RN/16

Berichterstatter Sandro Beer: Danke, Herr Vizepräsident! Ich darf Bericht erstatten über die Beratungen des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den verpflichtenden automatischen Informationsaustausch betreffend meldepflichtige Kryptowerte im Bereich der Besteuerung erlassen wird und das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz, das EU-Amtshilfegesetz, das Verrechnungspreisdokumentationsgesetz, das EU-Meldepflichtgesetz, das Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz, das Bankwesengesetz sowie das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz geändert werden, Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 Teil Daten.

Der Bericht dazu liegt Ihnen schriftlich vor. Ich komme daher zur Antragstellung:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Weiters bringe ich den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Finanzstrafgesetz, das Finanzstrafzusammenarbeitsgesetz, die Bundesabgabenordnung, das Normverbrauchsabgabegesetz, das Kraftfahrgesetz 1967, das COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz und das Zollrechts-Durchführungsgesetz geändert werden, Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 Teil Steuern.

Der Bericht dazu liegt Ihnen ebenfalls schriftlich vor. Ich komme daher zur Antragstellung:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. 

Außerdem darf ich Ihnen den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Körperschaftsteuergesetz 1988 geändert wird, bringen. 

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Daher komme ich sogleich zur Antragstellung:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Weiters bringe ich den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz geändert werden, Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 Teil Sozialabgaben. 

Der Bericht dazu liegt Ihnen schriftlich vor. Ich komme daher zur Antragstellung:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Günther Ruprecht: Vielen Dank, Herr Kollege, für die Berichte. 

Wir gehen nun in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Michael Bernard. Ich erteile es ihm.