RN/47

Fortsetzung der Abstimmung, Ergebnis der Abstimmung

Vizepräsident Michael Wanner: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe nunmehr das Abstimmungsergebnis bekannt.

Demnach entfallen auf den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, bei 59 abgegebenen Stimmen 44 „Ja“-Stimmen und 15 „Nein“-Stimmen.

Der Antrag ist somit angenommen.

RN/47.1

Mit „Ja“ stimmten die Mitglieder des Bundesrates:

Arpa, Auer-Stüger;

Beer;

Deutsch;

Ebner, Eder-Gitschthaler;

Fischer, Forstner;

Geieregger, Gfrerer, Göll, Gruber-Pruner;

Hauschildt-Buschberger, Herunter, Himmer, Hutter;

Jagl;

Kerschler, Kittl, Kolar;

Lassnig;

Matznetter, Mertel, Miesenberger, Muthsam;

Neurauter;

Peterl, Prügl;

Reisinger, Ruf, Ruprecht;

Schmid Daniel, Schmid Thomas, Schwarz-Fuchs, Schweiger, Schwindsackl, Stark, Stillebacher, Stotter;

Thoma, Tiefnig, Trinkl;

Wanner, Weber.

Mit „Nein“ stimmten die Mitglieder des Bundesrates:

Amhof;

Bernard;

Gradwohl, Guggenberger;

Jäckel;

Karacsony, Kober, Kofler;

Partl, Pröller;

Repolust;

Samt, Spanring, Steiner-Wieser, Steinmaurer.


RN/47.2

Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem folgenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der gegenständliche Antrag ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.