RN/37
15.18
Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus Mag. Elisabeth Zehetner: Vielen Dank, sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Liebe Gäste vor Ort und liebe Zuseherinnen und Zuseher vor den Bildschirmen! Energie soll sicher, sauber und leistbar sein. Das hat sich diese Bundesregierung vorgenommen, und das liefert diese Bundesregierung.
Wir legen ein erstes Energiepaket vor, und ich sage ganz bewusst: Es ist ein erstes Energiepaket, das wir vorlegen, denn ich freue mich, dass ich hoffentlich auch 2026 sehr oft bei Ihnen hier zu Gast sein kann, um die neuen Pakete, die wir dann auch im kommenden Jahr vorlegen werden, zu präsentieren.
Unser erstes Energiepaket besteht aus drei zentralen Säulen: ein Schutzinstrument im Preisgesetz, bei dem es darum geht, dass wir im Preisgesetz die Möglichkeit schaffen, dass die Bundesregierung im absoluten Bedarfsfall Preise für Strom und Gas verordnen kann.
Warum ist das wichtig? – Wir haben alle 2022 erlebt, als geopolitische Verwerfungen zu einer Explosion der Energiepreise geführt haben. Dieses neue Schutzinstrument stellt sicher, dass im Krisenfall Haushalte und Betriebe davor geschützt werden, dass Energiekosten außer Kontrolle geraten. Es geht ausdrücklich um den Krisenfall.
Es ist eine Maßnahme, die nicht willkürlich, sondern nach klar definierten Kriterien erfolgen wird. Die E-Control wird – wenn sie massive Preisverwerfungen feststellt – an die Bundesregierung eine Empfehlung aussprechen. Aufgrund dieser Empfehlung, dieser Basis können für maximal sechs Monate befristet Preise für Strom und Gas verordnet werden. Dabei wird die E-Control eigenständig tätig oder kann auch von der Bundesregierung darum ersucht werden, beide Wege sind möglich. Das ist eine erste Maßnahme, damit wir in der Krise handlungsfähiger sind.
Eine zweite Maßnahme, mit der ich nächstes Jahr hier vorstellig werde, wird die Finalisierung des Energiepreiskrisenmechanismus sein, an dem wir gerade intensiv arbeiten, bei dem am Ende des Tages ein 10-Cent-Tarif für alle im Krisenfall stehen soll.
Das Zweite, was heute hier zur Abstimmung vorliegt, ist das Krisenfolgenabmilderungsgesetz. Dabei geht es eigentlich um die Verlängerung eines bestehenden Gesetzes. Das ist aber deshalb ein wichtiger Part für den Krisenfall, weil es natürlich auch darum geht, dass wir überprüfen können müssen, wenn Unternehmen von marktüblichen Konditionen abweichen und diese Abweichungen sachlich nicht gerechtfertigt sind. Dieses Gesetz ist die Grundlage dafür, dass auch eine eingehende Prüfung durch die Bundeswettbewerbsbehörde möglich wird. Diese Regelung wäre Ende 2027 ausgelaufen. Umso wichtiger ist es, dass wir die entsprechende gesetzliche Grundlage bis 2031 verlängern, um einerseits Marktmissbrauch zu verhindern, aber andererseits auch die Grundlagen zu schaffen, dass der Markt ordentlich überprüft werden kann.
Jetzt, meine Damen und Herren, komme ich zum Herzstück – ich sage es ganz laut und deutlich: dem Billigstromgesetz. (Beifall bei der ÖVP. – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Sagen Sie es in Zahlen! Wie viel macht es aus? Wie viel spart man sich?) Ich habe mit einer Latte an Persönlichkeiten und Experten daran gearbeitet, dass wir diese strukturelle Reform, die zu dauerhaft leistbaren und günstigen Preisen führt, auf den Weg bringen. Ja, ich bin auch ein Stück weit stolz, dass wir es geschafft haben, diese größte Strommarktreform der letzten zwei Jahrzehnte auf den Weg zu bringen und damit nicht nur die grundlegenden Reformmaßnahmen, so wie es diese Bundesregierung versprochen hat, in die Wege zu leiten, sondern gleichzeitig alle Hebel für leistbare und günstigere Energie wirksam zu machen.
Österreich bekommt ein neues Strommarktdesign: moderner, digitaler und sicherer. Es ist gleichzeitig die Basis für eine erneuerbare Energiezukunft in Österreich.
Da von Herrn Bernard in unterschiedlicher Dimension ausgeführt wurde, was nicht gut an dem Gesetz ist, muss und will ich mir jetzt hier gerne die Zeit nehmen, um vor allem auch unseren Gästen und Zusehern zu erklären, warum dieses Gesetz ein sehr gutes Gesetz ist und die richtige Basis für leistbare und günstige Energiepreise schafft.
Mir ist wichtig, dass wir damit zum ersten Mal einen Rechtsrahmen schaffen, der das Zusammenspiel von Wind, Sonne, Wasser, Biomasse und Speichern optimal organisiert. Das ist natürlich dazu notwendig, dass wir möglichst viel erneuerbare Energie, die für den günstigen Preis zuständig ist, in unser System integrieren.
Ja, wir haben uns für eine Freibetragsgrenze von 20 kW entschieden und ich glaube, es ist ganz wichtig, dass da auf die Leistung abgestellt ist und dass erst ab dem 21. kW ein Beitrag von diesem 0,05 Cent zu zahlen ist. Auch die Spitzenkappung haben wir fair und planbar gestaltet. Wir haben in der Begutachtung genau zugehört, wir haben aber auch den Dialog mit allen Stakeholdern gesucht. Es ist klar: Wir müssen mit der Spitzenkappung dafür sorgen, dass wir ein Netz bauen, das nicht auf Extremspitzen ausgelegt werden muss, denn das günstigste Netz ist das, das wir nicht bauen müssen. Wir haben auch dafür gesorgt, dass Hybridanlagen – PV, Wind und Sonne, die optimal mit Speichern kombinieren – genau von dieser Spitzenkappung ausgenommen sind.
Damit halten wir auch Wort, dass sich in Zukunft jede Anlage – egal ob sie eine kleine oder eine große Erzeugungsanlage ist – auch weiterhin wirtschaftlich klar lohnen wird. Wir werden auch mit einem umfassenden Speicherpaket dafür sorgen, dass unser Netz stabilisiert wird, und befreien systemdienliche Speicher für 20 Jahre von Netzentgelten beim Strombezug. Meine Damen und Herren, das schafft die Flexibilität, die wir brauchen – bei mehr volatiler Energie –, senkt die Kosten und erhöht – und das ist auch sehr wichtig – die Versorgungssicherheit. Erneuerbare Energie wird insgesamt nicht nur ausgebaut, sondern – und das ist das Neue – jetzt klug und intelligent ins System integriert. Genau so funktioniert eine pragmatische Energiewende. Wir machen das Netz stabiler und unser Land unabhängiger. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Wie? Wodurch?)
Wir werden unser System auch effizienter machen und genau das wird auch zu günstigeren Preisen führen. Das Billigstromgesetz ist ein Kosten-runter-Gesetz. Alleine in den Jahren 2027 bis 2029 werden wir 450 Millionen Euro aus den Sonder- und Regulierungskonten mobilisieren, um jährlich gut 100 Millionen Euro einzusetzen, um die Netzkosten um 3 Prozent pro Jahr zu drücken, zu dämpfen.
Auch die Preis-runter-Garantie sorgt selbstverständlich dafür, dass die günstigeren Einkaufspreise an die Kunden weitergegeben werden müssen. Wenn Sie behaupten, dass man nach einem Jahr seinem Stromlieferanten ausgeliefert ist, sollten Sie vielleicht das Gesetz noch einmal genau lesen (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Das sagen nicht wir!), denn da steht genau drinnen, dass nach einem Jahr jeder die Möglichkeit hat, zu kündigen und seinen Anbieter zu wechseln, falls er dann mit dem neuen Tarif, den er angeboten bekommt, unzufrieden ist. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Weil das jeder macht, dass er jedes Jahr Strom wechselt!) – Ja, das macht nicht jeder, aber Sie könnten sich genauso daran beteiligen wie wir, dazu aufzurufen, dass die Österreicher mehr wechseln und ihnen helfen, Geld zu sparen.
Ich möchte auch darauf hinweisen, dass in Zukunft nach dem neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz die Rechnung nicht nur einfacher gestaltet wird, sondern auch bei jeder Rechnung unten der Link zum Tarifrechner angeführt ist, mit dem die Leute dann selbst nachprüfen können, ob sie tatsächlich einen günstigen Tarif haben. Ja, wir brauchen auch eine gewisse Eigenverantwortung. Wir können als Staat alle Hebel ziehen, um es den Menschen zu ermöglichen, aber man muss auch selber ab und zu einen Knopf drücken, um zu wechseln. Was wir tun werden, ist, aktiv darauf aufmerksam zu machen, dass jeder heute schon ein paar hundert Euro pro Jahr sparen kann, wenn er sich für den richtigen Stromanbieter entscheidet – und das, während die Qualität, die aus der Steckdose kommt, immer die gleiche ist.
Ganz wichtig ist natürlich der Sozialtarif, zu dem wir uns gemeinsam entschieden haben: 6 Cent kommen in Zukunft 284 000 Haushalten zugute. Das sind umgerechnet 600 000 Menschen in Österreich, die von einer Ersparnis von bis zu 300 Euro pro Jahr profitieren werden. (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ.)
Was mir aber ganz besonders wichtig ist: Wir reden ja von einer Reform, es geht ja nicht nur darum, dass es billiger wird, sondern es geht darum, dass wir die richtigen Schritte für eine leistbare Energiewende schaffen. Das heißt, wir heben mit diesem Gesetz Effizienzpotenziale und verpassen dem Stromsystem einen echten Digitalisierungsschub. Das Ergebnis aus dieser Digitalisierung ist, dass wir zeitvariable Netztarife zur Verfügung stellen können, dass der Strom dann günstiger ist, wenn er im System reichlich vorhanden ist: zu Mittag bei viel PV oder nachts, wenn wenig Verbrauch ist. – Genau diese Möglichkeiten geben wir den Menschen in die Hand.
Es wird neue Messkonzepte geben, die ein vollwertiges Energiemanagement für E-Autos, Heimspeicher und bidirektionales Laden ermöglichen. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Es gibt viele Elektroautos mit Riesenakkus, die vor der Tür parken, die wir auch für die Stabilisierung unseres Stromsystems nutzen können. Wir machen mit diesem Gesetz möglich, dass das in Zukunft auch funktionieren kann. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Wanner [SPÖ/Sbg.].)
Bundeskanzler Stocker hat klar die Devise ausgegeben, dass wir uns die Netzbetreiber genau anschauen und konsolidieren müssen. – Das geht nicht von heute auf morgen. Was aber sofort geht und was wir selbstverständlich mit diesem Gesetz in Angriff nehmen, ist die österreichweit koordinierte Verteilernetzplanung. Nicht nur die großen Netzbetreiber, sondern auch rund 80 Unternehmen müssen künftig ihre Leitungen aufeinander abstimmen. Das verhindert Doppelgleisigkeiten und schafft ein Netz, das mit weniger Aufwand mehr leistet. So machen wir unser Energiesystem intelligent, wie es eben das 21. Jahrhundert verlangt.
Ich sage auch ganz klar: Dieses Gesetz ist auch ein Standortabsicherungsgesetz. Übrigens ist das SAG selbstverständlich schon zur Notifizierung mit der Richtlinie bei der Europäischen Union eingereicht.
Günstiger, planbarer Strom ist eine der wichtigsten Standortfragen unserer Zeit – für Industrie, Gewerbe, Datenzentren, Forschung, aber genauso für den Tourismus. Darum enthält dieses Gesetz auch zentrale wirtschaftspolitische Bausteine. Wir ermöglichen Direktleitungen, sodass Unternehmen direkt von einer Erzeugungsanlage zu ihrem Verbrauch eine Leitung außerhalb des Stromnetzes bauen können und damit langfristig stabile Energiepreise haben und sich selbst versorgen können.
Wir sorgen für Rechtssicherheit bei den sogenannten Power-to-Purchase-Verträgen. Das sind langfristige Lieferverträge, die genau dazu dienen, dass sich ein Unternehmen planbar auf Energiepreise einstellen kann. Betriebe bekommen auch ein Recht auf flexible und unterbrechbare Tarife, damit sie ihre Last intelligent steuern können. All das wird zu einer Kostenreduktion führen.
Last, but not least öffnen wir künftig auch die Energiegemeinschaften für große Unternehmen, damit eben die Brücke zwischen der lokalen Industrie und den Gemeinden noch stärker wird und alle gemeinsam von günstigeren Strompreisen profitieren.
Apropos Energiegemeinschaften, die mir persönlich ein großes Anliegen sind: Wir schaffen dort die Möglichkeit, mit Gemeinschaftsspeichern dafür zu sorgen, dass man, wenn zu viel Strom in der Energiegemeinschaft da ist, diesen für Zeiten, in denen man zu wenig hat, aufheben kann.
Ich habe jetzt nur einige der wichtigsten Punkte aus diesem Gesetz genannt, es sind unzählige weitere enthalten, die einen Beitrag dazu leisten, dass wir nicht nur Reformen in die Wege leiten, sondern dass der Strom günstiger wird.
So ein Gesetz entsteht natürlich nicht im Alleingang. Erstens war es ganz wichtig, dass sich alle Betroffenen im Begutachtungsverfahren entsprechend eingebracht haben. Wir hatten fast 600 Stellungnahmen, die wir wirklich akribisch durchgearbeitet haben. Das Gesetz ist auch deshalb so gut geworden, weil wir darauf gehört haben, was da drinnen gestanden ist, und versucht haben, überall gute Lösungen herbeizuführen. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesrätin Kerschler [SPÖ/Stmk.].)
Es wäre ohne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums nicht möglich gewesen, die mit ganz viel Expertise, aber auch mit ganz vielen Überstunden dafür gesorgt haben, dass wir dieses Riesenkonvolut in dieser Qualität fertiggestellt haben. Ich möchte mich aber auch bei allen Teams bedanken, die in den letzten Tagen und Wochen unermüdlich gearbeitet, gerechnet, verhandelt, verbessert und vermittelt haben, und vor allem auch bei den Energiesprechern der drei Koalitionsparteien, aber auch beim Energiesprecher der Grünen. Es war ein extrem intensiver Prozess, aber einer, der, glaube ich, gezeigt hat: Wenn man ein gemeinsames Ziel hat, dann ist es auch möglich, zusammenzuarbeiten und dorthin zu steuern, und das wirklich in Rekordzeit für eine Zweidrittelmaterie.
Und ja, wir hätten versucht, auch mit der Freiheitlichen Partei zu einer Lösung zu kommen. Es war halt schade, dass von den zehn Punkten kein einziger zum eigentlichen Gesetz war, sondern nur zu anderen Gesetzen. Wir hätten vielleicht bis nächstes Jahr, Ende des Jahres, eine Lösung zustande gebracht. Die Zeit haben wir nicht, weil wir wollen, dass der Strom sofort günstiger wird. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Ich habe mich aber sehr gefreut, dass Sie beim Sozialtarif im Nationalrat mitgestimmt haben.
In diesem Sinne: Ich bin zuversichtlich, dass wir auch die weiteren Zweidrittelmaterien im Energiebereich konstruktiv miteinander bewältigen werden, das eine oder andere Gesetz vielleicht auch gerne mit der Freiheitlichen Partei. Ich glaube, dass Energie generell eine zu wichtige Materie ist, als dass wir sie auf Ideologie basierend oder auf irgendwelchen parteipolitischen Fundamenten austragen sollten. Energiepolitik ist auch Standortpolitik und wir wollen ein wettbewerbsfähiges Österreich, in dem wir Arbeitsplätze sichern, in dem wir Wohlstand sichern.
Daher freue ich mich, wenn wir gemeinsam weiter an der Energiezukunft dieses Landes bauen, und freue mich jetzt auf Ihre breite Zustimmung zu dem heutigen Gesetzesvorschlag. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
15.34
Vizepräsident Günther Ruprecht: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Maga. Drin. Julia Deutsch. – Du gelangst zu Wort.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.