RN/14
Einlauf und Zuweisungen
Vizepräsident Günther Ruprecht: Hinsichtlich der eingelangten und verteilten Anfragebeantwortungen und jenes Verhandlungsgegenstandes, der gemäß Art. 42 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegt, verweise ich auf die Mitteilungen der 984. und 985. Sitzung des Bundesrates gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.
Ebenso verweise ich hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen im Sinne des § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung auf die Mitteilungen der 984. und 985. Sitzung des Bundesrates gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.
Die Mitteilungsliste ist unter folgendem Link abrufbar:
Eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.
Die Ausschüsse haben ihre Vorbereitungen abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.
Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist
Vizepräsident Günther Ruprecht: Es ist mir der Vorschlag zugekommen, von der 24-stündigen Aufliegefrist des Ausschussberichtes zum Beschluss des Nationalrates vom 16. Dezember 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätsabgabegesetz geändert wird, Abstand zu nehmen.
Hierzu ist eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die mit dem Vorschlag der Abstandnahme von der 24-stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschussberichte einverstanden sind, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Vorschlag ist mit der nach § 44 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.
Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände, den Entschließungsantrag 434/A(E)-BR/2025 sowie die Wahl eines Ersatzmitgliedes in die Parlamentarische Versammlung des Europarates und die Wahl der beiden Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten, der Schriftführerinnen und Schriftführer sowie der Ordnerinnen und Ordner für das erste Halbjahr 2026 auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.
Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Behandlung der Tagesordnung
Vizepräsident Günther Ruprecht: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsichtige ich, die Debatte über die Tagesordnungspunkte 1 bis 4, 11 bis 13, 14 und 15 sowie 17 und 18 jeweils unter einem zu verhandeln.
Erhebt sich dagegen ein Einwand? – Das ist nicht der Fall.