RN/48

6. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 20. November 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Eisenbahn-Hochleistungsstrecken (Hochleistungsstreckengesetz – HlG) geändert wird (250 d.B. und 286 d.B. sowie 11716/BR d.B.)

Vizepräsident Michael Wanner: Wir gelangen nun zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Ing. Thomas Schmid. – Ich bitte um den Bericht.

RN/49

Berichterstatter Ing. Thomas Schmid: Danke, Herr Vizepräsident. – Ich darf den Bericht des Ausschusses für Verkehr über den Beschluss des Nationalrates vom 20. November 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Eisenbahnhochleistungsstreckengesetz geändert wird, vorbringen.

Der Bericht dazu liegt Ihnen schriftlich vor, ich komme daher zur Antragstellung:

Der Ausschuss für Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Michael Wanner: Danke schön.

Wir treten in die Debatte ein. Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Simone Jagl. Ich erteile es ihr.

RN/50

12.20

Bundesrätin Simone Jagl (Grüne, Niederösterreich): Danke schön, Herr Vorsitzender, schön, Sie wiederzusehen! (Heiterkeit der Rednerin.) Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher:innen und Gäste hier bei uns im Hohen Haus sowie Zuseherinnen und Zuseher zu Hause vor den Bildschirmen – willkommen!

Wer öfter mit dem Zug in und durch Österreich unterwegs ist, dem oder der wird vielleicht folgende Durchsage, die ich hier versuche, nachzuahmen, bekannt vorkommen: Der Zug nach Wien-Westbahnhof kommt voraussichtlich 15 bis 20 Minuten verspätet. Grund ist eine Verzögerung in einem Nachbarland. – Ich muss sagen, diese Durchsage erheitert mich jedes Mal, und ich finde, sie hat so einen gewissen österreichischen Charme, ohne direkt anzusprechen: Jeder, der die Durchsage hört, weiß, dass die Deutsche Bahn wieder einmal ihren Schienenverkehr nicht im Griff hat. (Beifall bei der SPÖ.) – Danke schön. (Heiterkeit der Rednerin sowie des Bundesrates Himmer [ÖVP/W].)

Wir erfahren da tatsächlich unmittelbar, wirklich unmittelbar, welche Auswirkungen es hat, wenn das hochrangige Schienennetz in einem europäischen Land nicht gut funktioniert, wenn die Strecken nicht gut aufeinander abgestimmt sind. 

Auch Österreich hat so ein hochrangiges Schienennetz, die sogenannten Eisenbahnhochleistungsstrecken – das ist ein bisschen ein Zungenbrecher, ich habe mich vorher gefragt, wie oft ich mich da verhaspeln werde. Diese Eisenbahnhochleistungsstrecken sind per Gesetz definiert. Seit 1989 ist das als Verordnung jeweils sechsmal passiert, in sechs Teilen quasi, und die Gesamtheit dieser Strecken bildet die Hauptadern des Schienennetzes. Das sind die Verbindungen, die im Prinzip alle Ecken in Österreich miteinander grob verbinden, aber eben auch unser Schienennetz mit dem europäischen und mit dem Schienennetz unserer Nachbarländer. Man kann sich das ähnlich wie das hochrangige Straßennetz aus Autobahnen und Schnellstraßen vorstellen.

Dieses hochrangige Netz, diese Hochleistungsstrecken sind also wirklich essenziell, tatsächlich essenziell für einen leistungsfähigen Schienenverkehr, national und auch international, und sie sind auch die Basis für einen leistungsfähigen Nahverkehr, weil damit alle Querverbindungen hergestellt werden. Diese besondere Bedeutung muss auch rechtlich abgesichert sein, weshalb es die Festlegung bestimmter Strecken als Hochleistungsstrecken gibt. Das macht auch Sinn, um eben Rechtssicherheit zu gewährleisten. 

Diese Verordnungen, von denen ich vorhin gesprochen habe, in denen diese Strecken festgelegt wurden, sind knapp formuliert und haben unterschiedliche Bezeichnungen sowie historisch begründet tatsächlich auch unterschiedliche Zwecke. Jetzt kann man darüber mutmaßen, warum diese Unterschiede entstanden sind – vielleicht, weil die Verordnungen anlassbezogen durchgeführt wurden, um konkrete Projekte und Bewilligungen zu beschleunigen. Da ist natürlich schon auch die Frage, was das Motiv hinter dieser Novelle ist – ob es nicht auch darum geht, Fristen ein bisschen zu verkürzen. Und da müssen wir schauen – wir haben das heute bei einem anderen Tagesordnungspunkt schon gehabt, Kollegin Kittl hat es angesprochen –, dass Parteienrechte nicht untergraben werden. 

Jedenfalls wurde uns erklärt, dass es durch diese Unterschiede in der jüngeren Vergangenheit bei konkreten Projekten zu Unklarheiten kam, welche Strecken jetzt tatsächlich Hochleistungsstrecken sind oder nicht, und diese Novelle, die wir hier vorliegen haben, soll das jetzt eben beheben, diese Unklarheiten vermeiden und somit Rechtssicherheit schaffen. 

Das ist prinzipiell ein begrüßenswertes Vorhaben, wir Grüne unterstützen gerne Maßnahmen, die den öffentlichen Verkehr absichern und leistungsfähig machen beziehungsweise erhalten. Tatsächlich gibt es allerdings in der Verordnung wieder unklare Formulierungen, die unsere Skepsis verstärken, dass damit die Novelle die gewünschte Rechtssicherheit bringt – nach unserer Einschätzung eben nicht oder nur unzureichend. Es gibt in der Novelle immer noch offene Formulierungen, zum Beispiel bei der Definition, dass Strecken in funktionaler Verbindung „oder in unmittelbarem Zusammenhang“ automatisch Hochleistungsstrecken sind. – Wie ist das dann in Wien? Trifft das de facto alle Strecken?

Es gibt auch immer noch die Kannbestimmungen in der Verordnung. Sie kann daher unserer Ansicht nach wie schon gesagt weder wie behauptet für Rechtssicherheit noch für Verfahrensbeschleunigung sorgen, weil eben tatsächlich immer noch Unklarheiten entstehen. 

Die Novelle ist vielleicht gut gemeint, aber nicht so umgesetzt, wie wir das für gut empfinden würden, weshalb wir nicht zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

12.25

Vizepräsident Michael Wanner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Daniel Schmid. – Bitte. 

RN/51

12.25

Bundesrat Daniel Schmid (SPÖ, Tirol): Es dauert (das Rednerinnen- und Rednerpult in der Höhe verstellend), bin groß. Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Geschätzte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Wie Bahn nicht funktioniert, sehen wir täglich – täglich! – bei unseren Nachbarn in Deutschland. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)

Die Deutsche Bahn steckt in einer tiefen, hausgemachten Infrastrukturkrise; ein überlastetes, kaputtgespartes System, das über Jahrzehnte falsch priorisiert wurde. Heute sehen und erkennen wir die Folgen aus diesen Versäumnissen: Totalsperren, Ausfälle; und chaotische Planungen sind in Deutschland bei der Bahn längst Alltag. 

Sehr geehrte Damen und Herren, genau deshalb können wir in Österreich stolz darauf sein, Bürgerinnen und Bürger des Bahnlandes Nummer eins in der Europäischen Union zu sein. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Weber [ÖVP/NÖ].)

Unser System funktioniert, und das ist kein Zufall, sondern das ist das Resultat konsequenter Investitionen, klarer strategischer Entscheidungen und eines starken öffentlichen Anspruchs an die Schiene. Der Ausbau der Bahn ist seit jeher eine zentrale Zukunftsaufgabe unseres Landes – für das Klima, für die Regionen, für die Pendlerinnen und Pendler, für unsere Wirtschaft. Gleichzeitig wissen wir: Auch das beste System muss weiterentwickelt werden, denn zu oft scheitern wir nicht am politischen Willen, sondern an unklaren Regeln und an Verfahren, die unnötig lange dauern. 

Die heute vorliegende Novelle zum Hochleistungsstreckengesetz schafft genau dort Klarheit, wo sie in den vergangenen Jahrzehnten gefehlt hat. Viele Herausforderungen in der Vollziehung hatten ihren Ursprung in unpräzisen Definitionen: Wo beginnt ein Knoten, wo endet er; gehören Ergänzungs- und Zulaufstrecken dazu; welche Bahnhöfe, welche Terminals sind Teil einer Hochleistungsstrecke; und ist der Verlauf einer Strecke so beschrieben, dass er kartensicher dargestellt werden kann? – Diese Unklarheiten haben zu Verzögerungen, Einsprüchen und aufgehobenen Bescheiden geführt, mit teils massiven Auswirkungen auf den Projektfortschritt. Diese Novelle räumt damit auf. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.) 

Die Strecken sind das Rückgrat der Eisenbahn. Zentrale Bahnhöfe und Terminals werden an das Hochleistungsnetz angebunden und diese gelten künftig als Hochleistungsstrecken, ohne zusätzliche Verordnungen. Das heißt, kurz zur Erklärung: Wenn wir heute Strecken haben, wo wir einen Anfangspunkt, einen Zwischenpunkt oder einen Endpunkt haben, sind diese Strecken heute automatisch Hochleistungsstrecken. Knotenpunkte werden jetzt auch eindeutig über die jeweiligen Gemeindegebiete definiert. Wichtige Bahnhöfe, Güterterminals, Umschlagpunkte werden rechtlich klar eingebettet. Jede neue Hochleistungsstrecke muss so beschrieben sein, dass ihr Verlauf transparent und eindeutig kartendarstellbar ist.

Ein weiterer entscheidender Punkt ist die Verlängerung der Sicherungsfristen auf zehn Jahre. Großprojekte brauchen Planungsstabilität, und diese Verlängerung verhindert, dass Verfahren wegen ablaufenden Fristen neu beginnen müssen. Das schafft Verlässlichkeit für Projektträger, für Gemeinden und Behörden.

Auch die Übergangsbestimmungen sorgen dafür, dass im Zuge der Neuordnung des Eisenbahnrechts keine Rechtslücken entstehen und bestehende Verordnungen geordnet an die neuen Regeln angepasst werden können. Kurz gesagt: Wir schaffen Klarheit statt Interpretationsspielraum, wir schaffen Transparenz statt Streitfragen, wir schaffen Stabilität statt Verzögerungen. So sichern wir die Leistungsfähigkeit der Bahn, einer Infrastruktur, die unser Land zusammenhält und die entscheidend für die Klimaziele, für unsere Regionen und unsere Wirtschaft ist.

Ich nehme zur Kenntnis, dass die Kolleginnen von der grünen Partei dieser Novelle nicht zustimmen werden. Verstehen muss ich es an dieser Stelle nicht, denn, sehr geehrte Damen und Herren, die Zukunft fährt auf der Schiene. Mit dieser Novelle legen wir das stabile Fundament dazu vor, um schneller, sicherer und planbarer voranzukommen (Beifall bei der SPÖ), für unser Klima, für unsere Regionen und für die Menschen in unserem Land. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Fischer [SPÖ/NÖ]: Bravo!)

12.31

Vizepräsident Michael Wanner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Mag. Karl Weber. – Bitte.

RN/52

12.32

Bundesrat Mag. Karl Weber, MSc (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Geschätzte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen hier im Bundesrat! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! Danke, Kollege Schmid, das Pult passt hervorragend; wir haben die gleiche Körpergröße, passt gut.

Wir beraten heute eine Novelle für die Zukunft unserer Schieneninfrastruktur, die von großer Bedeutung ist, und zwar das neue Eisenbahn-Hochleistungsstreckengesetz – da bin ich bei Kollegin Jagl: ein schwieriges Wort. Dieses Gesetz geht auf das Jahr 1989 zurück. Seit damals wurden in sechs Etappen jene Streckenabschnitte definiert, die für unser Land besonders wichtig sind, wirtschaftlich, verkehrsmäßig und strategisch. Diese Hochleistungsstrecken bilden das Rückgrat unseres Schienenverkehrssystems, im Personenverkehr ebenso wie im Güterverkehr.

Kurz zur Erklärung: Hochleistungsstrecken sind die bedeutendsten Bahnverbindungen unseres Landes. Sie sind internationale Achsen, zentrale innerösterreichische Hauptstrecken und wichtige Nahverkehrsverbindungen. Die Bundesregierung kann Strecken zu Hochleistungsstrecken erklären. Das ist in den vergangenen 25 Jahren, wie wir bereits gehört haben, in sechs Etappen erfolgt, womit Österreich auch bis dato schon konsequent in ein modernes und leistungsfähiges Bahnnetz investiert hat. 

Wir alle wissen, wie wichtig es ist, dass auf Hochleistungsstrecken nicht nur schnelle, sondern auch pünktliche und verlässliche Bahnverbindungen möglich sind. Eine Kollegin hat mir gerade erklärt, ihr Freund ist heute zu einer Prüfung nach Deutschland gefahren, und trotz Einberechnung von einer Stunde Zeit ist er aufgrund von Problemen im Nachbarland zu spät gekommen. Das passiert mit der österreichischen Bahn Gott sei Dank sehr, sehr selten. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Jagl [Grüne/NÖ].)

Damit es auch genau so bleibt, braucht es maximale Rechtssicherheit und eine deutliche Verwaltungsvereinfachung, und genau das bringt die vorliegende Novelle. Von der Planung bis zur Umsetzung sollen Sanierungen und Neubauten künftig schneller und effizienter möglich sein. Jede Verzögerung kostet Zeit und Geld und schwächt am Ende unsere Wettbewerbsfähigkeit als Bahnland Nummer eins.

Kollege Schmid hat bereits im Detail erklärt, worum es geht. Ich möchte es, weil es wirklich so wichtig ist, noch einmal ganz kurz erwähnen. Erstens: Bestimmte funktionale Verbindungen innerhalb von Bahnknoten sowie zentrale Umfahrungen gelten künftig direkt durch das Gesetz als Hochleistungsstrecken, ohne zusätzliche Verordnungsschleife. Das bringt Klarheit und spart wertvolle Zeit.

Zweitens: Künftige Verordnungen müssen so gestaltet sein, dass Anfang, Zwischenpunkte und Endpunkte eindeutig bestimmbar sind, transparent, nachvollziehbar und kartendarstellbar. Auch das stärkt die Rechtssicherheit.

Drittens: Übergangs- und Sicherungsfristen werden verlängert, damit UVP-Verfahren realistisch innerhalb des gesetzlichen Rahmens abgewickelt werden können – nicht überlastet, aber auch nicht unnötig verzögert, sondern ordentlich und rechtssicher.

Die Anforderungen im Personenverkehr, im Güterverkehr und auf den internationalen Verbindungen steigen. Die Leistungsfähigkeit der ÖBB muss nicht nur erhalten, sondern weiter ausgebaut werden. Dazu braucht es schnellere Verfahren und klare gesetzliche Grundlagen. Gerade im Güterverkehr stehen wir im Wettbewerb. Damit Waren nicht auf der Straße, sondern auf der Schiene oder auf dem Wasser transportiert werden können, braucht es ein leistungsstarkes Schienennetz. Die Rail Cargo Austria ist da europaweit gut positioniert. Damit das auch so bleibt, müssen wir konsequent weiter investieren und die Schiene stärken.

Diese Novelle ist vielleicht kein großer politischer Aufreger, aber ein entscheidender technischer Schritt, damit wir beim Ausbau der Schiene nicht auf der Stelle treten. Sie schafft Klarheit, sie schafft Sicherheit und sie schafft Geschwindigkeit. Genau das brauchen wir, um die Schiene dort zu halten, wo sie hingehört: an der Spitze Europas.

Ich darf daher zum Schluss ganz klar sagen: Bitte stimmen Sie dieser wichtigen Novelle heute zu! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ.)

12.36

Vizepräsident Michael Wanner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Werner Gradwohl. Ich erteile es ihm.

RN/53

12.36

Bundesrat Werner Gradwohl (FPÖ, Steiermark): Ja (die Höhe des Rednerinnen- und Rednerpultes nach unten verstellend), da waren ein paar Riesen vor mir. – Danke, Herr Präsident! Frau Bundesminister! Werte Kollegen im Bundesrat! Geschätzte Zuseher im Saal und via Livestream! Wir sprechen heute über das Hochleistungsstreckengesetz, eine Materie, die auf den ersten Blick technisch wirkt, aber in Wahrheit von großer strategischer Bedeutung für unser Land ist. Dieses Gesetz bestimmt, wie wir jene Eisenbahnstrecken definieren und absichern, die das Rückgrat unserer Mobilität darstellen: unsere Hochleistungsstrecken. Es geht also nicht um Details, sondern um die Grundlage für das Schienennetz, das Österreich verbindet, Regionen stärkt und unseren Wirtschaftsstandort zukunftsfähig macht. Deshalb ist es wichtig, da Klarheit zu schaffen. 

Zur Bedeutung des Hochleistungsstreckengesetzes: Mit dieser Novelle werden mehrere zentrale Verbesserungen vorgenommen – klarere Definitionen, damit eindeutig ist, was zur Hochleistungsstrecke gehört; keine gesonderte Erklärung mehr für Strecken innerhalb eines Knotens oder für Umfahrungsstrecken; verpflichtende Angaben der Gemeindegebiete, in denen Anfangs-, Zwischen- und Endpunkte liegen; die Möglichkeit, Plandarstellungen beizufügen; und, besonders wichtig, die Verlängerung der Trassensicherung von drei auf zehn Jahre. Diese Schritte schaffen Rechtssicherheit, sie erhöhen die Planbarkeit und verbessern die Transparenz, und das ist für alle Großprojekte entscheidend.

Ich möchte die Koralmbahn erwähnen, ein Musterbeispiel für erfolgreiche Hochleistungsinfrastruktur. Ein Projekt zeigt besonders eindrucksvoll, welche Bedeutung leistungsfähige Infrastruktur hat: die Koralmbahn, die Verbindung Graz–Klagenfurt. Der Koralmtunnel, mit rund 33 Kilometern einer der längsten Eisenbahntunnel Europas, verbindet künftig zwei Landeshauptstädte, die jahrzehntelang verkehrlich voneinander getrennt waren. Die Koralmbahn bedeutet: eine Fahrtzeit von rund 45 Minuten zwischen Graz und Klagenfurt, eine neue durchgehende Südachse Österreichs, eine zweigleisige elektrifizierte Hochleistungsstrecke, mit modernstem ETCS betrieben. (Beifall bei der FPÖ sowie des Bundesrates Mertel [SPÖ/Ktn.].)

Das bedeutet auch eine massive Entlastung für Pendlerinnen und Pendler, neue Chancen für Logistik und Wirtschaft und eine Einbindung in den europäisch wichtigen baltisch-adriatischen Korridor. Dieses Projekt zeigt, was möglich ist, wenn Genehmigungen, Finanzierung und Bau funktionieren, aber es zeigt auch, wie lange solche Projekte dauern, wenn Verfahren nicht effizient sind. Die strukturellen Schwächen bleiben bestehen. 

So positiv die heutige Novelle ist, sie löst das größte Problem nicht: UVP-Verfahren dauern viel zu lange. Das UVP-Gesetz verhindert in seiner heutigen Form schnelle Umsetzung; Projekte hängen jahrelang fest, noch bevor gebaut wird. Das verursacht Kostensteigerungen, Zeitverlust und Planungsunsicherheit. Wenn wir wollen, dass künftige Projekte endlich erfolgreich werden wie die Koralmbahn, brauchen wir eine echte Reform des UVP-Gesetzes – eine, die Verfahren beschleunigt und klare Fristen setzt. (Beifall bei der FPÖ.)

Budget und Effizienz: Wir stehen unter dem Diktat knapper Mittel; gleichzeitig werden Verkehrsdienstleistungen bestellt, als gäbe es keine finanziellen Grenzen. Ein funktionierender öffentlicher Verkehr braucht aber Effizienz. Kein System kann es sich leisten, mit 40 Tonnen Stahl in Randzeiten nur wenige Fahrgäste zu transportieren. Wir brauchen realistische Taktungen, sinnvolle Bestellungen und eine intelligente Kombination mit Bus und Elektromobilität. 

Die Koralmbahn als Auftrag für die Zukunft: Die Koralmbahn zeigt, welches Potenzial Infrastruktur hat. Sie verbindet Regionen, sie verkürzt Wege, sie schafft Wachstum, sie bringt Europa näher zusammen; aber sie zeigt auch, wie wichtig klare Entscheidungen sind und wie notwendig schnelle Verfahren für große Projekte wären.

Werte Kollegen und Kolleginnen, große Infrastruktur entsteht nicht durch Zufall; sie entsteht durch Mut, Planung, Entschlossenheit und durch Entscheidungen, die man wirklich trifft. Deshalb möchte ich zum Abschluss einen einfachen, aber treffenden Satz sagen: Wer Fortschritt will, muss Entscheidungen treffen und nicht Ausreden suchen. (Unruhe im Saal. – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Die sollen rausgehen!)

In diesem Sinne - -

Vizepräsident Michael Wanner: Warten Sie ein bisschen! – Darf ich bitten, dass da hinten die Gespräche eingestellt werden? – Danke. (Ruf bei der FPÖ: Jedes Mal das Gleiche!)

Bitte schön. 

Bundesrat Werner Gradwohl (fortsetzend): Wer Fortschritt will, muss Entscheidungen treffen und nicht Ausreden suchen. 

In diesem Sinne: Die heutige Novelle verdient unsere Zustimmung, aber sie darf nur der Anfang weiterer Reformen sein, insbesondere einer dringend notwendigen Modernisierung des UVP-Gesetzes. (Beifall bei der FPÖ.)

12.43

Vizepräsident Michael Wanner: Danke schön.

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor. 

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen. 

RN/54

Abstimmung

Vizepräsident Michael Wanner: Wir gelangen zur Abstimmung; bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein. 

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.