17.02

Bundesrat Andreas Guggenberger (FPÖ, Wien): Danke, Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Werte Zuseher, jetzt anscheinend nur mehr vor den Fernsehgeräten! Wir reden heute über ein Thema oder ein Gesetz, das vor allem in den Mietbereich eingreift. Es geht in erster Linie – von allen schon gesagt worden – darum: Wohnen muss für jeden Menschen leistbar sein, weil es ein Grundrecht, ein Menschenrecht ist.

Nur: Zu den Wohnkosten gehört ja nicht nur die Miete, die zum Beispiel in Wien vom Jahr 2023 auf 2024 um 11 Prozent gestiegen ist. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis in Wien liegt derzeit bei 19,20 Euro beziehungsweise ist im Jahr 2024 bei 19,20 Euro gelegen; das heißt also, für eine 70-Quadratmeter-Wohnung zahlen Sie ungefähr 1 350 Euro. (Staatssekretärin Schmidt: Ich bin Salzburgerin, ich zahle noch mehr!) – Das mag schon sein, dass es auch noch teurere Städte als Wien gibt, aber jetzt schaue ich mir an: Welcher Mensch mit einem geringeren Einkommen kann sich diese Miete leisten? Dann kommen zu dieser Miete on top ja noch die Betriebskosten, die Hausbetriebskosten, dazu, und die hängen dann vor allem davon ab, wie die Betriebskosten und all die Abgaben erhöht werden. Diese werden zum Beispiel in Wien massivst erhöht, immer wieder, statt dort auch auf die Bremse zu steigen – denn genau dort kann man auch auf die Bremse steigen, damit die Betriebskosten eben nicht so hoch sind.

Was wir aber heute hier diskutieren, wird vom Herrn Vizekanzler und unter anderem auch Wohnminister Andreas Babler als „historischer Schritt“ verkauft. Ich sage Ihnen eines: Historisch ist höchstens die Unverfrorenheit, mit der man versucht, den Menschen ein wirkungsloses Gesetz als großen sozialen Wurf unterzujubeln. (Beifall bei der FPÖ.)

Herr Babler hat dieses Gesetz groß angekündigt, medial aufgeblasen und politisch vermarktet; herausgekommen ist aber nichts anderes als ein Schmähpaket auf Kosten der Mieter. Wenn wir uns das Verfahren der Gesetzwerdung anschauen: Die Begutachtungsfrist war 14 Tage. Da hat es sogar vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes Kritik gegeben, der klar festgehalten hat, dass die Begutachtungsfrist normalerweise sechs Wochen ist. Es sind ausreichend Stellungnahmen eingegangen, vor allem auch negative Stellungnahmen – das haben wir heute auch schon gehört –, auch von Ihrer Seite, von SPÖ-Seite – vom Gewerkschaftsbund, von der Arbeiterkammer und von der Mietervereinigung –, die das alles als eher verteuernd sehen und nichts Positives an diesem Gesetzentwurf gesehen haben. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Bundesrates Beer [SPÖ/W].)

Sie haben aber alle diese Anregungen ignoriert, keine wesentliche Anregung eingebaut und haben den Entwurf unverändert als Regierungsvorlage eingebracht. Jetzt muss ich es noch einmal sagen: So sieht anscheinend das sozialdemokratische Verständnis von Dialog aus – zuhören und dann alles ignorieren. (Beifall bei der FPÖ.)

Es wird immer von einer Mietpreisbremse geredet. Ich sage Ihnen: In Wahrheit verdient dieses Gesetz die Bezeichnung Mietpreisbremse nicht, das ist höchstens ein Mietpreisbremserl. Das haben wir jetzt auch schon häufig gehört: Die ersten 3 Prozent Inflation zahlt der Mieter voll, und dann wird das im Endeffekt halbiert. – Das ist keine Entlastung für den Mieter, das ist eine gesetzliche Garantie, dass Mieten auch weiterhin steigen werden. 

Noch schlimmer ist, was Sie betreffend Wertsicherungsklauseln machen: Sie reden von Rechtssicherheit, verschweigen aber, dass diese Rechtssicherheit einseitig zugunsten der Vermieter geht. Mieter, die jahrelang zu viel bezahlt haben, können künftig nur mehr fünf Jahre rückfordern. Das heißt, wer rechtswidrig kassiert hat, darf den Großteil behalten, wer ehrlich bezahlt hat, verliert seine Ansprüche. – Das ist kein Mieterschutz, sondern eine nachträgliche Amnestie für Vermieter. (Beifall bei der FPÖ.)

Das Ganze wird noch interessanter: Viele dieser Indexklauseln wurden erst durch spätere OGH-Judikatur als rechtswidrig erkannt. Die Mieter konnten das gar nicht früher wissen, aber statt sie zu schützen, schneiden Sie ihnen jetzt ihre Rechte ab.

Die Verlängerung der Mindestbefristung von drei auf fünf Jahre klingt gut und nett, ist aber wieder nur Kosmetik, denn die institutionellen Großvermieter können weiterhin befristen, Druck aufbauen und bei Verlängerung kräftig zulangen. Genau dort, wo die Probleme am größten sind, greifen sie nicht ein. (Beifall bei der FPÖ.)

Und was macht der Herr Wohnminister? – Er ignoriert sogar die Kritik aus seinen eigenen Reihen, stellt sich hin und sagt sinngemäß: Ich weiß es besser! Das ist keine soziale Politik, das ist die pure Arroganz im roten Mäntelchen. Wenn man Mieter wirklich entlasten will, dann braucht es eine echte Begrenzung. Zumindest einmal kurz- bis mittelfristig könnte man sich da zum Beispiel am EZB-Ziel der Geldwertstabilität orientieren.

Wir sagen auch: Großvermieter dürfen Mietverträge für Wohnungen nicht wie Spekulationsobjekte befristen; Befristung darf nicht länger ein Druckmittel sein. Das wäre ehrlich, das wäre wirksam, und das wäre auch echte soziale Verantwortung. Der Gesetzentwurf ist aber das Gegenteil davon: große Worte, kleine Wirkung; und am Ende zahlen doch wieder die Mieter. Das ist kein Mieterschutz, das ist eine reine Mogelpackung. (Beifall bei der FPÖ.)

17.11

Vizepräsident Michael Wanner: Es liegen dazu keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.