12.02
Bundesrätin Barbara Prügl (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Mein Kollege hat mit den technischen Daten begonnen; ich möchte gerne vielleicht mit einem allgemeinen Blick auf die Donau beginnen – auch aus gutem Grund.
Ja, die Donau ist für Österreich Tourismusmagnet, Wirtschaftskraft und Lebensader zugleich – Lebensader, weil es einfach schön ist, dort zu leben, was ich durchaus behaupten kann, weil ich aus der ersten Donautalgemeinde Österreichs komme – das weiß wahrscheinlich niemand –, und zwar ist das die Grenzgemeinde Freinberg. Dort steht auch der österreichische Grenzstein Nummer eins, und zwar in der Ortschaft Achleiten. Die ist manchen vielleicht bekannt, dort gibt es nämlich den Flusspegel Achleiten, der leider gerade zu Hochwasserzeiten schon immer ein Thema ist: Damit weiß man, wie es bei der Donau mit den Hochwassermengen ausschaut, wie sehr sie anschwillt. Das beginnt in Achleiten, in meiner Gemeinde in Freinberg.
Ja, in meiner Gemeinde wurde die Donau bereits im 17. Jahrhundert zum Gütertransport genutzt, und zwar um abgebauten Tegel ins bayerische Obernzell zu verschiffen. Das waren natürlich kleine Anfänge – aber betreffend kleine Anfänge muss ich mich gleich korrigieren: Wir wissen natürlich auch, dass es den Donaulimes gibt, also auch die Römer haben die Donau schon als Handelsroute zu schätzen und zu nutzen gewusst.
Wenn wir uns jetzt aber die heutigen Zahlen anschauen, erkennen wir sehr wohl die Wichtigkeit der Wasserstraße Donau, und gerade in Anknüpfung zum vorigen Tagesordnungspunkt möchte ich ergänzen: Sie ist auch ein Transportweg – nämlich die Wasserstraße –, die neben der Straße, neben der Schiene ebenfalls sehr, sehr wichtig ist. Auch die Wasserstraße Donau und weitere sind natürlich sehr, sehr wichtig und wesentlich für uns, für Österreich, und für ganz Europa.
Zu den Zahlen: 76 000 Schiffseinheiten sind alleine im Jahr 2024 durch die neun österreichischen Schleusenanlagen gefahren; das sind im Schnitt 8 450 Schiffe pro Schleuse. Mein Kollege hat natürlich aus Wiener Sicht berichtet, ich werde das jetzt allgemein beleuchten. Natürlich sind die Mengen im oberen Donautal in Oberösterreich, von der Grenze Deutschland-Österreich bis nach Linz, etwas kleiner, dann aber, vor allem beim Hafen in Linz, werden die Transportmengen wesentlich größer, daher möchte ich ganz besonders die Wichtigkeit des Wirtschaftsstandortes Oberösterreich erwähnen. Oberösterreich nutzt auch die Donau sehr wohl und sehr gerne und sehr gut – gerade für den Import, den Export und den Transit –, und da ist gerade der Werkshafen der Voestalpine in Linz sehr bedeutend. Wenn man nämlich im Vergleich jetzt das obere Donautal mit einer Transportmenge von ungefähr 2 Tonnen, die von Deutschland nach Linz transportiert werden, betrachtet, sieht man, dass sich ab Linz die Menge verdoppelt, was sehr bedeutend ist.
Wie eingangs erwähnt: Es gab 76 000 Schleuseneinheiten – da muss ich aber dann schon noch erläutern, dass zum Beispiel in dieser Zahl 43 000 Personenschiffe erfasst sind, die durchs schöne, herrliche Donautal reisen, und das sind immerhin 1,1 Millionen Personen, die im Endeffekt diese Wasserstraße auch touristisch nutzen. Alleine im Gütertransport wurden im Jahr 2024 33 000 Schiffe mit 6,6 Millionen Tonnen alleine durch Österreich transferiert – und die Binnenschifffahrt innerhalb Österreichs ist da jetzt noch gar nicht angesprochen. Das möchte ich besonders anmerken, weil das ebenso zur Entlastung unserer Straßen beiträgt, was sehr wesentlich ist. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätinnen Jagl [Grüne/NÖ] und Deutsch [NEOS/W].)
Jetzt kommen wir natürlich zum Wesentlichen, der Gesetzesänderung. Warum kommt es zur Gesetzesänderung?
Zu den Schleusenanlagen bei den Kraftwerken: Es gibt, wie schon erwähnt, in Österreich neun Donauschleusen, dafür braucht es eine schifffahrtspolizeiliche Verkehrsregelung und eine Schleusenaufsicht und dafür braucht man natürlich auch entsprechendes Personal, und das verursacht einen entsprechenden Sachaufwand.
Im Jahr 2005 hat es die Bundesregierung so geregelt, dass die Verantwortung für den Betrieb der Schleusen an die Via Donau übertragen wurde, und seitdem hat der Bund die jährlichen Fehlbeträge an die Via Donau ausgleichen müssen – und das waren im vergangenen Jahr 2,5 Millionen Euro. Mit dem nun vorliegenden Gesetz wird geregelt, dass diese Zahlungen künftig nicht mehr vom Bund getragen werden, sondern die vollständige Kostendeckung nach dem Verursacherprinzip durch die Betreiber der Kraftwerke – in diesem Fall ist das der Verbund – getragen wird. Es ist somit eine Direktverrechnung zwischen den Schleusenbetreibern und der Via Donau, und der Bund wird dadurch außen vor gelassen, was eigentlich logisch ist. Also ich würde fast sagen, das jetzt ist eine Korrektur der gesetzlichen Änderung 2005. Das mit dieser gesamten Umstellung hat aber auch seinen Sinn gehabt, aber es ist Zeit geworden, und deshalb ist diese Regelung eine sehr, sehr wichtige.
Ich möchte – abgesehen von der Donau – schon noch einen Blick auch auf ein anderes Gewässer werfen. Es gab nämlich eine wichtige Forderung, die mit dieser Novelle gleichfalls umgesetzt wird: Dabei geht es um die Bundesheerfahrten auf dem Bodensee. Die können mit dieser Regelung nun unbürokratisch und ohne Bodenseepatent beziehungsweise ohne sonstige Spezialgenehmigungen auch den Bodensee nutzen, was eine wesentliche Forderung war, die damit auch vernünftig gelöst worden ist.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich finde die neue Kostenregelung – im Speziellen natürlich, wenn wir auf unsere Donau blicken – für den Schleusenbetrieb sehr, sehr wesentlich mit drei wichtigen Entlastungseffekten, und zwar entlasten wir den Staatshaushalt, wir sorgen für einen Bürokratieabbau und wir schaffen eine klare Zuständigkeit. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
12.08
Vizepräsident Michael Wanner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Günter Pröller. Ich erteile es ihm.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.