen wurde wieder die Vereinfachung, die Digitalisierung ins Auge gefasst.

Ich möchte heute die Gelegenheit nutzen, um einige Punkte dieser Novelle zum Wasserstraßengesetz und zum Schifffahrtsgesetz hervorzuheben. Die Änderungen mögen auf den ersten Blick technisch erscheinen, in Wahrheit betreffen sie aber zentrale Bereiche der Infrastruktur, der Sicherheit und der modernen Verwaltung. 

Im Bereich des Schifffahrtsgesetzes stehen die Regelungen für die Schleusenanlagen im Mittelpunkt. Österreich verfügt über neun große Schleusen, die für die Abwicklung des Verkehrs auf der Donau unverzichtbar sind. Sie sind längst ein erheblicher Wirtschaftsfaktor, vom internationalen Gütertransport bis zum stetig wachsenden Bereich des Tourismus auf der Donau. Ohne diese Anlagen ist ein reibungsloser Ablauf natürlich nicht denkbar. 

Die Schleusenanlagen werden jährlich im Schnitt von rund 12 000 Schiffen passiert. In der Hauptsaison sind es zum Beispiel in der Anlage in Freudenau bis zu 45 Schiffe täglich, vom kleinen Sport- über das Frachtschiff bis hin zu großen Personenschiffen. 

Ein Dank sei natürlich an dieser Stelle auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausgesprochen, die Tag für Tag für einen reibungslosen Ablauf sorgen, damit diese Durchfahrten dementsprechend durchgeführt werden können. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)

Mit der nun vorliegenden Gesetzesänderung schaffen wir für diesen Bereich mehr Effizienz und weniger bürokratische Hürden. In der Vergangenheit wurde die finanzielle Unterdeckung von rund 2,5 Millionen Euro pro Jahr vom Bund bezahlt. Diese Kosten für den Schleusenbetrieb werden künftig nach dem Verursacherprinzip umgelegt. Damit entfallen umständliche behördliche Zwischenschritte, was sowohl die Verwaltung entlastet als auch zu klaren und transparenten Abläufen führt. 

Wir setzen außerdem wichtige Modernisierungen um, damit man künftig Organmandate auch digital überweisen kann – sprich per Debit- oder Kreditkarte – und natürlich auch die Organmandate, wenn der Sicherheitsdienst oder auch die Schiffsaufsicht berechtigt sind, Organstrafverfügungen auszustellen und auch einzuheben.

Mit den Änderungen im Wasserstraßengesetz wird, da mehrere bisher nötige Genehmigungen wegfallen, auch erleichtert, dass das Bundesheer im Einsatz wassergebundene Fahrzeuge auch am Bodensee einsetzen kann. Das schafft natürlich schnellere Abläufe und eine klare Rechtslage. 

Ein weiterer Punkt ist: Es wird zudem die Novelle der TEN-V-Richtlinie der EU umgesetzt, mit der präzisere Zuständigkeiten und eine neue Kontrolldatenbank für eine effizientere Überwachung der gewerblichen Schifffahrt umgesetzt werden können.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Damit schaffen wir ein modernes, transparentes und für Zukünftiges bereites Regelwerk. Wir erhöhen die Sicherheit, reduzieren Bürokratie und verbinden wirtschaftliche mit ökologischen Interessen. Die Digitalisierung sticht, weswegen wir auch hier bei diesen beiden Gesetzen eine Lanze dafür brechen, und deswegen wurde auch diese Novellierung durchgeführt. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Schwindsackl [ÖVP/Stmk.].)

Sehr geehrte Frau Minister, ich danke natürlich allen, die an dieser Novelle mitgewirkt haben. Ich ersuche Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren im Bundesrat, um breite Zustimmung zu dieser sinnvollen und ausgewogenen gesetzlichen Anpassung. – Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.01

Vizepräsident Michael Wanner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Barbara Prügl. Ich erteile es ihr.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.