RN/35

15.03

Bundesrat Mario Trinkl (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Bundesratskolleginnen und -kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Jetzt, würde ich sagen, kommen wir wieder zum Thema zurück. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Ja, es ist noch nicht lange her, da hatten wir Strompreise von 5 Cent pro Kilowattstunde, und zwar im Jahr 2020. Dann begann der Strompreis krisenbedingt zu steigen – es wurde heute schon gesagt –, und Ende 2022 war mit circa 60 Cent die Spitze erreicht. Das war sicher keine leichte Phase, für niemanden, weder für Betriebe noch für Private. 

Ich selbst war in dieser Zeit Obmann des größten Abwasserverbandes des Burgenlandes. Obwohl wir den meisten Strom selbst mit Mikrogasturbinen und Fotovoltaikanlagen erzeugt haben, mussten wir Strom zukaufen. Es ist wirklich nicht einfach, wenn man plötzlich den drei- oder vierfachen Preis zahlen muss. Worauf ich hinauswill: Es ist fast unmöglich, diese Kostensteigerungen, wenn man an Verträge gebunden ist, weiterzugeben, sowohl für einen Betrieb als auch für einen Verband. Das war eine mehr als schwierige Zeit, und wenn man da nicht wirklich gut aufgestellt ist und Rücklagen hat, hat man ein Riesenproblem. Genau deshalb – und deswegen bringe ich dieses Beispiel – ist es notwendig, dass der Staat mit der Novelle des Preisgesetzes und des Energie-Control-Gesetzes die Möglichkeit bekommt, bei ungerechtfertigter Preispolitik vorübergehend in Energiepreise einzugreifen. 

Künftig kann die E-Control prüfen, ob die von Energieanbietern geforderten Preise die internationale Preisentwicklung widerspiegeln. Werden Missstände festgestellt, die auf ungerechtfertigte Preiserhöhungen zurückzuführen sind, kann der Staat für maximal sechs Monate volkswirtschaftlich gerechtfertigte Preise festlegen.

Kurz zu TOP 7: Mit dieser Novelle soll es weiter möglich sein, großen Energieversorgern Einkaufs- oder Verkaufspreise oder sonstige Geschäftsbedingungen, die sich bei wirksamem Wettbewerb mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht ergeben würden, zu untersagen. 

Jetzt aber zum Hauptthema: Das ist das Elektrizitätswirtschaftsgesetz – das ist schon schwierig auszusprechen –, unter TOP 8. Da möchte ich Ihnen wirklich noch einmal die Kerninhalte des Gesetzes näherbringen: Erstmals kommt ein Stromsozialtarif mit 6 Cent pro Kilowattstunde für ökonomisch benachteiligte Haushalte. Circa 180 000 Mindestpensionist:innen, circa 40 000 Arbeitslose und circa 10 000 finanzschwache Pflegebedürftige werden dadurch entlastet und können sich bis zu 300 Euro im Jahr ersparen. Ich glaube, diese Entlastung sollte wirklich einen kräftigen Applaus wert sein. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

Was macht die FPÖ? – Dasselbe wie immer: nur kritisieren, nur hinhauen und, wenn es um eine Entlastung geht, dagegen sein. (Bundesrätin Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.]: Du hast anscheinend nicht zugehört!) – O ja, sehr gut, deswegen sage ich es ja. 

Was sind weitere Kerninhalte dieses Gesetzes? – Verbesserte Rechte von Endkundinnen und Endkunden, Einführung des Modells der gemeinsamen Energieerzeugung – ganz wichtig –, Bürgerenergiegemeinschaften, Schaffung von mehr Transparenz und Stärkung der Verbraucherrechte, Absicherung eines effizienten und sicheren Netzbetriebs, Vorgaben für Netzanschluss, Messungen und Abrechnungen sowie Schaffung der Rahmenbedingungen für ein flexibleres und resilienteres Elektrizitätssystem und vieles mehr. 

Wir alle wissen, die Netzkosten beim Strom steigen ständig, weil die Investitionen in verbesserte Stromnetze viel Geld kosten, und diese drohen auch in den nächsten Jahren weiter zu steigen. Es ist aber auch wichtig, dass die Netzkosten beim Ausbau erneuerbarer Energien gerecht verteilt werden. Uns geht es um eine möglichst faire und ausgewogene Kostenteilung zwischen Erzeuger und Verbraucher. Erstmals zahlt auch die Erzeugerseite, zahlen also die Betreiber von Gas-, Wasser-, Wind- und Sonnenkraftwerken, mit einer wichtigen Ausnahme – und die liegt mir wirklich sehr am Herzen, weil die speziell von unserem Landeshauptmann und vom Burgenland vehement eingefordert wurde; Gott sei Dank haben sich dann viele andere auch zu Wort gemeldet –: dass kleine Stromerzeugungsanlagen mit einer netzwirksamen Leistung bis 20 Kilowattpeak von dieser Abgabe befreit werden. (Beifall bei der SPÖ.) Um es auf den Punkt zu bringen: Das private Haus mit einer 20-Kilowattpeak-Fotovoltaikanlage mit Speicher, mit der ein wichtiger Beitrag zur Klimaneutralität geleistet wird, ist sozusagen ausgenommen. 

Zusammengefasst kann man sagen, wir sprechen da von vielen, vielen wichtigen Puzzlesteinen, die uns zukünftig niedrigere, aber auch fairere Strompreise bringen sollen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ, bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

15.09

Vizepräsident Günther Ruprecht: Bevor ich Kollegin Claudia Hauschildt-Buschberger das Wort erteile, darf ich unserer Bundesratskollegin Simone Jagl zum heutigen Geburtstag recht herzlich gratulieren. – Happy Birthday! (Allgemeiner Beifall.)

Frau Kollegin, du gelangst zu Wort.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.