RN/30

Berichterstatterin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Vielen Dank, Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Ich bringe den Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Preisgesetz 1992 und das Energie-Control-Gesetz geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung:

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen. 

Weiters bringe ich den Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Abmilderung von Krisenfolgen und zur Verbesserung der Marktbedingungen im Falle von marktbeherrschenden Energieversorgern geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen wiederum in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung:

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. 

Und weiters bringe ich den Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Regelung der Elektrizitätswirtschaft und ein Bundesgesetz zur Definition des Begriffs der Energiearmut für die statistische Erfassung und für die Bestimmung von Zielgruppen für Unterstützungsmaßnahmen erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen wiederum in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung:

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, 

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, 

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Vizepräsident Günther Ruprecht: Vielen Dank, Frau Kollegin. 

Wir gehen nun in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Markus Steinmaurer. – Ich erteile es Ihnen.